Dem 40-jährigen Hauptangeklagten – hier bei einem früheren Verhandlungstag – wird unter anderem vorgeworfen, eine 22-Jährige schwer körperlich misshandelt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Foto: Armbruster

Zwei Männer sollen im Februar eine 22-Jährige in Offenburg über mehrere Tage festgehalten und vergewaltigt haben. Polizisten gaben nun schockierende Einblicke.

Fünf Tage lang soll eine junge Frau in einem verdunkelten Zimmer in Offenburg festgehalten, geschlagen und vergewaltigt worden sein. Die Angeklagten sind ein 40-Jähriger und ein 43-Jähriger, wobei Ersterer gleichzeitig der Ex-Freund der Mutter des Opfers sein soll. Laut Staatsanwaltschaft soll die junge Frau an einer geistigen Entwicklungsstörung leiden. Am sechsten Verhandlungstag des Falls am Landgericht Offenburg sagten Polizeibeamte aus, die unter anderem die Frau aus der Wohnung befreiten und vernahmen.

 

Als Erste kam eine Kriminalhauptkommissarin zu Wort, die nach Aussage das Richters „am nähesten am Geschehen dran war“ und die 22-Jährige nach den Ereignissen befragte. Sie wurde zunächst auf Wesen, Ausdruck und Bildungsstand der jungen Frau angesprochen.

Die Ermittlerin antwortete darauf: „Ihre Intelligenz ist deutlich gemindert, ihr Auftreten entspricht nicht ihrem Alter. Man musste Sätze doppelt formulieren, sie hat vieles nicht verstanden. Sie kann nicht lesen und schreiben. Auch sexuell ist sie nicht aufgeklärt, konnte Körperteile und Handlungen nicht benennen.“ Ihre gesamte Ausdrucksweise sei sehr kindlich, aber dennoch vulgär.

Familien- und Bekanntschaftsverstrickungen

Bei einem früheren Gerichtstermin war bereits dargelegt worden, dass offenbar der Bruder des Opfers sie in die Wohnung des 43-jährigen Angeklagten gebracht hatte, da die beiden Männer sie als Prostituierte für sich arbeiten lassen wollten und sie das vorher „üben“ sollte. Ihr Bruder war auch derjenige, der letztendlich die Polizei über das mutmaßliche Verbrechen informierte, woraufhin sie von der Polizei befreit wurde (wir berichteten). Man müsse in diesem Fall „die vielen offenen Enden noch zusammenbringen“, äußerte der Richter sich über die Familien- und Bekanntschaftsverstrickungen.

Auf die Frage, ob die junge Frau denn wisse, was Prostitution sei, sagte die Kommissarin: „Ich habe sie gefragt, ob sie Geld für sexuelle Handlungen bekomme hat. Sie sagte, sie hätte mal fünf oder zehn Euro bekommen, aber es war für sie wohl schwierig zu fassen, was ich damit meine.“ Auch über den Zusammenhang von Sex und Schwangerschaft sei die 22-jährige vermutlich nicht aufgeklärt.

Weiter berichtete die Polizeibeamtin von ihrer Vernehmung mit der jungen Frau, dass die sexuellen Handlungen mit dem 40-jährigen Hauptangeklagten immer ohne Kondom stattgefunden hätten. Mit dem 43-jährigen Nebenangeklagten habe sie nur geschützten Geschlechtsverkehr gehabt.

Verletzungen mit Hundehalsband zugeführt

„Sie hat sexuelle Praktiken beschrieben, bei denen ihr ein Hundehalsband um den Hals gelegt worden ist, woraufhin sie Verletzungen hatte. Die letzten sexuellen Handlungen ereigneten sich am Abend bevor sie aufgefunden wurde“, berichtet die Hauptkommissarin. Auf Nachfrage des Richters erzählte die Polizeibeamtin, dass die 22-Jährige angab, versucht zu haben, sich zur Wehr zu setzen, aber körperlich unterlegen gewesen sei. Sie habe auch verbal kommuniziert, dass sie nicht einverstanden war. Außerdem beschrieb sie laut Kommissarin die ihr zugefügte Gewalt vor allem als Schlagen mit der Faust und als Treten.

Der Hauptangeklagte sei aggressiv geworden, wenn sie nicht schnell genug geantwortet oder nicht geredet habe. Über ihren Zustand in der Wohnung, in der man sie festgehalten habe, gab die Beamtin an: „Sie sagte, sie war durchgehend in einem dunklen Raum und wurde angewiesen, diesen nicht zu verlassen. Aus Angst hielt sie sich daran. In dem Zimmer gab es eine Matratze, außerdem einen Eimer für den Toilettengang. Sie hatte ein Tablet, auf dem sie aber nur spielen und keine Hilfe rufen konnte. Sie habe wohl versucht, über Snapchat jemanden zu erreichen, aber Internet gab es nicht.“

Polizistin schildert Situation im Krankenhaus

Ebenfalls vor Gericht geladen war eine Polizeibeamtin, die die junge Frau gemeinsam mit ihrer Mutter am Folgetag des mutmaßlichen Verbrechens zur gynäkologischen Station ins Krankenhaus begleitete. Über das mutmaßliche Opfer schilderte sie: „Sie wirkte so, als ob ihr das Ganze sehr unangenehm sei. Auf dem gynäkologischen Stuhl hat sie sich die Hände vors Gesicht gehalten. Die Ärztin musste gezielt Fragen stellen, um überhaupt Antworten zu bekommen. Teilweise hat sie die Fragen auch nicht verstanden.“ Es habe viel gutes Zureden der Mutter und der Ärzte gebraucht, damit sie sich überhaupt auf die Untersuchung einließ. Schließlich habe man ihr Antibiotika und die Pille danach gegeben.

Weder Mutter noch Tochter realisieren, was passiert ist

Als im Krankenhaus eine Unterschrift von ihr verlangt wurde, habe die 22-jährige eine Karte, auf der ihr Name stand, neben das Formular gelegt und die Buchstaben einzeln abgemalt. Die zuständige Polizeibeamtin fügt hinzu: „Sie hat gar nicht realisiert, was ihr da widerfahren ist. Ich würde sagen, ihre Mutter hat das auch nicht realisiert. Auf der Fahrt ins Klinikum lachte sie, sagte ihrer Tochter, so etwas sei ihr auch schon passiert.“

So geht es weiter

Für den Prozess um mutmaßliche Freiheitsberaubung und Vergewaltigung hat das Landgericht Offenburg noch neun weitere Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt. Insgesamt sind es nach aktuellem Stand 15 Termine. Als nächstes stehen zwei Termine zur Befragung der 22-jährigen Frau an, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant sind.