Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen Foto: AP

Im Fall Sami A. wollte der heutige Verfassungsschutzchef Maaßen 2007 lieber der Zusage eines windigen tunesischen Ministers folgen als dem Gesetz. Deutsche Gerichte widersprechen ihm seit 2009.

Stuttgart - Die Deutschen, so ließ der tunesische Innenminister Rafik Belhaj Kacem im Juli 2007 seine Mitarbeiter wissen, „die Deutschen wollen A. und C. an uns verscherbeln“. A., das ist Sami A., jener Mann, der in den vergangenen Wochen in Deutschland von Medien und Politikern – ohne Beweise – zum „Leibwächter Osama bin Ladens“ hochstilisiert wurde. Und der in Nordrhein-Westfalen als islamistischer Gefährder gilt und letztendlich rechtswidrig am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben wurde. C. ist ein anderer, als Islamist eingestufter Migrant.

Bereits vor elf Jahren lag der Fall Sami A. Mitarbeitern im deutschen Innenministerium schwer im Magen. Vor allem dem damaligen Referatsleiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und heutigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Er begleitete vom 10. bis zum 12. Juli 2007 Staatssekretär August Hanning nach Tunis. Dort trafen sich die deutschen Delegierten am 11. Juli mit dem tunesischen Innenminister Rafik Belhaj Kacem. Einem hemdsärmeligen Politiker, treu an der Seite des damaligen Diktators Zine el-Abidine Ben Ali.

Aktenvermerk nach der Rückkehr

In einem nach der Rückkehr aus Afrika am 16. Juli 2007 angefertigten Aktenvermerk schreibt Maaßen, „Hanning bat IM Kacem um Zusage der Rückübernahme der tunesischen Staatsangehörigen A. und C., (. . .) und betonte, dass es für Deutschland wichtig sei, dass Tunesien verbindlich zusichert, dass diese Personen im Falle ihrer Rückkehr ordnungsgemäß behandelt würden und keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden“.

Ein dringend notwendiges Begehren: In Tunesien droht Terroristen die Todesstrafe – wenn auch seit 1991 keines dieser Urteile mehr vollstreckt wurde. Deutschland aber liefert grundsätzlich keine Straftäter in Länder aus, die mit dem Tode bestrafen. Schwerer aber wog für die deutschen Delegierten, dass in Tunesien unter dem Diktator Ben Ali Polizisten und Geheimdienstler folterten und mordeten, wie es ihnen beliebte.

Folter, Mord, Demütigung – Alltag im tunesischen Gefängnis

Alleine 62 713 Fälle gefolterter und getöteter Opfer arbeitet die sogenannte Wahrheitskommission auf, die seit zehn Monaten in öffentlichen Verfahren versucht, Opfer und Täter miteinander zu versöhnen. „Das sind die Fälle, in denen beide Seiten einer Aufarbeitung zugestimmt haben. Die Dunkelziffer ist ungleich höher“, sagt Sihem Bensidrine, Vorsitzende der Kommission. Totschlag, Demütigung, Misshandlung – das gehörte 2007 zum Alltag in tunesischen Gefängnissen.

Wohl auch deshalb weigerte sich Minister Kacem, Hanning die geforderten Zusagen schriftlich zu geben. Maaßen notierte: „Kacem erwiderte, dass Tunesien bereit sei, die beiden Personen zurückzunehmen.“ Aber: Als Hanning dies durch eine Verbalnote – also in diesem Fall einen völkerrechtlich bindenden Vertrag – bekräftigen wollte, antwortete Kacem – wie Maaßen schreibt – „dass Tunesien dies aus politischen Gründen nicht tun möchte“. Der deutsche Staatssekretär möge sich vielmehr mit der mündlichen Zusage begnügen.

Umso verwunderlicher ist die Schlussfolgerung, die Maaßen aus Kacems Weigerung zog: „Aufgrund der klaren Zusage des Innenministers und vor dem Hintergrund der weiteren vereinbarten Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist davon auszugehen, dass diese Zusage belastbar ist und eingehalten wird.“ Ganz, als handele es sich nicht um den korrupten und überharten Politiker, der drei Jahre später in den Zeiten der tunesischen Revolution sogar für Ben Ali untragbar wurde: Er feuerte Kacem Mitte Januar 2011 – weil dieser auf den Straßen Tunesiens scharf auf Demonstranten, auch Frauen und Kinder, schießen ließ. Alleine zwischen dem Beginn der Proteste am 28. Dezember und Kacems Absetzung am 12. Januar kamen – je nach Darstellung – zwischen 66 und 133 Zivilisten ums Leben. In der Anfangsphase des Arabischen Frühlings war das selbst für Ben Ali zu viel. Und das, obwohl er eigentlich bekannt dafür war, Menschenrechten keinen großen Stellenwert zu geben. Mit der Entlassung seines Paladins wollte er sich jedoch an der Macht halten.

Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen ein

Maaßens Empfehlung, Sami A. trotzdem nach Tunesien zurückzuführen, verwundert aus einem weiteren Grund: Im März 2006 hatte der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet. Der Vorwurf: Er habe sich 1999 in einem afghanischen Ausbildungslager der Terrorgruppe Al-Kaida aufgehalten und sei dort bis zu einem der Leibwächter ihres Anführers Osama bin Laden aufgestiegen. Das Verfahren wurde im Mai 2007 mangels Tatnachweises eingestellt.

Maaßen antwortete nicht auf die Anfrage unserer Zeitung zu seinen damaligen Aktenvermerken. Was Sami A.s deutsche Anwältinnen Monika Ishar und Seda Basay-Yildiz nicht verwundert: „Es ist sehr bezeichnend, dass Herr Maaßen zu seiner Empfehlung von 2007 heute schweigt.“ Alle von deutschen Gerichten seit März 2009 gesprochenen Urteile zum Fall Sami A. haben die Abschiebung verhindert.

Gebrochene Zusagen

Basay stellte zudem bei einem Besuch in Tunesien erst kürzlich fest, dass die tunesische Seite sogar heute nach dem Regimewechsel sich nicht an schriftlich gegebene Zusagen halte: „Einem anderen, mit einer solchen Zusage aus Deutschland abgeschobenen Mandanten von mir verwehrte die tunesische Justiz sechs Tage den Kontakt zu seinen Anwälten vor Ort. Dabei sieht das tunesische Strafrecht vor, dass ein Beschuldigter nach spätestens 48 Stunden Kontakt zu seinen Rechtsbeiständen haben muss.“ Ihr Mandant sei zudem gefoltert worden. Ihm drohe schlimmstenfalls die Todesstrafe. „In diesem Fall sind die Deutschland gegebenen Zusagen schlichtweg gebrochen worden.“