Der 23-jährige Angeklagte – hier im Foto rechts neben einem seiner Verteidiger, dem Lahrer Anwalt Manuel Singler – äußerte sich am Montag am Landgericht ausführlich zur Vorgeschichte der mutmaßlichen Entführung im Februar. Foto: Armbruster

Der 23-Jährige Angeklagte hat am zweiten Verhandlungstag im Geiselnahme-Prozess am Landgericht bestritten, eine 18-Jährige Berlinerin in den Schwarzwald entführt und vergewaltigt zu haben. Bei seiner ausführlichen Aussage gab er intime Details preis.

Vergewaltigungspornos, Fesselpraktiken und Rollenspiele – am Dienstag kamen im Saal 2 des Landgerichts Offenburg delikate Themen auf den Tisch.

 

Der junge Angeklagte sprach mehr als sechs Stunden. Er schilderte sich selbst als fürsorglichen Kümmerer, zeichnete nach und nach vom mutmaßlichen Opfer jedoch das Bild einer notorischen Lügnerin. Mit der anfänglichen Urlaubsbekanntschaft hatte der 23-Jährige laut eigener Aussage seit Herbst 2023 eine Art On-Off-Beziehung.

Zu Beginn des Verhandlungstags verlas Patrick Hinderer, einer der Verteidiger des gelernten Landwirts, zunächst eine Erklärung seines Mandanten. „Ich bestreite die Vorwürfe der Anklage“, hieß es darin. Er habe das mutmaßliche Opfer entgegen der Vorwürfe nicht als Geisel genommen, keine Schreckschusswaffe dafür dabei gehabt und sie auch nicht sexuell genötigt.

Sex mit mutmaßlichen Opfer sei einvernehmlich gewesen

Die junge Berlinerin habe ihn im Februar freiwillig aus ihrer Heimatstadt begleitet und stets einvernehmlichen Sex mit ihm gehabt. Er sei mit der zur Tatzeit 18-Jährigen während des Aufenthalts im Schwarzwald in Geschäften unterwegs gewesen: „Wir schlendern händchenhaltend durch die Gänge“, erklärte er laut Anwalt mit Blick auf ein Video aus einem Offenburger Drogeriemarkt. „Die Videoaufnahmen von dort sprechen für sich – und für mich.“

Die Polizei hatte die von ihren Angehörigen vermisste Berlinerin schließlich nach zwei Tagen bei ihm in einer Wohnung im Haus seiner Großmutter in Steinach ausfindig gemacht. Von den dann erhobenen Vorwürfen zeigte er sich schockiert: „Ich bin zutiefst erschrocken und stehe völlig ratlos davor“, verlas Hinderer. „Ich will alle Fragen beantworten, um zu zeigen, das ich unschuldig bin.“

Der 23-jährige äußerte sich anschließend im Gespräch mit Richter Matthias Eckelt zu seiner eigenen Vorgeschichte und jener der mutmaßlichen Entführung. Er schilderte mehrere Treffen mit der jungen Berlinerin, bei sich im Schwarzwald aber auch beim mutmaßlichen Opfer. Beide hätten auch gegenseitig Familienmitglieder und Freunde kennengelernt.

Kabelbinder für Fesselspiele verwendet

Bei seinen Schilderungen verlor sich der Angeklagte immer wieder in Details und driftete auch ins anekdotenhafte Erzählen ab. Zwei Mal bat der Richter den Angeklagten, sich möglichst auf das Wesentliche zu konzentrieren. Verteidiger Hinderer bestand auf die detailreichen Ausführungen, da diese für seinen Mandanten zur Aufklärung der Vorwürfe wichtig seien.

Richter Eckelt wies den Angeklagten zu Beginn seiner Aussage zudem explizit darauf hin, nicht öffentlich aussagen zu müssen. „Die Fragen, die wir Ihnen stellen, sind auch intimer und intimster Natur“, gab er zu bedenken. Dennoch zeigte sich der 23-Jährige mit der Öffentlichkeit einverstanden und berichtete ausführlich vom Sex mit dem mutmaßlichen Opfer und anderen Frauen. Das tat er häufig mit einem Grinsen im Gesicht, meist in auffällig heiterem Ton – „euphorisch“, bemerkte Richter Eckelt einmal.

Thematisiert wurden auch die Vorliebe des Angeklagten für Fesselspiele, unter anderem mit Kabelbindern. „Ich steh’ auf das Dominante“, erklärte der 23-Jährige. Die junge Berlinerin hingegen sei ihm gegenüber gerne unterwürfig gewesen. Beide hätten Gefallen an Rollenspielen gefunden. Dabei sei auch eine Schreckschusswaffe als Requisite zum Einsatz gekommen.

Angeklagte wollte „SM-Raum“ für Sex bauen

Für seine Vorliebe habe er gar einen „SM-Raum“ – also für sadomasochistische Sexpraktiken – in besagter Wohnung im Haus seiner Großmutter einrichten wollen, schilderte der Angeklagte. Dort habe er das mutmaßliche Opfer jedoch nicht festhalten wollen. Im Februar sei das Zimmer auch noch nicht fertig gewesen.

Ermittlungen hatten laut Gericht zudem ergeben, dass sich der Angeklagte in der Vergangenheit explizit „Vergewaltigungspornoseiten“ angesehen hatte. „Es ging mir nicht darum, dass die Frau gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr hat“, erklärte er darauf angesprochen – es sei ihm viel mehr um das Fesseln gegangen.

Die Aussage des 23-Jährigen fiel so weitschweifend aus, dass er am Montag nicht bis zur Schilderung seiner Sicht der Dinge auf die ihm vorgeworfenen Tat kam. Diese wird erst am heutigen Dienstag von ihm thematisiert werden. Dafür wurden eigentlich eingeplante Zeugen wieder ausgeladen.

Weitere Vorwürfe

„Im Zuge gegen den Angeklagten in der ersten Jahreshälfte durchgeführten Ermittlungen entstanden nach der Auswertung von Beweismitteln und den Angaben der vernommenen Zeugen Anhaltspunkte für zwei weitere Sexualstraftaten gegen den Angeklagten“, teilt die Staatsanwaltschaft Offenburg auf Anfrage mit. Diese Vorwürfe hatten bei der Verhandlung Erwähnung gefunden. Die Ermittlungen würden gesondert geführt. „In beiden Fällen soll der Angeklagte sexuelle Handlungen gegen den Willen jeweils einer weiblichen Person vorgenommen haben. Die eine Tat soll sich im März 2022, die andere Tat Ende letzten Jahres zugetragen haben“, erläuterte die Staatsanwaltschaft – und betonte, dass bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.