Drei Social-Media-Posts bringen den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß vor Gericht. Welche Inhalte die Staatsanwaltschaft als strafbar einstuft.
Volksverhetzung im Netz und Billigung von Straftaten – das wirft die Staatsanwaltschaft dem Landtagsabgeordneten Miguel Klauß (AfD) vor. Am 28. April wird sich das Amtsgericht Nagold mit den Vorwürfen befassen.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres einen Strafbefehl gegen den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten gestellt. Das Amtsgericht habe den Strafbefehl jedoch nicht erlassen. Grund ist laut einem Sprecher der Anklagebehörde, dass es darüber unterschiedliche Rechtsauffassungen gab.
Landtag hat Immunität von Klauß aufgehoben
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Strafbefehl die Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen beantragt. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten gilt ein Verurteilter nach allgemeinem Sprachgebrauch als vorbestraft, da ab dieser Höhe ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt.
Zuvor hatte der Landtag Baden-Württemberg auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Mai die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt. Die Immunität von Klauß wurde aufgehoben. Diese schützt Landtagsabgeordnete teilweise vor Strafverfolgung.
Drei Beiträge in sozialen Medien führen zur Anklage
Dem im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen wohnhaften Abgeordneten aus Nagold werden drei Beiträge auf unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 zur Last gelegt. Sie erfüllen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter anderem die Tatbestände der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten.
Unter anderem mit seinen Videos bei Tiktok hat der Abgeordnete es zu einer überregionalen Bekanntheit gebracht hat. Er gehört auch zu den Abgeordneten aus dem Südwesten, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz in dem Gutachten aufgeführt werden, das mehrere Medien veröffentlicht haben. Der Bericht soll den Nachweis führen, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine rechtsextreme Partei handelt.
Der AfD-Abgeordnete hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach überregional auf sich aufmerksam gemacht, unter anderem mit einem teils heftig kritisierten „Abschiebekalender“, auf dem „Die zwölf schönsten Abschiebeflieger – eine exklusive Sammlung unserer AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg“ prangten.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig gilt, sofern nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil oder Strafbefehl seine Schuld festgestellt wird.
Klauß steht auf Platz sechs der Landesliste zur Landtagswahl am 8. März und dürfte damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch wieder in den Landtag einziehen.