Zwei Männer sollen in Offenburg eine 22-Jährige festgehalten und vergewaltigt haben. Eine Gutachterin beurteilte nun vor Gericht die Glaubwürdigkeit der Aussage der Frau.
„Ich sollte sexmäßig mit Männern etwas machen, was ich nicht wollte“, „Er sagte, er bringt mich um“, oder „Er wollte Sex, ich nicht“ – Gutachterin Sarah Bovensiepen zog für ihre Analyse am Mittwoch immer wieder Aussagen der kognitiv eingeschränkten 22-Jährigen heran, zitierte aus Vernehmungen bei der Polizei, eigenen Gesprächen mit der jungen Frau und der Aussage während des Prozesses.
Das mutmaßliche Opfer hatte bei der Polizei oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht ausgesagt. Prozessbeobachter erhielten so nur indirekt Kenntnis von den Schilderungen der 22-Jährigen – etwa durch die Anklageschrift.
Laut Staatsanwaltschaft hatte die junge Frau innerhalb von sechs Tagen im Februar in Offenburg Furchtbares erdulden müssen: Sie sei von den beiden Männern mehrere Tage in einer Wohnung festgehalten, schwer misshandelt und mehrfach vergewaltigt worden, bevor die Polizei die Situation auflöste.
Wurde die junge Frau auch zur Prostitution gezwungen?
Während des Prozesses legten Zeugenaussagen nahe, dass die junge Frau auch zur Prostitution gezwungen oder zumindest darauf vorbereitet worden sein soll. Beim zum Tatzeitpunkt 40-jährigen Hauptangeklagten handelt es sich um den Ex-Freund ihrer Mutter.
Während ihrer Ausführungen wies die Fachpsychologin am Mittwoch immer wieder auf Gemeinsamkeiten und – die wenigen – Unterschiede zwischen den verschiedenen Aussagen der 22-Jährigen zum Aufenthalt in der Wohnung hin. „Es gibt keine bedeutsamen Inkonstanzen“, fasste die Sachverständige zusammen.
Dass es Sex gegeben habe, den sie nicht wollte, habe sie beispielsweise „durchgehend so gesagt“. Diese „Konstanz“ sei gerade zur Beurteilung von Aussagen intelligenzgeminderter Menschen von zentraler Bedeutung. Falschaussagen seien schwer über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Ein Intelligenztest hatte bei der jungen Frau einen weit unterdurchschnittlichen Wert von 61 ergeben.
Gutachten zu Aussage fällt positiv aus
Dennoch sei die „Aussagetüchtigkeit“ der jungen Frau gegeben. „Grundsätzlich ist sie in der Lage, bedeutsame Erlebnisse einen reduzierten Zeitraum zu speichern und darüber zu sprechen. Sie ist auch in der Lage zu einem einfachen Bericht“, so die Sachverständige. Weiter beschrieb sie das mutmaßliche Opfer während des Gesprächs als „mindestens pubertär“, „distanzgemindert“ und „sehr naiv anmutend“.
Die 22-Jährige habe im Gespräch zudem „äußert unstrukturiert und ungesteuert“ berichtet. Das spreche wiederum gegen ein „vorgefasstes Aussagekonzept“ – also gegen eine Lügengeschichte. Darüber hinaus machte die Sachverständige in den Schilderungen der 22-Jährigen sogenannte Glaubhaftigkeitsmerkmale aus – etwa Angaben über eigene Gedanken, Störungen in Handlungsabläufen oder „originelle Angaben“.
„Insgesamt kann man davon ausgehen, dass ein allgemeiner Erlebnishintergrund besteht, der sich auf eine Vielzahl von Details erstreckt“, so das Fazit der Untersuchung. Was die junge Frau geschildert hatte, soll sie mutmaßlich – laut Expertise der Gutachterin – auch erlebt haben. Schlussendlich entscheidet jedoch das Gericht, wie es die Aussage der 22-Jährigen bewertet.
So geht’s weiter
Noch stehen zwei Verhandlungstage an: Am Montag, 8. Dezember, soll ein psychiatrischer Sachverständige sein Gutachten zum Hauptangeklagten abgeben. Die Plädoyers sind für Dienstag, 9. Dezember, eingeplant. Beides findet nicht-öffentlich statt. Ein Urteil wird wohl am Mittwoch, 17. Dezember, verkündet.