Das Verfahren wird am Amtsgericht Balingen geführt. Foto: Archiv

Verhandlung wegen Trunkenheitsfahrt und Widerstand gegen Polizeibeamte fortgesetzt.

Balingen/Haigerloch - Die Wahrheitssuche gestaltet sich langwierig: Die Verhandlung gegen einen 47-jährigen Arbeiter aus einem Haigerlocher Teilort wegen Trunkenheit am Steuer und Widerstand gegen Polizeibeamte (wir haben berichtet) wurde am Dienstag am Balinger Amtsgericht mit der Anhörung weiterer Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil gab es aber noch nicht.

Die Zeugen, es handelte sich um beteiligte Polizeibeamte, bestätigten in der Verhandlung im Wesentlichen die Aussagen der bereits am ersten Verhandlungstag gehörten Zeugen.

Demnach war der Mann am Morgen des 20. März diesen Jahres unter Alkoholeinfluss vom Parkplatz eines Discounters weggefahren und hatte einen Alkoholtest durch Polizeibeamte vor seiner Wohnung verweigert.

Die Staatsanwaltschaft orderte daraufhin eine Blutentnahme an. Der Mann weigerte sich, freiwillig in ein Krankenhaus mitzukommen, wurde zunehmend aggressiv, beleidigte die Beamten und musste schließlich von mehreren Beamten mit vor der Brust geschlossenen Händen in einen Streifenwagen gezwungen werden. Der Mann war vom Fahrer eines Geldtransporters angezeigt worden, der beim Angeklagten auf dem Parkplatz deutliche Anzeichen der Alkoholisierung ausgemacht haben wollte.

Ein regelrechter Ringkampf im Polizeiauto

Der Polizeibeamte, der den Angeklagten auf der Rückbank des Streifenwagens zunächst allein, dann mit Hilfe eines Kollegen festhalten musste, sprach in der Verhandlung von einem "Ringkampf im Fond des Wagens mit drei Erwachsenen". Dabei habe der Mann ihm mehrfach Kopfstöße versetzt und ihn in die Kniekehle gezwickt.

Die Polizeibeamten, die den 47-Jährigen schließlich im Hof des Hechinger Polizeireviers in Empfang nahmen, bestätigten, dass dieser äußerst aggressiv gewesen sei und teilweise von sechs Personen festgehalten werden musste. Der Beschuldigte habe wiederholt wüste Beschimpfungen ausgestoßen und versucht, den Spuckschutz, den ihm die Beamten vorsorglich überzogen, herunterzureißen.

Nach der zweifachen Blutentnahme durch einen Arzt im Hof mussten ihn vier Beamte in die Gewahrsamszelle tragen, wo er sich schließlich beruhigt habe. Die Zeugen bestätigten auf Nachfrage des Verteidigers, dass der Angeklagte geblutet habe. Er sei jedoch nicht geschlagen worden. Vermutlich sei das Blut von Abschürfungen gekommen, die er sich wohl zugezogen habe, als er sich auf dem Asphalt gewunden habe.

Nachtrunk sei nicht widerlegbar

Wie viel dieses aggressiven Verhaltens war nun dem Alkohol zuzuschreiben? Nach eigenen Angaben hatte der 47-Jährige etwa 200 Gramm 80-prozentigen Stroh-Rum getrunken – aber erst, als er wieder zu Hause gewesen sei. Keinesfalls sei er betrunken gefahren.

Der zugezogene Sachverständige, Rechtsmediziner Hans Thomas Haffner, rechnete vor, dass dieser Nachtrunk "nicht widerlegbar sei". Die Blutentnahme hatte einen Alkoholwert von 1,9 Promille ergeben. Dennoch sah der Sachverständige keine wesentlichen körperlichen Ausfallserscheinungen beim Angeklagten und auch keine Verminderung der kognitiven Fähigkeiten. Er sehe die Aggressionen hauptsächlich in dessen Primärpersönlichkeit und einer situationsbedingten Erregung begründet. Die angegebene Menge des getrunkenen Alkohols bedürfe aber einer gewissen Alkoholgewöhnung, so der Sachverständige.

Gericht ordnet eine vertiefende Blutuntersuchung an

m sicher festzustellen, ob der Beschuldigte tatsächlich nur die angegebene Menge Stroh-Rum nach der Fahrt oder nicht vielleicht vorher schon anderen Alkohol getrunken hatte, ordnete das Gericht um den Vorsitzenden Richter Bernd Sailer und Staatsanwältin Susanne Braun eine Begleitstoffanalyse an. Das ist ein rechtsmedizinisches Verfahren, bei dem Blut oder Serum auf so genannte Begleitalkohole untersucht wird.

Die Verhandlung am Amtsgericht Balingen wird am Mittwoch, 5. Januar, um 14 Uhr fortgesetzt.