Gewalt soll in der Ehe eine große Rolle gespielt haben – bis hin zur Vergewaltigung. Jetzt fand das vor Gericht seine Aufarbeitung. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Ein 45-jähriger Deutscher ist wegen versuchter Vergewaltigung und tateinheitlicher, vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Noch-Ehefrau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Villingen hatte sich mit zwei Sexualstraftaten zu beschäftigen, die sich Ende Januar und Anfang März 2022 in einem Wohnhaus in Donaueschingen ereignet hatten.

 

Das Verfahren war schließlich ins Rollen gekommen, nachdem die betroffene Ehefrau sich nach der zweiten Tat entschlossen hatte, ihren Gatten bei der Polizei wegen der sexuellen Übergriffe anzuzeigen.

Faustschlag bei Übergriff

Insbesondere bei der zweiten Tat soll der heute 45-jährige seiner damaligen Frau zudem mit der Faust in deren Genick geschlagen haben.

Schon beim ersten sexuellen Übergriff soll die Geschädigte ihrem Noch-Ehemann ausdrücklich ihren entgegenstehenden Willen gezeigt haben, in dem sich die Frau gegen die sexuelle Gewalt wehrte und ihre Weigerung auch zum Ausdruck gebracht hatte.

Aussage gegen Aussage

Es ist und bleibt der gefährlichste Ort für Frauen. Denn oft ereignen sich Sexualstraftaten hinter den privaten Wänden. Aber aus Angst, Unwissenheit, aus Scham oder falsch verstandener Loyalität vermeiden die Opfer schließlich den nicht leichten Gang zur Polizei. Wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass nur wenige Frauen, die körperlicher oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, dies auch anzeigen. Die Dunkelziffer ist gerade bei diesen Delikten deshalb als enorm hoch einzustufen. Denn in den meisten Fällen steht Aussage gegen Aussage, es sind zwangsläufig keine neutralen Zeugen zugegen gewesen und es gilt letztlich die rechtsstaatlich verbriefte Unschuldsvermutung für die Angeschuldigten. Gerade diese Umstände waren so auch Bestandteil im aktuellen Prozess vor dem Schöffengericht.

Mit Unterbrechungen

Der angeklagte 45-Jährige war vor über 20 Jahren aus Kasachstan nach Deutschland gekommen, hatte bald Arbeit gefunden und eine Familie gegründet. Eine Ehe, zwei Kinder und eine geregelte Arbeit kennzeichneten bis zu den Tatvorwürfen sein Leben.

Trotz der vielen Jahre in Deutschland musste allerdings eine Dolmetscherin seine Aussagen dem Gericht übersetzen. Der 45-jährige Deutsche war auch nur bereit zu seinen persönlichen Verhältnissen Auskunft zu geben. Zu den Tatvorwürfen schwieg er zu Beginn des Prozesses.

Sie beraten sich lange

Nach der Anklageverlesung zog sich das Schöffengericht, zusammen mit dem Vertreter der Anklagevertretung, der Anwältin der Geschädigten und dem Verteidiger zu einem Verständigungsgespräch zurück. Nach knapp einer Stunde Unterbrechung wurde der Prozess dann fortgeführt.

Der Vorsitzende Richter Christian Bäumler schilderte, dass eine intensive Debatte geführt wurde, denn die Positionen der einzelnen Parteien lagen wohl weit auseinander. Zum Einen hatte die Verteidigung die Glaubwürdigung der Geschädigten in Frage gestellt, die bedingt durch einen Sorgerechtsstreit wohl nicht gänzlich ausgeräumt werde konnte. Dem gegenüber stand aber die psychische Belastung der Geschädigten bei einer Konfrontation mit dem Angeklagten im Zeugenstand. Das Gericht sah die Notwendigkeit einer Vermeidung einer solchen Situation und versuchte demzufolge eine einvernehmliche Lösung zu finden.

2500 Euro Schmerzensgeld

Die Verständigungserklärung spiegelt sich später im Urteil wider. So hatte man sich unter den Prozessbeteiligten darauf geeinigt, dass die erste Sexualstraftat eingestellt wird und für die zweite Tat ein Geständnis vom Angeklagten erfolgt. Danach wäre ein Strafrahmen zwischen neun bis zwölf Monaten auf Bewährung und zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe 2500 Euro möglich.

Mann spricht nicht selbst

Das Geständnis des noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Angeklagten wurde schließlich durch eine kurze Erklärung seines Verteidigers vorgetragen. Somit gestand der 45-Jährige, dass er Anfang März 2022 sexuelle Gewalt gegenüber seiner Ehefrau angewandt und ihr zusätzlich einem Faustschlag ins Genick versetzt habe. In der Konsequenz konnte durch das Geständnis der Prozess verkürzt und auf die Vernehmung der Geschädigten verzichtet werden.

Auch die ausführliche Videovernehmung des Opfers musste somit nicht im Gerichtssaal vorgespielt werden. Zumal die ermittelnde Kriminalbeamtin die Aussage der Geschädigten als glaubhaft wirkend bewertete.

Durch das Geständnis konnte durch das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf zwei Jahre Bewährung ausgesprochen werden. Zudem ein Schmerzensgeld in der ausgehandelten Höhe.

Gefängnis als Lösung?

Der Vorsitzende Richter Christian Bäumler brachte in der Urteilsbegründung seine Hoffnung zum Ausdruck, dass mit diesem Urteil die familiäre Situation befriedet werden kann und kam zum Schluss, dass es keine gute Lösung gewesen wäre, den Familienvater ins Gefängnis zu schicken. Denn beide Kinder leben derzeit im Haushalt des Verurteilten.

Hier erhalten Betroffene Hilfe

Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG)
Der Einsatz von körperlicher Gewalt (zum Beispiel häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Misshandlung), vor allem im sozialen Nahraum, wird von den Betroffenen häufig nicht zur Anzeige gebracht. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Das Sichern und Dokumentieren von körperlichen Verletzungsfolgen kann Betroffenen dabei helfen, sich über den für sie richtigen