Das Landgericht Offenburg verhandelt seit August den Vorwurf der Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Angeklagt sind ein 40-jähriger und ein 43-jähriger Mann, ihr Opfer soll eine 22-jährige geistig eingeschränkte Frau sein. Foto: Armbruster

Zwei Männer stehen vor Gericht, weil sie eine 22-Jährige festgehalten, misshandelt und vergewaltigt haben sollen. Nun kam die Mutter der geistig eingeschränkten Frau zu Wort

„Wie wäre es denn wenn du mal anschaffen gehst, damit ein bisschen Geld reinkommt?“ Die Frage habe ihr damaliger Lebensgefährte – der Hauptangeklagte – irgendwann im Spätjahr 2024 an sie gerichtet, schilderte die Mutter der Geschädigten am Dienstag am Offenburger Landgericht.

 

Sowohl sie als auch der 40-Jährige waren arbeitslos, bezogen Bürgergeld. Sie habe abgelehnt, sich zu prostituieren, woraufhin sich der Hauptangeklagte auf ihre Tochter fixiert haben soll. „Erst dachte ich, das sei Spaß“, erklärte sie – dann sei daraus jedoch bitterer Ernst geworden.

Die Angeklagten sollen die 22-Jährige im Februar mehrere Tage bis zum Einschreiten der Polizei in einer Wohnung in Offenburg festgehalten haben. Der 40-jährige Hauptangeklagte habe die 22-Jährige körperlich schwerst misshandelt und mehrfach vergewaltigt.

Sein 43-jähriger Mitangeklagter und Mieter der Wohnung soll einmal mit der jungen Frau gegen ihren Willen Sex gehabt haben. Laut bisheriger Zeugen – unter anderem vom Bruder des Opfers – sollte die 22-jährige zum Anschaffen gezwungen werden. Das berichtete nun auch deren Mutter.

Mutter der Geschädigten sagt drei Stunden lang aus

Während ihrer rund dreistündigen Aussage skizzierte sie ein schier nicht zu fassendes Gesamtbild. So schilderte sie etwa, dass der Angeklagte ab einem bestimmten Zeitpunkt sowohl zu ihr als auch zu ihrer geistig stark eingeschränkten Tochter – gegen deren Willen – ein sexuelles Verhältnis unterhalten haben soll.

Die Zeugin hatte zuvor auf Nachfrage bestätigt, dass ihre Tochter weder rechnen noch lesen oder schreiben könne. „Sie weiß gar nicht, was Liebe ist“, ergänzte die Zeugin auf Nachfrage. Sexuelle Lust sei der 22-Jährigen fremd. Die junge Frau selbst hatte bereits beim vorangegangenen Termin unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.

Nach und nach, unter zahlreichen Nachfragen des vorsitzenden Richters Matthias Eckelt, wurde nun deutlich, dass sowohl die Mutter – wie auch der Bruder – der Geschädigten offenbar nicht nur Bescheid wussten, sondern mutmaßlich auch zu Erfüllungsgehilfen des perfiden Plans des Hauptangeklagten wurden.

Angst vor dem Hauptangeklagten als Motiv

Angst vor dem 40-Jährigen gab die Mutter der 22-Jährigen als Motiv ihres Handelns an – ähnlich wie ihr Sohn zuvor. Aus Angst vor Gewalt habe sie den Hauptangeklagten ihre Tochter ab Januar immer wieder mit in die ihr unbekannte Wohnung nach Offenburg mitnehmen lassen, schilderte sie.

Aus dem selben Grund habe sie im Februar ihrer Tochter einen Rucksack mit Strapsen, Stringtangas und Pumps gepackt und die junge Frau ihrem Bruder übergeben, der sie in der Offenburg Wohnung ablieferte. Unter Tränen habe die 22-Jährige beteuert, das nicht tun zu wollen. „Geh, bevor er noch hierher kommt und dich wieder zusammenschlägt“, habe sie ihrer Tochter damals gesagt.

Richter, Staatsanwalt, Sachverständige und selbst Verteidiger reagierten teils mit Unverständnis auf die Aussagen der Mutter. Der psychiatrische Gutachter, er soll die geistige Gesundheit des Hauptangeklagten beurteilen, konfrontierte die Zeugin mit einer Aussage des 40-Jährigen. Demnach sei die 22-Jährige zu prostituieren die Idee der Mutter gewesen, weil sie aufgrund ihrer Kaufsucht in finanzieller Not gelebt habe. Dem widersprach die Zeugin.

So geht’s weiter

Das Landgericht hat im aktuellen Verfahren noch sieben weitere Verhandlungstage angesetzt. Unter anderem ein psychiatrisches Gutachten über den Hauptangeklagten und ein aussagepsychologisches Gutachten zum mutmaßlichen Opfer stehen noch aus. Ein Urteil wird für Dezember erwartet.