Nur vier Monate wirkte ein Anlageexperte als Vizechef bei der Ärzte-Pensionskasse in Tübingen. Nach der Trennung unter strittigen Umständen erhält er nun noch 55 000 Euro.
In der derzeit vierköpfigen Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) ist einer der drei Stellvertreter für den Bereich Kapitalanlage zuständig. Das erscheint sinnvoll, denn die öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Tübingen verwaltet ein riesiges Vermögen: 18 Milliarden Euro, verteilt auf Anleihen, Aktien und Immobilien. International gestreut nach den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Rendite, sollen damit die Altersbezüge von zehntausenden Ärztinnen und Ärzten im Südwesten gesichert werden.
Doch während der Geschäftsführer und zwei Stellvertreter für den Bereich Versorgung auf der Webseite mit Namen und Foto vorgestellt werden, steht bei dem Vize für Kapitalanlagen nur „N. N.“. Die wichtige Position ist vakant, seit der letzte Inhaber sie im August 2025 nach nur vier Monaten verlassen hatte. Alexander B. gehe aus „persönlichen Gründen“, hieß es seitens der BWVA, die Gremien hätten „seinem Wunsch zugestimmt“. Nähere Informationen gab es nicht, denn der Experte für Pensionskassen mit Erfahrungen bei Bayerischer Landesbank, den Fondsgesellschaften DWS und Bayerninvest sowie der Beratungsfirma Deloitte lege „größten Wert auf den Schutz seiner Privatsphäre“.
„Extrem schockiert“ über die Kündigung
Wenig später wurde bekannt, dass die Dinge wohl doch etwas anders lagen. Beim Arbeitsgericht Reutlingen wehrte sich B. gegen seine Kündigung noch in der Probezeit. Die habe ihn „extrem schockiert“, ließ er seine Anwältin, die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, im Gütetermin ausrichten. Im Verwaltungsrat habe es nie Kritik an ihm gegeben, in der Belegschaft war er beliebt. Doch zu einer Einigung kam es nicht: Die Tübinger Ärztekasse, bei der es in den vergangenen Jahren wiederholt Turbulenzen um Führungskräfte gab, lehnte seinen Wunsch nach Weiterbeschäftigung ab.
Nun wurde der Fall vertieft vor dem Arbeitsgericht verhandelt, im sogenannten Kammertermin. Erneut ging es dabei um den „Schock“, den die Kündigung für B. bedeutet habe; nur deshalb habe er eine Vereinbarung zu seinem Ausscheiden digital unterschrieben. Der Anwalt der BWVA meldete da Zweifel an. Ein Vize-Geschäftsführer mit 220 000 Euro Jahresgehalt sei „tagelang im Schockzustand“ – das erscheine ihm wenig glaubhaft. Bei der Vorstellung, dass so jemand 18 Milliarden Euro verwalte, „wird mir Angst und Bange“.
Diskriminiert wegen Schwerbehinderung?
Warum aber wurde B. in der Probezeit gekündigt, was grundsätzlich nicht begründet werden muss? Seine Anwälte witterten eine Diskriminierung, weil er selbst zu 70 Prozent schwerbehindert sei und eine schwerbehinderte Tochter habe. Gemeinsam mit seiner Frau habe er an einer Therapiewoche für diese teilnehmen wollen, während bei der BWVA eine wichtige Sitzung anstand. Das sei „unzweifelhaft der Anlass“ für das Zerwürfnis gewesen, meinte Däubler-Gmelin.
„Das ist nicht so“, widersprach der Anwalt der Ärztekasse. Mit der behinderten Tochter habe die Trennung nichts zu tun, eine Diskriminierung liege nicht vor. Natürlich habe es „Themen gegeben“, aber da wolle man öffentlich nicht ins Detail gehen.
Leider sei die BWVA-Präsidentin Eva Hemberger nicht erschienen, bedauerten die Anwälte von B.. So könne man sie nicht zu Problemen bei der „Führungskultur“ befragen, die in Tübingen regelmäßig Gesprächsthema seien und schon zu anderen Abgängen geführt hätten.
Am Ende kam es doch zu der gütlichen Einigung, die im ersten Anlauf noch gescheitert war: B. erhält drei weitere Monatsgehälter als Abfindung, in Summe 55 000 Euro, und ein besseres Zeugnis.
Wird die vakante Position wiederbesetzt?
Ob seine seit Monaten vakante Position wiederbesetzt wird und die Suche nach einem Nachfolger laufe, ließ der BWVA-Geschäftsführer Volker Mattausch auf Anfrage unserer Zeitung offen. B. war einst von einer Findungskommission ausgewählt und vom Verwaltungsrat (Vorsitz: Hemberger) einstimmig bestätigt worden.
Die entsprechenden Aufgaben würden derzeit von ihm und einem für Versorgung zuständigen Vizegeschäftsführer wahrgenommen, teilte Mattausch mit, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungsleitern; diese verfügten über die fachliche Expertise für die einzelnen Anlageklassen. Zudem arbeite die Ärztekasse seit vielen Jahren mit verschiedenen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Asset-Managern zusammen.