Ein Fall von Vergehen gegen das Tierschutzgesetz wurde am Amtsgericht Oberndorf verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Mai diesen Jahres wissentlich ein Rehkitz auf seinem Feld bei Tennenbronn überfahren zu haben.
Der Angeklagte habe den Förster verständigt, welcher ihm zugesagt habe, das Feld gegen 16 Uhr abzusuchen. Der Beschuldigte habe aber nicht abgewartet und sei mit seinem Heuwender losgefahren, wobei das Rehkitz zu Tode kam.
Der Angeklagte wies jede Verantwortung von sich und gab an, dass der zuständige Jagdpächter bereits am Tag zuvor mehrere Rehkitze auf seinem Grundstück entdeckt, wohl aber nicht alle gefunden habe. Er selbst habe zwei Rehkitze von seinem Feld entfernt und auch sonst alles mögliche getan, um einen solchen Vorfall zu vermeiden.
Im Anschluss wurde eine Zeugin gehört, eine Forstarbeiterin, welche am Tattag versucht hatte, mehrere Rehkitze zu retten.
Mäharbeiten nicht verschoben
Sie habe den Angeklagten gebeten, seine Mäharbeiten doch auf den nächsten Morgen zu verschieben, worauf dieser aber nicht eingegangen sei.
Nachdem der Beschuldigte schließlich wie zu erwarten die Überreste des toten Tieres in seinem Heuwender gefunden habe, habe dieser versucht, alle Schuld von sich zu weisen.
Ein weiterer Zeuge aus der Forstverwaltung sagte danach aus, dass der Angeklagte am Tattag bei ihm angerufen und den zuständigen Förster verlangt habe. Dieser habe beim Eintreffen am Grundstück des Beschuldigten diesen aber nicht antreffen können.
Laut Vorschrift habe ein Landwirt im Zweifelsfall Mäharbeiten solange zu unterlassen, bis die Situation geklärt ist.
Wichtiger Zeuge fehlt
Da der am Tattag zuständige Jagdpächter mittlerweile nach Brandenburg umgezogen und die Ladung nicht bei ihm angekommen sei, fehlte dem Gericht ein wichtiger Zeuge.
Aus diesem Grund und weil der Angeklagte sich nicht dazu bereit erklärte, das Verfahren gegen ein Bußgeld einzustellen, wurde die Verhandlung zu Beratungszwecken unterbrochen. Schließlich ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verkünden, dass er unschuldig sei und auf eine Konfrontation mit dem Jagdpächter bestehe. Die Verhandlung wurde auf den 16. Dezember um 16 Uhr vertagt.