Auf der Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart wird der Präsident Claus Vogt einiges zu sagen haben. Foto: Baumann/Hansjürgen Britsch

Ein Teil der VfB-Mitglieder will die Amtszeit von Präsident Claus Vogt vorzeitig beenden. Auch Vereinsbeiräte sollen gehen. Das alles kommt auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung – und wir beleuchten die Hintergründe.

Die Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart rückt näher – und die Tagesordnung weitet sich aus. Sämtliche Anträge, die Vereinsmitglieder fristgerecht eingereicht haben, sollen während der Veranstaltung am 10. September in der MHP-Arena (13 Uhr) behandelt werden. Das betrifft zum einen die beiden Abwahlanträge gegen den Präsidenten Claus Vogt, zum anderen die Abwahlanträge gegen die Vereinsbeiratsmitglieder André Bühler und Marc Nicolai Schlecht. Zudem soll über die vielschichtigen Satzungsänderungen abgestimmt werden, die ebenfalls eingereicht wurden.

 

In der kommenden Woche sollen die VfB-Mitglieder diesbezüglich detailliert von Vereinsseite informiert werden. „Die Anträge wurden von den Betroffenen sowie von Vereinsbeirat und Präsidium geprüft. Sie werden inhaltlich zu den in den Anträgen geäußerten Punkten Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen werden Teil der Einladungsunterlagen und der ergänzenden Tagesordnung sein, die den VfB-Mitgliedern in der kommenden Woche zugehen – so ist es in der Satzung des VfB Stuttgart vorgesehen“, teilt der VfB auf Anfrage mit.

Cornelia Gerstung kritisiert Unruhe

Im Mittelpunkt steht die Unzufriedenheit mit Vogt, der zugleich Aufsichtsratschef ist. Cornelia Gerstung hat dies in ihrem Abwahlantrag zum Ausdruck gebracht. „Wir werden in den Gremien des VfB keine Ruhe bekommen, solange Claus Vogt Präsident ist“, lautet ihre Begründung. Hauptkritikpunkte sind die Besetzung des Aufsichtsrats der VfB AG und eine mangelnde Kommunikation. Ebenso, dass erneut eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung beantragt wurde.

Gerstung bezieht sich zunächst auf ein Versprechen, das mit der Ausgliederung 2017 gegeben wurde: Im Kontrollgremium der VfB AG solle stets ein Fanvertreter sitzen. Dies sei weder schriftlich verankert worden noch faktisch mittlerweile der Fall, seit Bertram Sugg nicht mehr dem Aufsichtsrat angehöre. Für dessen Ausbootung im Herbst 2022 sei Vogt verantwortlich.

Auch die Initiative VfB-jetzt.de will darüber abstimmen lassen, ob Vogt der richtige Mann an der Vereinsspitze ist. Für eine Abwahl bräuchte es – wie bei allen Organmitgliedern – eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent. Von der Gruppe um Christoph Burandt, Hans Dürr, Andreas Waldner und Monica Wüllner, die vor Kurzem eine außerordentliche Mitgliederversammlung anstrebte, stammen zudem die Abwahlanträge gegen Bühler und Schlecht. „Diese drei Personen haben dem Verein in der Außen- und Innendarstellung massiv durch Klüngelei, vereinsschädigendem Verhalten in Kommunikation mit Mitgliedern, einer absolut intransparenten Gremienarbeit und durch Satzungsverstöße geschadet“, heißt es in deren Erklärung.

Burandt und Co. beziehen sich bei Vogt auf Paragraf 17, Absatz 1 der Satzung, der das Wohl des Vereins und seiner Mitglieder sowie die Förderung des Sports zum Inhalt hat. Sie sehen „eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht“. Ausgeführt wird dies in drei Punkten. Zunächst geht es um die Neugestaltung und Weiterentwicklung des Vereins. Der angekündigte Expertenrat sei nie umgesetzt worden, allerdings seien die Mitgliederausschüsse (bis auf den Fanausschuss) aufgelöst worden. Somit bestehe nicht die Möglichkeit der Mitwirkung.

