Die meisten Pfeffersprays enthalten den Reizstoff Oleoresin Capsicum, ein Extrakt aus scharfen Chilli-Früchten, Cayenne-Pfeffer oder Paprika. Die Wirkung auf Menschen ist heftig. Foto: /Foto: Weißbrod/

Ein 32-Jähriger muss sich vor dem Lahrer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen verantworten. Er soll in der Diskothek „Fräulein Fröhlich“ Pfefferspray versprüht haben.

Die am Flugplatz gelegene Disko feierte am 24. März 2023, ein Freitag, ihren siebten Geburtstag – bis die Party gegen 1.10 Uhr ein jähes Ende nahm.

 

Was war passiert?

Mehrere Gäste klagten urplötzlich über Atemwegsprobleme und Reizungen, der Rettungswagen musste kommen, das Gebäude wurde evakuiert. Das Security-Personal identifizierte einen Verdächtigen, der Pfefferspray versprüht haben soll. Jedoch: Der Mann bestritt sowohl in jener Nacht als auch nun bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht, mit der Sache etwas zu tun zu haben. Er sei unschuldig, betonte er bei Prozessbeginn.

Wer ist der Angeklagte?

Ein 32-Jähriger aus Norddeutschland, der zurzeit bei einem Start-up in Hamburg als Technischer Leiter tätig ist. Im Frühjahr 2023 hielt er sich in Lahr auf, da er er an der Badischen Malerfachschule einen Meisterkurs in Werbetechnik absolvierte. Er habe insgesamt zehn Monate in der Stadt gelebt und dabei auch Leute kennengelernt, mit denen er hin und wieder zusammen feiern gegangen sei, erzählte er nun vor Gericht. Aber dabei sei immer alles im Rahmen geblieben, so durfte man ihn verstehen: Alkohol trinke er nur in Maßen, Drogen nehme er nicht.

Der Prozess belaste ihn extrem, da für ihn viel auf dem Spiel stehe, so der Mann: Werde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, dürfe er als Handwerksmeister nicht ausbilden. Neben dem Strafprozess am Amtsgericht ist auch eine Zivilklage gegen ihn anhängig. Denn die sieben Menschen, die bei dem Vorfall Reizungen der Atemwege erlitten, haben ihn auf Schadenersatz verklagt.

Wie ist es den Opfern ergangen?

Mehrere Betroffene äußerten sich nun als Zeugen vor Gericht, von anderen wurden die Aussagen verlesen, die sie nach dem Vorfall bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatten. Demnach hätten sie an dem Abend auf einmal unter Augenreizungen, Atembeschwerden und Husten gelitten. Einzelne Besucher klagten auch über starke Übelkeit, weshalb der Notarzt alarmiert wurde. Auch von Kopfschmerzen war die Rede, die teils noch Tage danach angehalten hätten.

Weshalb wird der Angeklagte verdächtigt?

Als klar war, dass etwas nicht stimmt, bat das Disko-Personal die Gäste nach draußen in den Biergarten, wo sie Wasser erhielten, damit sie den Mund ausspülen konnten. Am Ausgang wurden die Gäste vom Security-Personal abgetastet. Dabei wurde beim Angeklagten eine Dose Pfefferspray gefunden, bei der die Kappe entfernt worden war. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sagte vor Gericht aus, dass in der Dose nur noch „ein bisschen Inhalt“ gewesen sei – sie war also benutzt worden.

Dazu die Erklärung des Beschuldigten: Wenn er ausgehe, nehme er Pfefferspray mit, weil er sich dann sicherer fühle. Er habe einmal daheim ausprobiert, wie es funktioniert, deshalb sei die Dose angebrochen gewesen. Allerdings wurde sie nach dem Vorfall in seiner Jacke und der dazugehörige Verschluss in seiner Hose gefunden – dafür hatte er keine Erklärung.

Was ist auf dem Überwachungsvideo zu sehen?

Im Gerichtssaal wurde ein Überwachungsvideo gezeigt, aufgenommen während des Vorfalls im „Fräulein Fröhlich“. Der Angeklagte und seine beiden Begleiter sind darauf die ganze Zeit zu sehen. Erst passiert nichts Auffälliges, dann stehen am Nachbartisch zwei Frauen auf und gehen weg, während sie sich die Hände vors Gesicht halten – sie hatten das Reizgas abbekommen. Es ist nicht zu sehen, wie der Angeklagte Pfefferspray versprüht, allerdings ist die Sicht auf seine Hände meist vom Tisch verdeckt.

Ein Zeuge sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe ihm an dem Abend unter dem Tisch „etwas kleines Gelbes“ gezeigt – auf Nachfrage von Richterin Monika Turcotte wurde der Gegenstand als Pfefferspray-Dose identifiziert.

Wie fällt das Urteil aus?

Das Verfahren war auf einen Tag angesetzt, ein Urteil wurde aber nicht gesprochen, da eine wichtige Zeugin fehlte. Die Frau soll sich an dem Abend im „Fröhlich“ in der Nähe des Angeklagten aufgehalten und dem Vernehmen nach etwas Wichtiges beobachtet haben, deshalb mochte Turcotte auf ihre Aussage nicht verzichten. Das unentschuldigte Fernbleiben der Zeugin war für den Angeklagten ärgerlich: Für den deshalb fälligen zweiten Verhandlungstag muss er wieder eigens aus Hamburg anreisen.

So geht es weiter

Das Verfahren wird am Montag, 7. Oktober,  ab 9 Uhr fortgesetzt – dann soll die Zeugin angehört werden, die am Montag fehlte. An dem Tag will Turcotte auch das Urteil sprechen.