Der Fall ist nun vor dem Landgericht Rottweil gelandet. (Archivbild) Foto: Kunert

Ein 25-Jähriger soll mit einer abgeschlagenen Flasche auf jemanden losgegangen sein und eine Passantin mit dem Tod bedroht haben. Nun ging das Verfahren in die zweite Instanz.

Alpirsbach - Gefasst und mit ruhiger Stimme schilderte der 25-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Rottweil, wie er die Tathergänge wahrgenommen hat. Der zierliche Mann wirkt, als könne er keiner Fliege was zu Leide tun. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders.

Sie wirft dem Gambier, der seit seinem 18. Lebensjahr in Deutschland lebt, vier Taten vor. Im Dezember 2019 soll er am Bahnhof in Loßburg eine Passantin und ihren Sohn mit einem Stein bedroht und der Mutter mit dem Tod gedroht haben.

Am Folgetag soll der Angeklagte am Bahnhof in Alpirsbach einer Glasflasche den Boden abgeschlagen und damit versucht haben, einen Jugendlichen am Bauch zu verletzen. Auch ihm soll er mit dem Tode gedroht haben.

Im Januar 2020 soll der Mann in einem Zug, der in Freudenstadt hielt, zwei Kopfstützen mit einem Messer beschädigt haben.

Angeklagter bestreitet Taten

Vor dem Amtsgericht Freudenstadt wurde der Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Da der Angeklagte bei allen Taten auf Bewährung war und das Gericht nicht davon ausging, dass eine weitere Bewährung einen Effekt auf den 25-Jährigen haben wird, sprach der Richter die Freiheitsstrafe aus. Der Angeklagte habe nach einigen Leiharbeitertätigkeiten keine Arbeit, keine Ziele und kein gefestigtes soziales Umfeld. Es sei wichtig, die Bevölkerung vor seinen weiteren Taten zu schützen, hieß es im damaligen Urteil. Der Gambier wurde in den vergangenen fünf Jahren bereits aufgrund von Bedrohung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und exhibitionistischen Handlungen verurteilt. Ziel der Berufung ist es, eine mildere Strafe zu erwirken.

Der Angeklagte widersprach – unterstützt von einer Dolmetscherin – allen Anklagepunkten. So sei in Loßburg von ihm keine Aggression ausgegangen. Vielmehr seien die Mutter und ihr Sohn aggressiv aufgetreten, wobei der Sohn ihn auch geschubst habe. Er habe weder einen Stein genommen, noch irgendjemanden bedroht.

Daraufhin intervenierte der Richter. Der 25-Jährige habe bei der Polizeivernehmung nach dem Vorfall anders ausgesagt. Demnach habe er die beiden Geschädigten mit einem Stein bedroht und der Mutter mit dem Tod gedroht. "Lassen sie mich das Protokoll anschauen, ich kenne meine Unterschrift", zweifelte der Angeklagte die Echtheit des Beweises an. Zwar erkenne er seine Unterschrift, aber die Aussage habe er nie getätigt, sagte er.

Auch die Tat in Alpirsbach bestritt er. Er habe weder jemanden angegriffen, noch eine Flasche zerbrochen. Er sei hingegen selbst am Folgetag von dem Geschädigten und zwei seiner Freunde mit einem Messer bedroht worden. Dieser Vorfall wurde auch von Passanten angezeigt.

Verhandlung wird fortgesetzt

Im späteren Verlauf des Prozesses äußerte sich dazu eine Polizistin. So habe die Polizei keine Flasche gefunden, als sie den Bahnhof durchsuchte.

Auch der Geschädigte und ein Freund sagten aus. Der Geschädigte erzählte, dass der Angeklagte ihn schon im Zug nach Alpirsbach provoziert habe. Auf dem Bahnsteig sei der Angeklagte dann mit der Flasche auf ihn losgegangen. "Ich wollte mit ihm reden, aber dafür war er nicht bereit. Jedoch bin ich mir nicht mehr sicher, ob er mich wirklich treffen wollte", schilderte der Geschädigte den Vorgang. Danach habe der Angeklagte die Flasche weggeworfen und sei verschwunden.

Zu dem Vorwurf, in Freudenstadt die Kopfstützen im Zug beschädigt zu haben, sagte der 25-Jährige, dass er zwar in dem Zug gewesen sei, er habe aber weder ein Messer dabei gehabt, noch damit die Kopfstützen beschädigt. Überwachungsbilder und Zeugenaussagen widersprachen dem klar.

"Schauen sie sich die Bilder genau an. Ich habe einen Brief in der Hand und kein Messer", versuchte der Angeklagte die Beweise zu entkräften.

Die Verhandlung geht am Freitag, 20. August, am Landgericht Rottweil weiter. Dann werden weitere Zeugen zu den Taten in Loßburg und Freudenstadt gehört.