Die aktualisierten Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde wurden in der Gemeinderatssitzung zur Abstimmung gebracht.
Im März 2025 hatte der Gemeinderat über die Festlegung der Bauplatzvergabekriterien für das Baugebiet „Lindenmatte“ beraten. In der Nähe des Kurparks, zentral gelegen und in fußläufiger Distanz zum Gasthaus Linde, sollen ab 2026 vier Doppelhäuser und acht Einzelhäuser auf insgesamt 7500 Quadratmetern entstehen. Die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt etwa 500 Quadratmeter.
Es ist eines der letzten möglichen Neubaugebiete in der Gemeinde und dementsprechend ist der Andrang groß: 21 Bewerber gibt es mittlerweile, wobei die Liste nach Angaben des Hauptamtsleiters Alexander Kutzner weiterhin offen ist. Auch wenn dies möglicherweise bedeutet, dass am Ende nicht alle Interessenten einen Bauplatz erhalten, freute sich Bürgermeister Siegfried Eckert im Gespräch mit unserer Redaktion darüber, dass das Interesse am Standort Gutach weiterhin sehr groß sei.
Die Vergabe folgt festen Regeln und Fristen
Die neu gefassten Vergaberegeln seien dabei äußerst hilfreich – für die Gemeinde, vor allem aber auch für die Bewerber: „Das sorgt für Planungssicherheit bei den Bauwilligen“, so Eckert. Die Ratsmitglieder folgten der Beschlussvorlage und verabschiedeten sie einstimmig.
In den kommenden Tagen werden die Anschreiben per Post an alle Bewerber versandt. Zusätzlich informiert die Gemeinde die bereits auf der Bauplatzbewerberliste geführten Interessenten über die anstehende Vergabe sowie über die Veröffentlichung auf der Internetseite. Rückmeldungen sind dann laut Kutzner bis Ende Februar möglich.
Die Gemeinde Gutach verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien laut Präambel der Beschlussvorlage das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen. Sie sollen dazu dienen, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärke, heißt es in der Beschlussfassung.
Gerade junge Familien mit langer Bindung zur Gemeinde Gutach seien auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein.
Allerdings dürfe die Ortsansässigkeit nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Eine Bevorzugung von Einheimischen müsse verhältnismäßig sein. Sie könne nur gerechtfertigt werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeinwohls vorlägen.
Ortsbezogenheit ist eines der Kriterien
Ein klar definiertes Punktesystem soll für eine transparente Entscheidungsfindung sorgen. Im Zusammenhang mit der Entbürokratisierung seien nun auch die Bauplatzvergabekriterien für die Gemeinde Gutach überarbeitet und vereinfacht worden, heißt es zur weiteren Begründung.
Berücksichtigt werden dabei soziale Kriterien wie Familienstand, Kinderzahl, Grad der Behinderung oder Pflegegrad sowie Ortsbezugskriterien, zu denen auch ehrenamtliches Engagement zählt. Die konkrete Auswahl des jeweiligen Bauplatzes erfolgt anschließend nach schriftlicher Aufforderung in einem gemeinsamen Termin durch die Gemeinde – beginnend mit dem in der Rangfolge bestplatzierten Bewerber.
Bürgermeister Eckert betonte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass diese Vergabekriterien keine Erfindung der Gutacher seien, sondern „vergleichbar mit denen in anderen Kommunen“.
Lange geplant
Die Planungen für die „Lindenmatte“ begannen bereits vor neun Jahren, als die Gemeinde Gutach das Grundstück des Gasthauses Linde kaufte. Dann wurden die Entwürfe schnell konkret. Doch nach einer Intervention des Verwaltungsgerichts konnte jedoch erst Ende 2024 der Beschluss für das Neubaugebiet gefasst werden.