Die Stadtverwaltung schlägt vor bei ihrem Plan zur Ausschreibung einer Konzeptvergabe für die Villa Junghans im Erbbaurecht zu bleiben.
Stadträte und Verwaltung haben im November einige Möglichkeiten zur Reaktivierung der Villa diskutiert. Dazu zählten die Errichtung einer Stiftung, die Gründung einer Genossenschaft oder die Pächtersuche durch spezialisierte Makler. Die Konzeptvergabe mit folgendem Erbbaurecht und eine Pächtersuche mit anschließender Sanierung durch die Stadt parallel voranzutreiben, werde nicht favorisiert. Von einer Eigentumsaufgabe durch die Stadt rät die Verwaltung ab, auch soll nicht sofort mit der Sanierung gestartet werden, ohne dass man einen Pächter oder Investor gefunden hat. Stichwort: am späteren Bedarf vorbei sanieren. Daher soll genannter ursprünglicher Plan weiterverfolgt werden.
Erst wenn zum Ende der Bewerbungsphase oder der Verhandlungsphase absehbar sei, dass sich kein passender Investor findet, sollen wieder Alternativen ins Auge gefasst werden. Die Meilensteine des Konzeptvergabeverfahrens sind festgelegt: Freigabe der Vergabebedingungen im April 2026, Ende der Bewerbungsphase im Oktober 2026 und Ende der Verhandlungsphase im Mai 2027.
Gebäude steht ohne gültige Genehmigung da
Ein entscheidender Aspekt betrifft das Bau- und Gaststättenrecht. Die Umnutzung der Villa in eine Gaststätte erfolgte laut Stadt wohl in den Kriegsjahren beziehungsweise kurz danach ohne dass ein heute baurechtlich grundsätzlich notwendiger Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde. Zumindest gebe es keine belegbaren Nachweise. Die Folge: Die zuletzt erteilte Gaststättenerlaubnis hat für einen neuen Pächter keinen Bestandsschutz. Für die künftige Nutzung werde also zwingend ein Bauantrag gestellt und eine Gaststättenerlaubnis neu beantragt werden müssen.
Bei Schadstoffbeprobungen im Mai 2025 sowie Raumluftmessungen im Juni und September wurden erhebliche Belastungen festgestellt, so die Verwaltung. So wurden Blei beziehungsweise Bleimennige sowie Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an allen Holzelementen und Metallelementen wie Fenstern und Türen festgestellt. Beides erfordert, dass die Oberflächen bei der Sanierung nicht geschliffen werden dürfen.
Weitere Belastung im Untergeschoss
Eine weitere Belastung betrifft Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Bereich Heizung im Untergeschoss. Um eine Freisetzung der Schadstoffe zu verhindern, müssen die Sanierungsarbeiten in einem abgeschlossenen Sicherheitsbereich (Schwarz-Weiß-Bereich) erfolgen, wobei die Leitungen entfernt und die betroffenen Teile zusammen mit Asbest und Künstlichen Mineralfasern (KMF) entsorgt werden sollen.
Die Raumluftmessungen zu PCB zeigen laut Gutachten alarmierende Werte: Im Obergeschoss wurde mit 1451 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³) Raumluft ein Wert gemessen, der fast das doppelte des Richtwerts „Gefahrenwert“ (800 ng/m³) beträgt. Jener dient als Schwelle für unverzüglichen Handlungsbedarf zur Sanierung.
Dies wird im Prüfbericht unterstrichen, wo es heißt: beim Überschreiten seien „Schäden für die menschliche Gesundheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen“.
Die Kosten für die geplante Konzeptvergabe im Erbbaurecht schätzt die Stadt auf circa 20 000 bis 25 000 Euro. Diese wären im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung für 2026 anzumelden. Der Gemeinderat soll über das weitere Vorgehen in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 11. Dezember, entscheiden.