Verworren ist die mehrteilige Verhandlung am Amtsgericht momentan noch. (Symbolfoto) Foto: picture alliance/dpa/David Ebener

Was geschah am 17. Mai 2019 in einer Entzugsklinik im Kreis Freudenstadt?­ Einem 33-Jährigen wird vorgeworfen, eine Mitpatientin vergewaltigt zu haben. Er bestreitet das. Die Verhandlung des Falls am Amtsgericht Freudenstadt ging in die nächste Runde.

Freudenstadt - Der Angeklagte saß die ganze Zeit schweigend neben seinem Verteidiger. Zu Wort kam er in dieser Verhandlung nicht, dafür waren aber drei Zeugen geladen. Es erschien letztendlich nur einer. Und der sagte zugunsten des Angeklagten aus.

 

Mit ein paar anderen Patienten seien er, der Angeklagte sowie das mutmaßliche Opfer in Freudenstadt unterwegs gewesen und hätten ihre Freizeit genossen, schilderte der 22-Jährige Zeuge, der damals ebenfalls Patient war. "Als wir wieder zurück in die Klinik gekommen sind, sind auf einmal viele Beamte gekommen, die ihn festgenommen haben", sagte der Zeuge und deutete mit einem Kopfnicken auf den Angeklagten.

"Das Mädchen wollte Aufmerksamkeit haben"

Die beiden Männer haben sich in der Klinik kennen gelernt und hätten laut Zeuge "guten Kontakt" gehabt, seien aber nicht befreundet gewesen. Dennoch schätze er den Angeklagten nicht als schuldig ein. "Er ist Vater von drei Kindern. Er hat mir von seiner Familie erzählt und Fotos gezeigt", erklärt der 22-Jährige. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er so etwas tun würde. Aber ich weiß es nicht."

Der Angeklagte habe während dem gemeinsamen Aufenthalt in der Klinik auch nicht viele Worte mit der Frau gewechselt, die vor Gericht als Nebenklägerin auftritt. "Das Mädchen wollte Aufmerksamkeit haben. Das ist meine Einschätzung", sagt er ganz direkt. Besonders beliebt war die junge Frau – der Aussage des Zeugen folgend – nicht im Patientenkreis. Der 22-Jährige wirft ihr vor, sie habe die anderen zu unrecht "angeschwärzt". Sie habe behauptet, die für das Frühstück zuständige Patientengruppe bediene sich unerlaubt am Vorrat. "Aber das hat gar nicht gestimmt", sagt der Zeuge. "Uns wurde dann trotzdem der Schlüssel für die Küche weggenommen."

"Offensives Verhalten"

Was ihn außerdem gestört habe, sei ihr offensives Verhalten gewesen. "In den Gruppentherapiestunden hat immer nur sie geredet, und oft hat der Inhalt gar nicht zur Sitzung gepasst." Seiner Einschätzung nach sei es ihr nur darum gegangen, niemand anderen zu Wort kommen zu lassen. "Warum hat die Therapeutin keinen Einhalt geboten?", fragte der Verteidiger. "Nichts gegen sie, aber sie war noch sehr jung und bestimmt auch überfordert", so der Zeuge.

Die Richterin fragte nach dem Abend vor der Festnahme. Der Zeuge konnte sich nun, drei Jahre später, nur noch mithilfe der Notizen aus den damaligen Aufzeichnungen daran erinnern, wo die Patientengruppe unterwegs war und was dort geschah. Sie seien im Panoramabad gewesen, wo das vermeintliche Opfer mit dem Angeklagten "quatschen wollte", wie der Zeuge sich erinnerte. "Aber er hatte keinen Bock darauf." Später, vor einem Restaurant, habe die junge Frau ein Foto von sich und der Gruppe schießen wollen. "Das war mir nicht recht. Ich wollte nicht, dass es in den sozialen Medien landet und meine Bekannten erfahren, dass ich in einer Entzugsklinik bin", so der Zeuge. Die gleichen Bedenken habe die restliche Gruppe gehabt. Da habe die junge Frau den Angeklagten überredet, ein Foto mit ihr zu machen, sagte der 22-Jährige aus. Er bekräftigte die Aussage des Angeklagten vom vorangegangenen Verhandlungstag, die junge Frau selbst habe Interesse am Angeklagten gezeigt.

Eigenartige Situation

Eine eigenartige Situation habe sich kurz davor zugetragen, so der Zeuge. Die junge Frau habe ihm und der Gruppe erzählt, sie sei bisexuell und es gäbe da eine Frau, mit der sie etwas anfangen wolle. "Sie hat uns sogar ein Foto gezeigt", erinnerte er sich. Das widerspricht der Aussage eines Suchttherapeuten aus der Klinik, der in der jüngsten Verhandlung gesagt hatte, die junge Frau, die in der Vergangenheit bereits vergewaltigt worden sei, sei zum Zeitpunkt des Klinikaufenthalts noch nicht bereit für eine Beziehung dieser Art gewesen.

Ihn habe das Thema interessiert und er habe sie gefragt, wie es ist, bisexuell zu sein, erinnerte sich der 22-jährige Zeuge. Darauf habe sie aber sehr gereizt reagiert.

Der Verteidiger erkundigte sich, ob sie dem Zeugen noch mehr aus ihrem Privatleben erzählt habe. Der verneinte. Der Verteidiger las ihm vor, was er vor zwei Jahren aussagte: Die junge Frau habe dem Zeugen ihre Lebensgeschichte erzählt und auch, dass sie von ihrem damaligen Dealer vergewaltigt worden sei. Genau genommen sei sie erpresst worden. "Was hat sie gesagt, womit er sie erpresst hat?" Auch daran erinnert sich der Zeuge nicht mehr.

Viel Widersprüchliches

Der Verteidiger las weiter: "Damals haben Sie gesagt, die Frau hätte Ihnen erzählt, sie müsse für den Dealer Drogen verkaufen und dafür wolle er Sex mit ihr." Der Verteidiger ließ die Worte ein wenig wirken, um dann hinzuzufügen: "Ist das nicht völlig widersprüchlich?"

Vieles bei ihr sei widersprüchlich gewesen, auch ihr Verhalten, entgegnete der Zeuge. "In der Gruppentherapie hat sie schlimme Dinge, die ihr passiert sind, völlig albern und lustig erzählt." Das habe die Patienten verwirrt. "Als die anderen dann angefangen haben, zu kichern, hat sie aber geheult und ist raus gerannt."

Als das Gericht keine weiteren Fragen hatte, wurde der Zeuge entlassen. Der Staatsanwalt beantragte ein empfindliches Bußgeld für die anderen beiden Zeugen, die nicht erschienen waren. Die Verhandlung wird nach derzeitigem Plan am 22. September fortgesetzt.