Die Vereinsförderrichtlinien hat der Nusplinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung angepasst.
Der Nusplinger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Vereinsförderrichtlinien angepasst. Nachdem es im Gremium zu einigen Diskussionen über die Förderung von Vereinen gekommen war, wurde die Verwaltung Ende Mai 2025 damit beauftragt, die bisherigen Richtlinien zu überarbeiten. In Kraft treten sollen diese dann für das Antragsjahr 2027.
Im Rahmen einer Arbeitssitzung habe sich der Gemeinderat im Juli zusammengefunden und intensiv über das Thema diskutiert. „Die Vereine sind uns sehr wichtig“, bekräftigte Bürgermeister Jörg Alisch in der Sitzung am Donnerstagabend.
Wichtig sei nach wie vor, dass sämtliche Zuschüsse nur auf Antrag gewährt werden. Diese müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde eingehen. Neu aufgenommen wurde die Förderung der Narrenzunft Tannenburg mit einem jährlichen Grundbetrag von 300 Euro sowie einer jährlichen Zulage für jedes dem Verein angehörenden in der Gardeabteilen aktiven jugendlichen Mitglied in Höhe von zehn Euro.
Explizit aufgeführt wird in den Förderrichtlinien, dass auch Zuschüsse für besondere Investitionen und Anschaffungen gewährt werden wie beispielsweise Baumaßnahmen sowie Neu-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen von Uniformen oder Trachten – hier jedoch nicht für Polo-, Sweat- oder T-Shirts und Fasnetskleidung. Ebenso gefördert werden können Anschaffungen von Geräten, Instrumenten und Ausrüstungsgegenständen, die unmittelbar dem satzungsmäßigen Vereinszweck dienen.
Über die Anzahl und die Höhe der Förderanträge entscheidet jeweils der Gemeinderat. Allerdings solle die Bezuschussung maximal zehn Prozent der Brutto-Angebotssumme des jeweiligen Antrags betragen. Die Obergrenze legte der Gemeinderat bei der förderfähigen Antragssumme vom 10 000 Euro brutto fest, die Untergrenze bei 3000 Euro brutto.
Vereinsräume werden stärker gefördert
Verdoppelt wurde in der Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Zuschuss bei Benutzung vereinseigener Pflegegeräte pauschal von fünf auf zehn Cent pro Quadratmeter Rasenspielfläche sowie von 50 auf 100 Euro bei Tennisplätzen je Spielfeld.
Angepasst wurden zudem die jährlichen Förderungen zur Bewirtschaftung vereinseigener Vereinsräume und Vereinsheime. Somit erhalten die Narrenzunft Tannenburg und das DRK künftig 570 statt bisher 300 Euro, der Hütten- und Wanderverein bekommt 600 statt bisher 500 Euro. Für den Tennisclub gibt es 390 statt 200 Euro, die Abteilung Fußball des TSV erhält weiterhin 1200 Euro, für die Abteilung Ski gibt es 165 Euro statt bislang 100 Euro.
Außerdem kann künftig für die Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen, die ausdrücklich eine Plattform für Begegnungen, Gespräche und gemeinsame Aktivitäten von Senioren schaffen sollen, eine gemeindliche Kostenbeteiligung gewährt werden. Erfolgen soll dies in gegenseitiger Absprache je nach Bedeutung des Anlasses. Entsprechende Vorstellungen sind laut Richtlinien der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Wohl nicht jeder Verein vollends zufrieden
Wie Gemeinderat Peter Reiser erläuterte, habe der Gemeinderat die neuen Förderrichtlinien im Sinne der Vereine überarbeitet. Jeden zu einhundert Prozent zufrieden zu stellen sei aber sicherlich nicht möglich, gestand er ein. Er bat ausdrücklich darum, in besonderen Fällen rechtzeitig auf die Verwaltung und die Gemeinderäte zuzukommen. Sein Ratskollege Michael Schlude bestätigte: „Wir helfen auch bei größeren Anschaffungen mit Zuschüssen, sofern dies möglich ist.“
Das Gremium sprach sich mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Vereinen aus.