Ankläger müssen genau angeben, welcher Schaden einer Firma durch Untreue entstanden ist.

Karlsruhe/Stuttgart - Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann stand deswegen ebenso vor Gericht wie Ex-VW-Personalchef Peter Hartz. Doch künftig müssen sich Manager wohl seltener wegen Untreue verantworten.

VW-Vorstand Peter Hartz war ein Vorzeigemanager - bis er sich unter anderem wegen Untreue verantworten musste. Hartz hatte dem damaligen Betriebsratschef auf Konzernkosten Sonderboni und Lustreisen spendiert und damit nach Ansicht der Richter VW-Gelder veruntreut. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann dagegen kam mit einer Geldauflage davon, obwohl er als Mannesmann-Aufsichtsrat daran mitgewirkt hat, dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser einen 30-Millionen-Bonus zu zahlen. Untreue gilt vielen Juristen als Gummiparagraf. Er stellt es unter Strafe, wenn jemand, der Geld für einen anderen verwaltet, dabei nicht dessen Interessen wahrnimmt.

Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht gestern klar, dass es für Untreue nicht ausreicht, wenn Manager Firmengelder auf Spiel setzen. Die Firma müsse vielmehr bereits bei der Tat konkret geschädigt werden. Deshalb sprach es Manager im Berliner Bankenskandal frei, die einen Zehn-Millionen-Euro-Kredit ohne ausreichende Sicherheiten bewilligt hatten. Damit hätten sie das Vermögen zwar gefährdet, nicht aber veruntreut - obwohl das Geld später tatsächlich verloren ging. In zwei weiteren Fällen bestätigten die Verfassungsrichter Verurteilungen wegen Untreue. In einem davon hatte ein Siemens-Manager schwarze Kassen für Bestechungsgelder angelegt, in anderen eigenmächtig Sonderzahlungen für Mitarbeiter gewährt.

Die Entscheidung könnte die Verfolgung von Managern erschweren, die sich überhöhte Bonuszahlungen genehmigen lassen. Der Chef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Klaus Schneider, erklärte allerdings, er sei zuversichtlich, solche Vorgänge ahnden zu können. Bei überhöhten Bonuszahlungen sei der Schaden genau ermittelbar. Das werde "das Leben für die Vorstände nicht ungefährlicher".