Im Fall der Vergewaltigung und Tötung einer 17-Jährigen im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal das Urteil um den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung ergänzt.
Im Fall der Vergewaltigung und Tötung einer 17-Jährigen im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal das Urteil um den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung ergänzt. Außerdem wurde der Vollzug der Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.
Vor Gericht stand erneut der damals 17-jährige Angeklagte, der die Gleichaltrige im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dabei gewürgt hatte. Schon im August 2022 hatte das Landgericht Frankenthal ihn wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Er wurde außerdem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen, weil er insgesamt dreimal mit zwei Mädchen Geschlechtsverkehr hatte, die damals noch jünger als 14 Jahre waren.
Vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung freigesprochen
Vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung sprach das Landgericht ihn damals frei und lehnte es ab, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Dies sah der Bundesgerichtshof jedoch anders und entschied, dass die weitere Vergewaltigung und der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung noch einmal verhandelt werden müssten.
Im Fall der weiteren Vergewaltigung wurde der Angeklagte am Montag erneut freigesprochen. Bezüglich der Sicherungsverwahrung entschied das Gericht jedoch, diese vorzubehalten. Dies bedeutet, dass nach der Haftzeit geprüft wird, wie gefährlich der Verurteilte noch ist.
Vor Gericht stand erneut der damals 17-jährige Angeklagte, der die Gleichaltrige im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dabei gewürgt hatte. Schon im August 2022 hatte das Landgericht Frankenthal ihn wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Er wurde außerdem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen, weil er insgesamt dreimal mit zwei Mädchen Geschlechtsverkehr hatte, die damals noch jünger als 14 Jahre waren.
Vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung freigesprochen
Vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung sprach das Landgericht ihn damals frei und lehnte es ab, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Dies sah der Bundesgerichtshof jedoch anders und entschied, dass die weitere Vergewaltigung und der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung noch einmal verhandelt werden müssten.
Im Fall der weiteren Vergewaltigung wurde der Angeklagte am Montag erneut freigesprochen. Bezüglich der Sicherungsverwahrung entschied das Gericht jedoch, diese vorzubehalten. Dies bedeutet, dass nach der Haftzeit geprüft wird, wie gefährlich der Verurteilte noch ist.