Extremisten dürfen keinen Ausschussvorsitz, erst recht keinen Posten im Bundestagspräsidium bekommen, sagt unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bewegung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Bombe. Die Entscheidung wird der gesamten Wahlperiode ein konstantes Thema geben.
Ein Fünftel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind Rechtsextremisten. 9,4 Millionen Menschen haben Rechtsextremisten gewählt. Das wirft sehr viele Fragen auf. Einige davon sind sehr wichtig, werden aber nicht die öffentliche Debatte bestimmen. Dazu gehört das Problem, was mit Beamten geschieht, die das AfD-Parteibuch haben. Unmittelbare Folgen hat die Höherstufung nicht. Aber bei Beurteilungen von konkreten Fällen wird sie eine Rolle spielen müssen.
Eine Peinlichkeit für den kommenden Kanzler Friedrich Merz
Im Zentrum aber steht nun der politische Umgang mit der Partei. Blamiert stehen nun vor allem die Verharmloser und Normalisierer in der Union da. Und peinlich für das ganze Land ist es, dass der kommende Bundeskanzler nun bescheinigt bekommt, dass er versucht hat, das Gesetz mit dem bereits rhetorisch tendenziös aufgeladenen Titel „Zustrom-Begrenzungsgesetz“ mutwillig, ohne Not und gegen den Rat wichtiger Parteifreunde mit Hilfe von Rechtsextremisten durchzudrücken.
Es sollte hoffentlich klar sein, dass nun im parlamentarischen Umgang ein Kurs kristallklarer Abgrenzung einzuschlagen ist: keine Ausschussvorsitze, erst Recht keinen Bundestags-Vizepräsidenten von der AfD.
Die Mutter aller Fragen ist die nach dem Verbot. Der Versuch, die NPD verbieten zu lassen, ist zwei Mal gescheitert. Nicht weil deren verfassungsfeindliche Ziele zur Debatte standen, sondern weil das Gericht keine Gefahr für die Demokratie gesehen hat. Bei der AfD sieht das anders aus. Die verfolgt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele, sondern steht davor, politische Mehrheiten zu ihrer wenigstens teilweisen Umsetzung zu erreichen. Was also soll daran falsch sein, die Frage von den Karlsruher Richtern klären zu lassen? Die haben bewiesen, dass sie in Verbotsfragen sehr vorsichtig agieren. Und es wäre eben eine juristische und keine politische Lösung, keine angebliche Intrige der politischen Konkurrenz, wie es die AfD schon heute darstellt.
Aber auch das ist klar: Die Partei kann man verbieten. Ihre Wähler aber bleiben. Denen muss man wieder und wieder sagen: Jeder darf sich in Deutschland kritisch zu Fragen der Migration äußern, sogar ihren kompletten Stopp fordern, jeder darf gegen „woke“ Themen oder das Gendern zu Felde ziehen, darf sich gegen die Impfpflicht und für Putins Russland in die Bresche werfen. Nur eines darf er nicht: sich diffamierend gegen ganze Menschengruppen äußern, das demokratische System als Ganzes in Frage stellen und Rassismus predigen.