Die Klägerin und der Fensterbauer, bei dem sie sich beworben hatte, haben sich geeinigt.

Stuttgart - Der Arbeitsrechtsstreit um eine mit dem Vermerk „(-) Ossi“ abgelehnte Bewerbung ist beigelegt. Die Klägerin und der Fensterbauer, bei dem sie sich erfolglos beworben hatte, haben sich auf einen Vergleich verständigt, sagte ihr Anwalt, Wolfgang Nau.

„Wir haben uns so geeinigt, dass beide Seiten zufrieden sind“, erklärte Nau, der wegen einer Stillhalteabkommen keine weiteren Details nannte.

Im April hatte das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden, dass der Vermerk zwar eine Diskriminierung sei - aber keine Benachteiligung wegen einer ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass der Frau nicht wegen ihrer Herkunft, sondern wegen fehlender Qualifikation abgesagt wurde.

Zu der Einigung sei es nun durch Zufall gekommen, sagte Nau. Er sei dem Geschäftsführer des Fensterbauunternehmens bei anderer Gelegenheit über den Weg gelaufen. „Er kam auf mich zu - und wir sind mit dem Willen auseinander, uns zu einigen.“

Die Anwälte beider Seiten bedauerten jedoch, dass nun kein Präzedenzfall geschaffen werde und nicht vom Landesarbeitsgericht geklärt wird, ob Ostdeutsche eine eigene Ethnie sind, sagte Nau.

Die Frau arbeite weiter auf der Stelle, die sie kurz nach ihrer erfolglosen Bewerbung gefunden hatte. Die Buchhalterin hatte in dem aufsehenerregenden Prozess auf die in diesen Fragen üblichen drei Monatsgehälter geklagt, in ihrem Fall rund 5000 Euro.