Michael Reichl und Co. wollen beim VfB Satzungsänderungen herbeiführen, um die Mitgliederrechte zu stärken. Wir erklären, wie das laufen soll – und was der Hauptinitiator bezweckt.
Michael Reichl rechnet schon bald mit einem Anruf des VfB Stuttgart. Um über die von ihm eingereichten Anträge auf Satzungsänderung zu reden. Sechs an der Zahl sind es, die alle nur ein Ziel haben: die Rechte der Vereinsmitglieder zu stärken. Monatelang hat sich der Hauptinitiator mit Fabian Lang (beide wurden 2021 nicht in den Vereinsbeirat gewählt, engagieren sich aber in Projekten) und 13 weiteren Personen mit der Thematik beschäftigt, darunter zwei Anwälte. Die Ergebnisse ihrer Arbeit haben sie fristgerecht an den VfB geschickt. Dort sind sie zunächst auf Wohlwollen gestoßen.
„Wir begrüßen das Engagement aller Mitglieder ausdrücklich, die mit Anträgen auf Satzungsänderung aktiv ihren Teil zur Verbesserung, Aktualisierung und Überarbeitung unserer Vereinssatzung beitragen. Das ist ein starker Ausdruck der gelebten Demokratie beim VfB“, schreibt der Präsident Claus Vogt in einer Mitteilung des Clubs.
Der Wunsch nach Veränderung
Sein Präsidiumskollege Christian Riethmüller geht mit der Angelegenheit sogar noch offensiver um. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Initiative hat er über die sozialen Medien wissen lassen, dass er sich dafür einsetzen werde, dass die Anträge auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 10. September kommen.
Die Chancen stehen wohl gut. Geprüft wird von VfB-Seite dennoch. Aber schon jetzt steht fest: Lehnt das Präsidium das Begehren ab, wird die Gruppe um Reichl auf der Mitgliederversammlung beantragen, über die Vorschläge einer Satzungsänderung zu diskutieren und zu entscheiden. Dieses Recht steht ihnen zu. „Ich möchte, dass sich etwas ändert bei unserem VfB“, sagt Reichl, der zugibt, nach der Ausgliederung der Profi-Abteilung 2017 einst selbst für die aktuelle Satzung gestimmt zu haben. Jetzt beurteilt der 52-Jährige, der als Berater tätig ist und Veränderungsprozesse bei Unternehmen begleitet, mit seinen Mitstreitern die Lage anders. Auf 50 Personen ist die Gruppe der Unterstützer innerhalb kurzer Zeit angewachsen.
Im Zentrum der Überlegungen stehen zwei Punkte: Es soll ein Wahlausschuss gegründet werden, und die Amtszeit der Gremienmitglieder soll zeitlich begrenzt sein. Darauf zielen die einzelnen Anträge ab. „Ich will auf keinen Fall erneute Grabenkämpfe lostreten“, betont Reichl. Vielmehr will er, dass Entscheidungen im Sinne des VfB getroffen und nicht von persönlichen Interessen geleitet werden. In seinen Ausführungen unterstellt er niemandem Kungelei, aber das System lässt es seiner Meinung nach zu, „dass man es jederzeit könnte“.
Der Begriff „Zirkelbezüge“ macht deshalb die Runde in Vereinskreisen (am Mittwoch lädt der VfB zur Gesprächsreihe „Dunkelroter Tisch“ ein). Vieles dreht sich dabei um die Besetzung von Präsidium und Vereinsbeirat. Abhängigkeiten erkennen Reichl und Co., da der Vereinsbeirat die Präsidentschaftskandidaten vorschlägt und über dessen Vergütung entscheidet, und andersherum das Präsidium eine Vorauswahl bei den Bewerbern für den Vereinsbeirat vornimmt. Zuletzt entwickelten sich aus dieser Konstellation interne Machtkämpfe.
Wie ist das mit dem geplanten Wahlausschuss?
Mit der Einführung eines Wahlausschusses soll mehr Transparenz und Ruhe einkehren. So die Idee, die den Mitgliedern die Möglichkeit geben soll, direkten Einfluss auf die Kandidatenkür zu nehmen. Mit neun oder elf Personen soll der Wahlausschuss besetzt sein. Das liegt daran, dass in die Anträge eine Kann-Regelung eingebaut wurde, die den Fanausschuss betrifft.
Im Detail: Sechs Personen sollen auf einer Mitgliederversammlung direkt für vier Jahre in den Wahlausschuss gewählt werden, ebenso sechs Nachrücker. Bewerben dürfte sich jedes Mitglied, das mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren dem VfB angehört. Dazu kommen zwei Vertreter aus den Abteilungen. Dadurch soll den Organisationen des VfB Rechnung getragen werden. Einen weiteren Platz würde der Vorsitzende des Vereinsbeirats erhalten. Allerdings müsste er oder sie sich der Stimme enthalten, wenn über die Kandidaten für den Vereinsbeirat entschieden würde.
Für den Fanausschuss gilt, dass er zwei Vertrauenspersonen (nicht aus dem Fanausschuss) berufen kann. Er muss es jedoch nicht. „Die organisierten Fans sollen diese Entscheidung für sich treffen. Uns ist es wichtig, dass sie die Chance zur Beteiligung erhalten“, sagt Reichl.
Sollten die entsprechenden Anträge eine Mehrheit finden, würde 2024 ein Wahlausschuss gegründet werden, der dann für die kommenden Wahlen für den Vereinsbeirat (2025) und Präsident (2026) zuständig wäre. Denn ein Ansinnen der Initiative um Reichl ist es auch, „Superwahljahre“ wie bisher zu entzerren. Das Präsidium soll künftig für fünf statt vier Jahre agieren, der Vereinsbeirat wie bisher für vier. „Sollten Wahlen früher stattfinden müssen, sind diese gesichert. Die alte Regelung würde nachwirken“, sagt Reichl – bis die Veränderungen voll greifen.
Grundsätzlich sollen die Amtszeiten in Präsidium und Vereinsbeirat jedoch begrenzt werden – auf zwei Amtsperioden. „In dieser Zeit könnten die Gremienmitglieder dann mit einer anderen Energie als bisher neue Projekte anschieben und sie auch umsetzen“, sagt Reichl. Denn Sorgen um eine Wiederwahl müssten sie sich in der zweiten Periode nicht mehr machen. Für Durchmischung wäre zudem gesorgt, wenngleich Reichl zugibt, dass es beim VfB die Sehnsucht nach einem ewigen Präsidenten gibt. Die neue Realität soll aber eine andere sein.