Kinder auf dem Schulweg: In Mönchweiler soll ein Junge von einem Unbekannten angesprochen worden sein. (Symbolfoto) Foto: Seeger

In Mönchweiler soll ein unbekannter Mann einen Erstklässler auf dem Heimweg angesprochen haben. Die Polizei prüft mögliche Verbindungen zu früheren Vorfällen.

Freitagnachmittag, die Schule ist aus, die Grundschüler sind auf dem Nachhauseweg.

 

Und dann das: Ein Erstklässler ist an diesem 21. November fast zuhause angekommen, als er von einem ihm unbekannten Mann aus einem Auto heraus angesprochen wird.

Wie der Junge später seinen Eltern berichtet haben soll, habe der Mann gesagt, dass er Fußballtrainer sei, und das Kind gefragt, wo es wohne. Er soll ihm auch noch einige Meter weit gefolgt sein.

Der Vater des Jungen informierte die Polizei.

Ermittlungen laufen

„Der Sachverhalt ist der Polizei bekannt“, bestätigt Fabian Herkommer aus der Pressestelle des zuständigen Konstanzer Präsidiums. „Das Polizeirevier Villingen hat die Ermittlungen aufgenommen und entsprechende Abklärungen beziehungsweise Verifizierungen werden derzeit getroffen. Hierbei wird auch ein eventueller Zusammenhang zum Vorfall im April geprüft.“

Was damals passiert war? Auch im Frühjahr hatte ein Mann in Mönchweiler Kinder angesprochen, damals am Rand des Kleinspielfelds. Er fragte nach ihrer Adresse, verteilte ein Geschenk an einen Jungen und machte Fotos von den Kindern, die er später an einen Bekannten weiterschickte. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde aber seinerzeit wegen Geringfügigkeit gegen Kostenauflage eingestellt.

Ob es einen Zusammenhang zwischen diesem Fall aus dem Frühjahr und dem jetzigen gibt, ist offenbar noch nicht abschließend geklärt.

Grundsätzlich nehme die Polizei natürlich jede Meldung ernst, betont Polizeisprecher Herkommer. Wenn möglich, würden unverzüglich Fahndungsmaßnahmen eingeleitet oder es gebe gezielte Kontrollen. Weil im aktuellen Fall aus Mönchweiler allerdings keine konkreten Angaben zum Fahrzeug und dem Mann vorlägen, sei dies schwierig bis unmöglich gewesen.

Dennoch zeige die Polizei in solchen Fällen in der Folge vor Ort verstärkt Präsenz. „Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Polizeireviers Villingen sind hinsichtlich des Sachverhalts sensibilisiert und führen soweit möglich zu den relevanten Zeiten verstärkt Streifenfahrten in diesem Bereich durch“, so der Sprecher.

Für Eltern und Kinder hat er folgende Ratschläge parat, wie man sich auf solche Situationen vorbereiten kann beziehungsweise wie man im Ernstfall reagieren sollte:

Kontaktmöglichkeiten aufzeigen

Weg planen Es wird geraten, den Schulweg mit dem Kind abzugehen und zu zeigen, wo es sich Hilfe holen kann, zum Beispiel in Bäckereien oder bei Verwandten, bei denen es klingeln kann. Zudem könne man mit dem Kind vorab besprechen, wer es zum Beispiel aus der Schule abholen wird. Wenn das Kind zu Fuß nach Hause geht, sei es ratsam, es möglichst in einer kleinen Gruppe mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern gehen zu lassen.

„Nein“ soll respektiert werden

Kinder stärken Dem Kind sollte erklärt werden, dass es nicht aus Höflichkeit mit fremden Erwachsenen sprechen muss und den Aufforderungen von Fremden auch nicht nachkommen muss. Man kann das Kind auch im normalen Familienalltag dabei unterstützen, seine persönlichen Grenzen zu setzen. Auch hier sollte ein „Nein“ des Kindes bei ungewolltem Körperkontakt (zum Beispiel bei einer Umarmung zur Verabschiedung) respektiert werden.

Wenn Kinder auf der Straße angesprochen oder in Bedrängnis gebracht werden, sollten sie laut und deutlich „Nein“ sagen und andere Personen um Hilfe bitten.

110 wählen

Für den Ernstfall Wird ein Kind von einem Fremden angesprochen, gilt im Ernstfall: Aufmerksamkeit erregen, laut um Hilfe schreien und weglaufen beziehungsweise etwa in einem Geschäft Schutz suchen.

Wenn ein Kind von einem verdächtigen Ansprechen berichtet, sollten die Eltern immer die örtliche Polizeidienststelle informieren. Im Notfall sollten Kennzeichen und Beschreibungen verdächtiger Autos und Personen notiert werden und unverzüglich der Polizei-Notruf 110 gewählt werden.

Verifizieren, bevor etwas weiterverbreitet wird

Quellen prüfen Immer wieder kursieren auch Nachrichten über verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang in den sozialen Medien. Um das Verbreiten von Falschmeldungen zu verhindern, sollten Eltern die Quelle solcher Nachrichten unbedingt prüfen, bevor sie diese weiterleiten. Wenn eine Verifizierung nicht möglich ist, sollten Eltern auf ein Weiterleiten verzichten und sich zunächst mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung setzen.

Zusammenhang zu anderen Fällen?

Fälle im Kreis Tuttlingen
Auch in Trossingen und in Aixheim im Kreis Tuttlingen wurden der Polizei ähnlich gelagerte Vorkommnisse gemeldet. So soll am 10. November in Aixheim ein siebenjähriges Mädchen von einem ihr unbekannten Mann angesprochen worden sein und am 17. November eine Zehnjährige auf dem Schulweg in Trossingen.

Es wird geprüft
Auf Nachfrage erklärt Fabian Herkommer aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit: „Der Polizei liegen keine Hinweise für einen Zusammenhang der Fälle im Kreis Tuttlingen mit dem Fall in Mönchweiler vor. Gleichwohl wird dieser geprüft.“