Am 7. April 1977 liegen auf dem Pflaster in Karlsruhe die Leichen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, 57 (li.), und Fahrer Wolfgang Goebel, 29, (re.) Foto: AP

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf.

Karlsruhe/Berlin - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf.

Sie war Ende August verhaftet worden unter dem dringenden Verdacht, an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Der BGH teilte mit, Becker sei zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Buback tatverdächtig, es gebe aber keinen ausreichenden Haftgrund mehr. Das Gericht gab einer Haftbeschwerde Beckers statt. Die frühere RAF-Terroristin wurde am selben Tag aus der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow entlassen. Sie wohnte bis zu ihrer Verhaftung in diesem Sommer in Berlin-Steglitz.

Gegen Becker wird seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Zwar war sie vergangenes Jahr von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad gesessen zu haben. DNA-Spuren konnten diesen Vorwurf - erhoben vor allem von Michael Buback, dem Sohn des Opfers - nicht erhärten.

Allerdings waren vor einigen Monaten an Bekennerschreiben DNA-Spuren Beckers entdeckt worden. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung schriftliche Unterlagen gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der "Roten Armee Fraktion" (RAF) auseinandersetzt. Darunter war nach damaligen Medienberichten auch ein Zettel mit dem Satz: "Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen" - versehen mit dem Jahrestag des Buback-Mordes.

Nach wie vor nicht gerichtlich verwertbar sind dagegen Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen Becker Anfang der 80er Jahre Angaben zur RAF gemacht hatte. Sie war einen Monat nach dem Buback-Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des Attentats auf Buback wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde Becker begnadigt.