Dr. Eckhard Britsch gab in Tuningen wichtige Erläuterungen zur Patientenverfügung. Foto: Heinz Wittmann

In der Vortragsreihe des Sozialverein Tuningen sprach Dr. Eckhard Britsch zum Thema Patientenverfügung.

„Sie ist für jeden sinnvoll“, mahnte der Mediziner, ein entsprechendes Dokument anzufertigen.

 

Das Lebenshaus Ochsen in Tuningen platzte am Mittwochabend aus allen Nähten: Im Rahmen der Vortragsreihe „Das Leben ist endlich. Hilfe! Wer kümmert sich um mich?“, sprach Dr. Eckhard Britsch, Hausarzt, Arzt für Innere Medizin und Geriatrie sowie Palliativmedizin zum Thema Patientenverfügung. „Es gibt keine medizinische Maßnahme ohne Risiko. Ansonsten hätte die Maßnahme keine Wirkung“, machte er deutlich.

Verbindliche Festlegungen

Es sei für jede volljährige Person anzuraten, eine Patientenverfügung zu erstellen. Den damit bestehe die Möglichkeit schriftlich verbindlich festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen zu erfolgen haben, sollte sich die entsprechende Person in einer Lage befinden, in der sie dies selbst nicht mehr tun kann. Wichtige Vorüberlegungen seien dabei: Was ist mir wichtig hinsichtlich Leben, Leiden, Sterben, wie sind meine Wertvorstellungen? Wovor habe ich Angst? Was möchte ich, was nicht? Was muss geklärt werden?

„Wichtig ist dann auch, zu überlegen, wer genießt mein Vertrauen? Wer soll mich vertreten, meinen Willen durch- und umsetzen“, so Britsch. „Sie können in eine Patientenverfügung erst mal alles reinschreiben. So etwas, dass sie gerne zum Sterben nach Mallorca möchten, es ist dann ein Problem der Hinterbliebenen, dies umzusetzen“, schmunzelte der Dozent. Aus seiner Erfahrung heraus ist häufig hospizlicher Beistand empfehlenswert. „Das sind geschulte Leute, die sich nicht nur um den Sterbenden, sondern auch um die Angehörigen kümmern.“

Nicht in Stein gemeißelt

Eine Patientenverfügung könne auch jederzeit verändert werden. „Sie ist nicht in Stein gemeißelt. Ich rate zwar, die Verfügung so zu verfassen, dass sie solange Gültigkeit hat, bis sie widerrufen wird, trotzdem ist es nicht verkehrt, sie immer mal wieder durchzuschauen, um zu sehen, ob die dort niedergeschriebenen Angaben auch aktuell noch meine Meinung abbilden.“

Wichtig sei, den Angehörigen zu zeigen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird, damit diese im Fall der Fälle dann leicht gefunden wird. Patientenverfügungen seien absolut bindend. Würde der Patient beispielsweise angeben, keinerlei Bluttransfusionen zu wünschen, und dies würden Ärzte trotzdem durchführen, sei dies eine schwere Körperverletzung und strafbar.

In einem Notfall ohne Patientenverfügung werden aber erst einmal alle erdenklichen lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt. In der Patientenverfügung könne ebenso Organspende, wie auch Dinge, was mit dem toten Körper dann weiter geschehen, soll geregelt werden.

„Sie können ihren Körper auch der Anatomie stiften, die Medizinstudenten freuen sich.“ Dr. Britsch gestand, selbst zu den Menschen zu gehören, die es bislang aufgeschoben haben, eine Patientenverfügung zu verfassen, obwohl das Alter dafür keine Rolle spiele.

Der nächste Vortrag im Rahmen der Reihe „Das Leben ist endlich. Hilfe“ Wer kümmert sich um mich?“ hält Jochen Klaiber am 25. Juni, 19 Uhr, zum Thema „Akten und Papiere, sortieren, ablegen – was muss bis nach dem Tod aufbewahrt werden.“