Der Verdacht unnötiger Eingriffe verunsichert viele Patienten. Auch der Berufsverband reagiert alarmiert. Dürfen die aus der U-Haft entlassenen Mediziner weiter wirken?
Es war fast wie immer, wenn unsere Zeitung in den vergangenen Jahren über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen bestimmte Augenärzte berichtete. Zahlreiche Leser meldeten sich bei der Redaktion, um eigene Erfahrungen zu schildern, vor allem aber besorgte Fragen zu stellen. Ob auch ihr Doktor unter jenen drei Medizinern sei, gegen die inzwischen Anklage wegen Abrechnungsbetrug und Körperverletzung erhoben wurde? Oder gar einer von jenen beiden, gegen die wegen des Verdachts medizinisch nicht indizierter Untersuchungen oder Eingriffe sogar Haftbefehle erwirkt wurden? Die wegen Wiederholungsgefahr zeitweise in Untersuchungshaft saßen, bis sie gegen scharfe Auflagen freikamen?
Die geschilderten Erfahrungen waren oft ähnlich. Ältere Frauen oder Männer hatten vom Augenarzt die Diagnose „Grauer Star“ erhalten – verbunden mit dem dringenden Rat, sich möglichst bald operieren zu lassen. Der Austausch der getrübten Linse sei keine große Sache, je früher eine künstliche eingesetzt werde, umso besser. Manche Patienten wunderten sich über die Empfehlung - sie sähen doch noch gut – und holten eine Zweitmeinung ein. Ergebnis: die sogenannte „Katarakt-Operation“ sei gar nicht nötig oder zumindest noch nicht. Eine Leserin war darüber so baff, dass sie sogar einen dritten Mediziner konsultierte – der ebenfalls keinen Grund für den Eingriff sah.
Gesundheitsminister spricht von „punktuellen Vorgängen“
Die Frage nach den betroffenen Ärzten muss indes unbeantwortet bleiben. Sie gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Auch der süddeutsche Augenarzt-Verbund, zu dem sie gehören, kann aus rechtlichen Gründen nicht genauer benannt werden. Die Folge: eine breite Verunsicherung bei Patienten und ein Misstrauen auch gegen Ärzte, die nicht unter einem solchen Verdacht stehen. Für den gesamten Berufsstand sei das eine höchst missliche Situation, befanden Mediziner gegenüber unserer Zeitung – so notwendig die Aufklärung der Vorwürfe auch sei. Manche von ihnen behalfen sich schon früher mit Informationen an die Patienten, man befinde sich nicht im Visier der Justiz.
Die offiziellen Reaktionen auf Anklage und Haftbefehle fielen dürr aus. „Laufende Ermittlungen kommentieren wir nicht“, sagte Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) vor Journalisten. Die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient sehe er „bei so punktuellen Vorgängen nicht grundsätzlich in Frage gestellt“. Er erlebe die Ärzteschaft als „sehr vertrauenswürdig, sehr engagiert“. Wenn etwas Unrechtes geschehe, werde es aufgearbeitet, strafrechtlich, zivilrechtlich und nach dem Berufsrecht. Schwarze Schafe gebe es überall, sagte Lucha sinngemäß an die Adresse der Medienvertreter: „Auch in ihrem Beruf sind nicht alles Heilige.“
Berufsverband dringt auf „lückenlose Aufklärung“
Vom Bundesverband der Augenärzte (BVA) gab es ebenfalls nur eine kurze Stellungnahme. „Die vorliegenden Vorwürfe an die Augenärzte wiegen schwer und stehen im Gegensatz zu den Werten, die der BVA vertritt“, teilte eine Sprecherin mit. „Im Sinne des Patientenwohls erwarten wir eine lückenlose Aufarbeitung.“
Hehre Sätze finden sich im Kodex für Augenärztinnen und Augenärzte, den der Verband gemeinsam mit der Deutschen Ophtalmologischen Gesellschaft formuliert hat. „Wohl und Wille“ der Patienten sollten „im Zentrum ärztlichen Handelns“ stehen, heißt es da etwa. „Ihnen keinen Schaden zuzufügen, ist die zentrale Richtschnur.“ Gerade bei operativen Maßnahmen sei „ergebnisoffen, ehrlich und transparent aufzuklären“; wenig oder nichts zu tun, sei auch eine zu erörternde Option.
