Im zweiten Anlauf stimmt der Ortschaftsrat Horgen zu: Der Cannabis Social Club kann die Räume an der Niedereschacher Straße nutzen.
Der Cannabis Social Club Rottweil darf Räumlichkeiten in der Niedereschacher Straße 29 in Horgen für vereinseigene Zwecke nutzen, also den Anbau und die Ausgabe von Cannabis. Der Horgener Ortschaftsrat erteilte im zweiten Anlauf die Zustimmung zur Umnutzung.
Anträge auf Umnutzungen zählen in der Regel nicht zu den spektakulären Bauanträgen, denn nach außen ändert sich am Bauobjekt selbst nichts. In Horgen hat ein solcher Antrag aber mächtig Staub aufgewirbelt.
Für Vereinszwecke
Bereits in der Sitzung am 5. Mai stand das Baugesuch auf der Tagesordnung. Dem Gremium und der Bürgerschaft war nur bekannt, dass es sich bei der Bauherrschaft um einen Verein handle und die Garage und ein Teil des Erdgeschosses für Vereinszwecke genutzt werden sollten. Namen werden seit längerer Zeit in den öffentlich zugänglichen Bauunterlagen aus Datenschutzgründen nicht mehr aufgeführt. Ein Bürger aus der Nachbarschaft hatte im Vorfeld jedoch recherchiert und den Bauherren ausfindig gemacht. Im Gebäude sei der Cannabis Social Club Rottweil untergebracht, verriet er in besagter Sitzung in der Bürgerfragestunde und verwies auf die Internetseite des Vereins.
Der Fragesteller hakte zum Nutzungszweck der Garage und des Erdgeschosses nach. Ortsvorsteherin Frauke Ohnmacht konnte damals keine näheren Auskünfte geben.
Man einigte sich darauf, das Baugesuch wegen offener Fragen zu vertagen. Die Anzahl der vorhandenen Stellplätze war ein zentrales Thema in der Sitzung. Vermutet wurde die Einrichtung einer Versammlungsstätte.
Alle Fakten auf dem Tisch
Für die jüngste Sitzung am Montagabend lagen nun alle Fakten auf dem Tisch. Sie sei von der Vereinsführung bei einem Ortstermin ausführlich informiert worden, berichtete Ohnmacht. Es sei dort kein Aufenthaltsort geplant. Die Zahl der Stellplätze stelle somit kein Problem dar. Die betreffenden Räumlichkeiten dienten der Anpflanzung von Cannabis sowie der Ausgabe an Vereinsmitglieder. Der Verein werde vom Regierungspräsidium streng kontrolliert. Für solche Vereine gelte ein Werbeverbot, so Ohnmacht.
Der Konsum von Cannabis sei auf dem Grundstück nicht erlaubt, erklärten die zur Sitzung eingeladenen Vorstandsmitglieder. Es sei vorgesehen, zwei Mal unter der Woche nach Feierabend das selbst angebaute Cannabis auszugeben. Es gebe dafür ein elektronisches Kontrollsystem.
Die Rechtslage
Ortschaftsrat Karl-Heinz Faisst brachte die Rechtslage auf den Punkt: „Ich kann nicht gegen etwas stimmen, das legal ist“. Nach den nachträglichen Informationen zur Nutzung sei das Stellplatzproblem „vom Tisch“. Mehr Transparenz seitens des Vereins hätte die Entscheidungsfindung leichter gemacht. Faisst („Das war nicht glücklich“) verhehlte nicht, dass im Ort Gerüchte im Umlauf gewesen seien. Doch jetzt gebe es für ihn keine Vorbehalte mehr.
Auch das restliche Gremium sah dies so. Der Empfehlungsbeschluss fiel einstimmig aus.
Übrigens: Nach den Ausführungen des Vorstands reicht die Anbaufläche in Horgen für bis zu 100 Mitglieder. Sollte der Verein stärker wachsen, werde man sich nach einem größeren Projekt umschauen und Horgen wieder verlassen. Gesetzlich sei die Höchstzahl der Mitglieder auf 500 begrenzt.