Weil vier Heranwachsende eine vermeintliche Waffe auf sich gerichtet sahen, rückten zehn Einsatzkräfte in Ettenheim an. Der Angeklagte erklärt jedoch: Er sei der Bedrohte gewesen.
„An diesem Abend sind die falschen Personen aneinandergeraten“, erklärte einer der Polizisten, der am 20. April 2024 zuerst vor Ort war, dem Amtsgericht Ettenheim. Eine Aussage, die das Geschehen gut zusammenfasst. Ansonsten gingen die Schilderungen des 76-jährigen Angeklagten und der Zeugen über die Vorkommnisse 2024 beim Parkplatz „Auf den Espen“ zum Teil stark auseinander.
Laut seiner Aussage besuchte der in Berlin wohnende Angeklagte mit dem Wohnmobil seine Schwester, mit der er auch Abendessen war. Gegen 2.15 Uhr sei er von Lärm, den junge Heranwachsende beim Pavillon „Auf den Espen“ gemacht hätten, aufgewacht. Er habe daraufhin seine Kabinentür geöffnet, mit seiner Taschenlampe in Richtung der Jugendlichen geleuchtet und sie gebeten, still zu sein. Neben Obszönitäten im Deutsch-Rap-Stil hätten die Jugendlichen daraufhin gedroht, den lautstark bellenden Hund des Angeklagten abzustechen und sein Auto kaputt zu machen.
„Von meiner Gesundheit, meinem Hund und meinem Wagen hängt mein Leben ab – und alle drei waren bedroht“, schildert der 76-Jährige immer noch sichtlich bewegt dem Gericht. Als sich die Gruppe aus seiner Sicht bereit machte, über die Hecke, die Wohnwagen und den Pavillon trennte, zu klettern, habe er nach seiner Pfefferpistole gegriffen und einen Warnschuss bewusst ins Nirgendwo abgefeuert. „Es war das mildeste Mittel, das mir aus meiner Sicht zur Verfügung stand“, so der Angeklagte.
Die Polizei nahm den 76-Jährigen fest
Die Gruppe habe sich daraufhin zurückgezogen. Wenig später sei die Polizei angerückt und habe den Angeklagten festgenommen – für den 76-Jährigen ebenfalls ein schockartiges Erlebnis, da die Polizei von einer scharfen Schusswaffe ausging und letztendlich mit zehn Kräften in Sicherheitsausrüstung anrückte.
Von den vier Heranwachsenden zwischen 18 und 23 Jahren, die angaben, am Pavillon gewesen zu sein, sagten zwei vor Gericht aus. Sie hätten zu viert gechillt, um einen Geburtstag zu feiern, als sie von der Taschenlampe des Angeklagten geblendet und von diesem selbst „auf respektloser Ebene beleidigt“ worden seien. Der Angeklagte habe geschrien: „Das ist mein Schwarzwald, haut dahin ab, wo ihr herkommt.“
Junge Erwachsene können sich an die Beleidigungen nicht erinnern
Es habe daraufhin eine Diskussion gegeben – welche Beleidigungen sie ausgetauscht hätten, daran konnten sich die Befragten nicht genau erinnern. Wohl aber, dass der 76-Jährige gedroht hätte, seinen Hund – einen ausgebildeten Wach- und Schutzhund – auf sie zu hetzen. Dass sie gedroht hätten, den Hund abzustechen, bestritten sie, sie hätten auch kein Messer dabeigehabt. Drei von ihnen seien im Pavillon geblieben, ein Vierter hätte sich den Wohnwagen genähert, sei aber hinter der Hecke geblieben.
Die vier hielten die Waffe für echt
Schließlich habe der Angeklagte einmal in die Luft geschossen. Zwei Mal sei zudem der Lauf der Waffe auf einen von ihnen gerichtet gewesen und sie hätten ein Klicken gehört. Der Angeklagte bestritt das. Die Gruppe hatte die Waffe für echt gehalten, erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine in Deutschland erlaubte Pfefferwaffe zur Abwehr von Tieren handelte.
Auf die Frage des Richters, warum er nicht geflüchtet sei, als er eine aus seiner Sicht scharfe Waffe auf sich gerichtet sah, konnte der betroffene Zeuge keine Antwort geben. „Adrenalin“, so seine Erklärung.
Gruppe nahm den Hund als Bedrohung war
Der Angeklagte bestritt, den Heranwachsenden mit dem Hund gedroht zu haben – im Gegenteil. Er habe auf Badisch gesagt: „Des denkscht Du bloß, dasch isch mein Hund rüberschick, aber er isch mir viel zu kostbar.“
Ein dort in der Nähe des Angeklagten campendes Ehepaar war von den Schreien aufgewacht. Die Frau schilderte, sie habe sowohl gehört, wie der Angeklagte erklärt habe, den Hund zu schicken, als auch, wie die jungen Erwachsenen gedroht hätten, den Hund abzustechen. Zudem hatten sie und ihr Mann gesehen, wie einer der vier die Hecke überwunden habe. „Da hätte ich mich auch bedroht gefühlt“, so die Frau.
Angeklagter blieb mit seinem Hund im Wohnwagen
Alle Zeugen stimmten überein, dass der Angeklagte und sein Hund den Wohnwagen während der Auseinandersetzung nicht verlassen hätten.
Ein zwischen dem Vorfall mit den Jugendlichen und dem Polizeieinsatz hinzugekommener Zeuge schilderte, wie er den Angeklagten ängstlich und aufgelöst angetroffen habe.
Keine Einigung hinsichtlich einer Einstellung des Verfahrens
Richter Wolfram Wegmann schlug eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 wegen Geringfügigkeit vor. Staatsanwältin Hannah Heuser hingegen wollte eine Einstellung nach Paragraf 153a mit Entschuldigung und Täter-Opfer-Ausgleich. Diesbezüglich kam man nicht überein, so dass es zum Urteilsspruch kam.
Staatsanwältin Heuser forderte in ihrem Plädoyer wegen Bedrohung mit Nötigung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 30 Euro sowie dem Angeklagten die Kosten des Prozesses aufzuerlegen. Denn der Angeklagte hätte statt zur Pfefferpistole zu greifen, auch die Polizei verständigen können.
Der Rechtsanwalt forderte Freispruch aufgrund der Notwehrhandlung. Der Angeklagte selbst erklärte, er würde im Nachhinein nicht mehr so handeln, wie er damals gehandelt hätte. Aber immerhin sei es ihm gelungen, dass weder er noch sein Hund noch sein Auto noch die anderen Erwachsenen verletzt worden sind.
Prozess endet mit einem Freispruch
Richter Wegmann sprach den Angeklagten frei. Seiner Ansicht nach habe es zwischen den Heranwachsenden und dem 76-Jährigen eine Auseinandersetzung gegeben, die sich immer weiter hochgeschaukelt habe. Die direkte Bedrohung eines der Jugendlichen mit der Waffe, halte er aufgrund dessen Schilderung für wenig glaubhaft. Wohl aber dass einer von ihnen die Hecke überschritten habe, da dies auch das Ehepaar geschildert habe. Somit sei die Notwehr gerechtfertigt. Auch eine Nötigung sehe er aufgrund der Notwehrsituation nicht. „Der Angeklagte muss nicht warten, bis ihm der Wagen eingeschlagen wird“, so Wegmann.
Viele Zuschauer
Das Interesse an dem Prozess war groß: Neben drei Pressevertretern verfolgten im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts auch mehr als 20 Zehntklässler des Städtischen Gymnasiums mit ihrer Lehrerin Ilka Vogel den Prozess.