Als die Ermittlungen vor gut fünf Jahren in Folge einer Razzia bekannt geworden waren, hatte sich der damalige BVA-Sprecher noch deutlicher geäußert. „Erschrocken und mit großem Bedauern“ konstatiere man, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten … wahrscheinlich nicht nur regional … erheblich und nachhaltig gestört“ werde. Wo immer der Verdacht aufkomme, dass Patienten zu unnötigen Eingriffen gedrängt würden, stelle sich der Verband „mit aller Entschiedenheit gegen solche unqualifizierten und inakzeptablen Beratungen“. Gegenüber den freiwilligen Mitgliedern habe man allerdings „keine Aufsichtsbefugnis und Disziplinarrechte“.
Ärztekammer sah einen „extremen Einzelfall“
Zuständig für die Berufsaufsicht ist unter anderem die Landesärztekammer. Auf Anfrage unserer Zeitung wollte sie sich nicht zum konkreten Fall äußern, sondern nur allgemein zu den Abläufen. Vorrang habe bei Straftaten die Strafjustiz, über eine Anklage werde die zuständige Bezirksärztekammer informiert – von der übrigens eine der auslösenden Strafanzeigen kam. Nach einer Verurteilung könnten noch berufsgerichtliche Maßnahmen geprüft werden, neben Warnung und Verweis seien auch Geldbußen bis zu 50 000 Euro möglich. Mit der Approbation habe die Kammer nichts zu tun, dafür sei landesweit das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Noch vor fünf Jahren war der Kammerpräsident Wolfgang Miller deutlich auskunftsfreudiger. „Wenn sich der Fall so bestätigt“, sagte er damals in einem Interview, „ist das ein ganz schwerwiegender Verstoß und sicher ein extremer Einzelfall“. Von Ärztinnen und Ärzten sei „kompromisslos korrekte Berufsausübung“ zu erwarten, gerade beim Augenlicht müssten Patienten ihnen „uneingeschränkt vertrauen können“. Angesichts von Anklage und Haftbefehlen fällt das manchen erkennbar schwer. „Vollumfänglich falsch“ seien die Vorwürfe, hatten die Ärzte ihren Anwalt in den vergangenen Jahren stets erklären lassen, man unterstütze die Ermittlungen und setze auf schnellstmögliche Aufklärung. Zum aktuellen Stand gibt es bisher keine Stellungnahme.
Angeschuldigte wiesen die Vorwürfe stets zurück
Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich dann, wenn sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Um bei Gericht einen Haftbefehl zu erwirken, braucht sie habhafte Gründe. „Wiederholungsgefahr“ war es im zweiten, noch laufenden Verfahren gegen eine Ärztin und einen Arzt; „gegen umfangreiche Auflagen“ wurden die Haftbefehle inzwischen außer Vollzug gesetzt – spricht: die beiden kamen aus der U-Haft frei. Anklage und Haftbefehle: eine solche Eskalation hätten viele Augenärzte nicht für möglich gehalten. Erwartet wurde eher ein Versanden des Verfahrens, auch weil die Beweisführung bei mutmaßlich unnötigen Augenoperationen überaus schwierig sei. Wenn die Staatsanwaltschaft sich so weit vorwage, hieß es staunend, müsse sie einiges in der Hand haben.
Wiederholungsgefahr anders als durch U-Haft gebannt?
Ob die beiden Ärzte aktuell weiterhin Patienten behandeln dürfen, konnte eine Sprecherin der Anklagebehörde nicht direkt beantworten. Die Auflagen seien „im konkreten Fall jedoch so gestaltet, dass hierdurch (aus Sicht des entscheidenden Gerichts) der Zweck der Untersuchungshaft erreicht werden kann“. Eine Wiederholung der Taten, wegen derer ermittelt wird, müsste demnach ausgeschlossen sein. In Ärztekreisen wird berichtet, die beiden Mediziner seien derzeit offensichtlich nicht ärztlich tätig; sie träten aktuell nicht in Erscheinung.
Eine Leserin äußerte gegenüber unserer Zeitung die Vermutung, dass ihre eigene Augenärztin die vorübergehend Inhaftierte sei. Als sie im fraglichen Zeitraum zu einem länger vereinbarten Termin in die Praxis kam, habe es nur geheißen, diese sei nicht da; wann sie wiederkomme, wisse man nicht. Für die Medizinerin findet die Patientin nur lobende Worte. Bei einem Kollegen der gleichen Praxis habe sie sich früher etwas gedrängt gefühlt, einer Operation wegen grauen Stars zuzustimmen; dafür bestehe „kein großer Druck“, habe die eingeholte Zweitmeinung ergeben. Die Frau dagegen habe überhaupt „nichts Drängendes“ an sich - und sei obendrein „sehr empathisch“.