Dem 40-jährigen Hauptangeklagten – er befindet sich in Haft und wird in Handschellen in den Saal geführt – wird unter anderem vorgeworfen, eine 22-Jährige schwer körperlich misshandelt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Foto: Armbruster

Zwei Männer sollen eine 22-Jährige im Februar in Offenburg fünf Tage festgehalten und vergewaltigt haben. Beim Prozess hat am Freitag der Bruder des Opfers ausgesagt.

Unter Tränen soll die junge Frau ihren Bruder auf dem Weg in die Wohnung, in der sie später mutmaßlich fünf Tage lang festgehalten und misshandelt worden war, angefleht haben: „Ich will das nicht! Ich will das nicht!“ Das berichtete der 26-Jährige am Donnerstag am Landgericht. Die junge Frau leidet laut Staatsanwaltschaft an einer „geistigen Entwicklungsstörung“.

 

Er habe seine Schwester auf Verlangen des Hauptangeklagten mitgenommen – mit ihren „Arbeitssachen“ in einem Rucksack: Strapse, Kondome, hochhackige Schuhe, Schminke, Feuchttücher. Der 40-Jährige habe geplant, die 22-Jährige – mit der er selbst ein sexuelles Verhältnis gehabt haben soll – für sich anschaffen zu lassen.

Dazu habe die junge Frau zunächst „üben“ sollen, unter anderem mit den beiden Angeklagten. Das sind ein 40-Jähriger – der ehemalige Freund der Mutter des mutmaßlichen Opfers und des Zeugen – und ein 43-Jähriger, in dessen Wohnung sich das Martyrium der jungen Frau abgespielt haben soll. Der jüngere der beiden soll die 22-jährige während ihres Aufenthalts übel zugerichtet und lebensbedrohlich verletzt haben.

Richter muss mit zahlreichen Fragen nachhelfen

„Wäre das nicht der Moment gewesen, zu sagen: Ich kann meine Schwester doch nicht als Prostituierte ausbilden lassen?“, wollte Richter Matthias Eckelt bezogen auf dem Weg in die Wohnung wissen. „Hätte ich sie nicht hingebracht, wäre ich ja selbst geschlagen worden“, argumentierte der 26-Jährige. „Das wäre vielleicht ja die bessere Wahl gewesen“, konstatierte der Vorsitzende.

Der Zeuge schien vor Gericht nicht immer auseinanderhalten zu können, was er aus eigener Anschauung erinnerte und was was ihm Dritte nur erzählt hatten – zumindest unterschied er vor Gericht nur undeutlich oder auf Nachfrage. Auch die zeitliche Einordnung der einzelnen Begebenheiten fielen ihm offenbar schwer. Seine Antworten waren meist kurz: nur ein Wort, ein Halbsatz.

Richter Matthias Eckelt musste ihn mit zahlreichen Nachfragen durch die Aussage begleiten. „Ich weiß nicht“, „Ich erinnere mich nicht“, „Ich bin mir nicht sicher“, „Hat man mir erzählt“ waren häufige Antworten.

Für Hauptangeklagten Drogen verkauft?

Angst vor Gewalt war laut seiner Aussage auch der Grund, weswegen er für die Angeklagten Drogen – meist „Gras“, Haschisch, „Speed“ – auf der Straße verkauft habe. „Er ist total durchgedreht, wenn es nicht schnell genug ging. Er hat geschrien, dann hat er geschlagen“, erklärte der 26-Jährige bezogen auf den Hauptangeklagten, berichtete dem Gericht aber nur von einer ganz konkreten Begebenheit: Als die Polizei ihn einmal aufgegriffen und ihm Drogen weggenommen habe, soll ihm der Angeklagte eine blutige Nase verpasst haben.

Der Zeuge schilderte auch wie der Hauptangeklagte die Betäubungsmittel bei einem „Großdealer“ – laut Polizeiprotokoll agiert der unter dem Decknamen „King Käs“ – bestellte, die er dann abholen und verkaufen musste.

Zeuge wendet sich schließlich an die Polizei

Für den 40-Jährigen sei er von 12 bis 22 Uhr, sieben Tage die Woche so im Einsatz gewesen. Für diese von ihm „Arbeit“ genannte Tätigkeit habe er ein oder zwei Mal zehn bis 15 Euro erhalten. Auf den Gedanken mehr zu verlangen, sei er nicht gekommen, erklärte der 26-Jährige auf die verwunderte Nachfrage des Gerichts.

Seine Schwester habe er, nachdem er sie bei den beiden Angeklagten „abgeliefert“ hatte, bis zum Ende ihres mutmaßlichen Zwangsaufenthalts nicht mehr gesehen. Er sei jedoch mehrfach in der Wohnung gewesen, um Nachschub für den Drogenverkauf zu besorgen.

Bereits am Tag nachdem er die 22-Jährige dorthin gebracht hatte, habe er seine Schwester in einem Nebenraum schreien hören. Auf die Frage, ob er nicht mal nach seiner Schwester gefragt habe, antwortete der 26-Jährige: „Ne, ich hab nicht gefragt – ich hatte Schiss.“

Erst als er einige Tage später – zum zweiten Mal in der Woche – von der Polizei aufgegriffen wurde, habe er sich den Beamten anvertraut. In dem Moment sei er in großer Sorge gewesen, die beiden Angeklagten könnten seine Schwester eventuell töten wollen.

So geht’s weiter

Insgesamt 15 Termine hat das Landgericht Offenburg für den aktuellen Fall der mutmaßlichen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung angesetzt. Weiter geht es erst am Montag, 15. September, mit einem sogenannten Kurztermin. Für die Vernehmung der 22-Jährigen sind zwei Tage im Oktober vorgesehen. Zudem verfolgen zwei Sachverständige – ein aussagepsychologische und ein psychiatrischer Gutachter – den Prozess, die ihre Ergebnisse ebenfalls noch abgeben werden.