Der heute 60-Jährige soll die damals 15-Jährige vergewaltigt haben. (Symbolfoto) Foto: © somkanokwan – stock.adobe.com

Ein heute 60-Jähriger Mann soll vor über 20 Jahren mit einer damals 15-Jährigen eine Liebesbeziehung geführt und sie dabei vergewaltigt haben. Zwei Fälle sollen sich im Krankenhaus abgespielt haben. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht in Villingen verantworten.

Über 20 Jahre liegen die Fälle bereits zurück, doch für das Opfer sind sie seither präsent. Das macht die heute 37-Jährige deutlich, als sie die damaligen Vorfälle vor dem Amtsgericht in Villingen schildert. Sie erzählt von ihrer ersten Beziehung, die sich später als ein prägendes Erlebnis in ihrem Leben entpuppen wird, von welchem sie sich bis heute nicht erholt hat.

 

Alles fing damit an, als sie im Jahr 2002 als damals 14-Jährige ein Schulpraktikum in der Physio Abteilung im Krankenhaus in Donaueschingen absolviert. Dort lernte sie den damals 37-jährigen Mitarbeiter des Klinikums kennen. Im Zeitraum des Praktikums gab es laut Aussage des Opfer bereits einen engeren Kontakt zum Angeklagten. Dieser bestätigt, dass sich im Praktikum eine gewisse Sympathie entwickelte. Nach dem Praktikum flachte der Kontakt zunächst ab, ehe die Frau 2003 ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin im Krankenhaus aufnahm.

Angeklagte war zum Tatzeitpunkt verheiratet

Laut Aussagen vor Gericht kamen die zwei sich in der Folge immer näher. Wie der heute 60-Jährigen erzählt, verliebte er sich gar in die dann 15-Jährige. Dass er bereits verheiratet war und zwei Kinder hatte, sei für ihn irrelevant gewesen, da es in der Beziehung zu seiner Frau sowieso Probleme gab: „Mir war auch egal, ob sie 15, 30 oder 40 war. Für sie hatte ich überlegt meine Frau zu verlassen.“ Daraufhin kam es zu den besagten Vorwürfen. Laut Anklageschrift soll der Mann die damals Jugendliche, im Zeitraum zwischen April 2003 und März 2004, in zwei Fällen im Krankenhaus zum Oralsex gezwungen haben.

Ein weiteres Mal soll er sie in einem Auto genötigt haben, ihn mit der Hand zu befriedigen. Der schwerste Vorwurf bezieht sich auf einen Vorfall in ihrem damaligen Kinderzimmer, wo er sie laut Anklage vergewaltigt haben soll. „Ich bat ihn mehrfach damit aufzuhören“, schilderte sie vor Gericht. Der Angeklagte soll derweil aber in einen „animalischen Zustand“ gefallen sein und einfach weitergemacht haben. Der heute 60-Jährige weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich selbst als Opfer, da er sich seit den aufgekommenen Anschuldigungen im vergangenen Jahr in Verhaltenstherapie befindet. Er ist überzeugt, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung gehandelt habe, da beide verliebt gewesen seien.

Das Opfer bestätigt zwar die Liebesbeziehung, betont jedoch, dass sie den sexuellen Kontakt nicht wollte. Der Angeklagte habe ihr jedoch eingeredet, dass dies als „echte Frau“ dazugehöre, weshalb sie sich schließlich darauf eingelassen habe.

Zeugin überzeugt Richter mit ihrer Aussage

„Mich hat die Zeugin mit ihren Aussagen komplett überzeugt“, erklärte Richter Christian Bäumler vor Gericht. Im Rahmen eines Rechtsgespräch kam es zu einer Verständigung hinsichtlich des Strafrahmens. Die ersten drei Fälle wurden vom Gericht, aufgrund des langen Zeitraums, fallen gelassen. Der Angeklagte bekannte sich für den vierten Vorwurf schuldig. Bäumler verurteilte den heute 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zusätzlich muss er 6000 Euro an das Opfer zahlen.

Bäumler gestand beim Urteilsspruch, dass er als Richter einiges aus seinem Gedächtnis lösche, aber die Aussagen des Opfers könne er so schnell nicht vergessen. „Es ist eine Schreckliche Tat und ein schreckliches Erlebnis“, urteilte er.