„Ich bin ein großer Fan der gelebten Demokratie in unserem VfB. Jedes unserer fast 85 000 Mitglieder kann an der Weiterentwicklung unseres Vereins mitwirken. Rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung sind neben Satzungsänderungsanträgen auch zwei Abwahlanträge zu mir und zu zwei weiteren Vereinsverantwortlichen eingereicht worden. Alle Anträge werden nun satzungsgemäß geprüft und bewertet“, sagt Vogt grundsätzlich. Der Präsident habe außerdem dem Ansehen des VfB geschadet, so die Initiative VfB-jetzt.de. Erkennbar im Umgang mit der Datenaffäre, in der hohen Personalfluktuation in den Gremien und im Sponsorenwechsel (der Wettanbieter Winamax sei nicht mit den Werten des VfB vereinbar). Zuletzt wird der fehlerhafte Umgang in den Fällen Bühler und Schlecht genannt.

Christoph Burandt und Co. fordern Transparenz

Beiden Vereinsbeiräten werden Satzungsverstöße vorgeworfen. Wie in dem Rechtsgutachten der Kanzlei Luther basieren die angeblichen Verfehlungen auf Paragraf 12, Absatz 8. Gemäß der VfB-Satzung „kann Mitglied des Vereinsbeirats des VfB Stuttgart 1893 e. V. nicht sein, wer eine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG oder deren Tochtergesellschaften ausübt“. Ausgenommen ist lediglich ein Sitz im Aufsichtsrat der VfB AG. Schlecht soll jedoch als Torwarttrainer des Frauenteams tätig gewesen sein. Bei Bühler handelt es sich um seine Tätigkeit in der VfB-Akademie. Komplexe Verflechtungen sind das offenbar, von denen der Marketingprofessor angeblich finanziell profitiert. Ausgeweitet wird das Ganze noch, da Bühler als Berater von Sportvereinen, Sportverbänden und Sportsponsoren auftrete. Auch das sei satzungswidrig.

In beiden Fällen kam das VfB-Präsidium nach Prüfung im vergangenen November zu dem Schluss, dass keine Satzungsverstöße vorliegen. Burandt und Co. genügen die veröffentlichten Begründungen jedoch nicht. Sie sehen weiteren Klärungsbedarf und sind überzeugt davon, dass Bühler und Schlecht nicht mehr dem Vereinsbeirat angehören dürfen. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, würden Beschlüsse des Gremiums möglicherweise ihre Gültigkeit verlieren – sofern die Mehrheit mit den Stimmen von Bühler und Schlecht erzielt wurden.

Die Anträge auf Satzungsänderung beim VfB Stuttgart

Mitgliederrechte
Auf der VfB-Mitgliederversammlung am 10. September in der Stuttgarter MHP-Arena werden nicht nur Abwahlanträge behandelt, sondern ebenso fristgerecht eingereichte Anträge auf Satzungsänderung. Auch darüber will der Verein noch informieren. Die Vorschläge der VfB-Satzungskommission stehen bereits auf der Tagesordnung. Weitere folgen. In ihrem Antrag strebt die Initiative VfB-jetzt.de durch diverse Satzungsänderungen die Stärkung der Mitgliederrechte an. Unter anderem soll dies durch Neuerungen bei den Besetzungen der Vereinsgremien erfolgen. So soll dem personell erweiterten Präsidium künftig eine Frau angehören. Ebenfalls sollen mindestens drei Frauen im Vereinsbeirat sitzen, zudem ein Jugendvertreter (unter 30 Jahren).

Wahlausschuss
Die VfB-jetzt-Gruppe um Christoph Burandt, Hans Dürr, Andreas Waldner und Monica Wüllner spricht sich gegen einen Wahlausschuss aus. Dieses Ansinnen verfolgt Michael Reichl mit seinem Antrag auf Satzungsänderung. Da die möglichen Satzungsänderungen komplex sind, wird es vor den Abstimmungen viel Erklärungsbedarf geben während der Stunden in der MHP-Arena.