Das Landgericht Tübingen sieht die Vorwürfe gegen einen 23-jährigen aus dem Kreis Böblingen als nicht erwiesen an. Die Beweislage reiche nicht aus, begründet die Kammer den Freispruch – und kritisiert die Ermittler. Dem jungen Mann redet Richter Dirk Hornikel trotzdem ins Gewissen.
Der Freispruch kam nicht ganz überraschend. Denn im Prozess um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen 23-jährigen aus dem Kreis Böblingen hatte die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts erst kürzlich den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen.