Am Tübinger Landgericht ging der Prozess um den Tod einer jungen schwangeren Frau weiter. Foto: Sebastian Bernklau

Wurde die junge Schwangere, die im April 2022 in Nagold getötet wurde, zuerst erstochen und dann erwürgt? Oder doch andersherum? Eine Frage, die auch die Obduktion nicht mit 100-prozentiger Sicherheit klären konnte – im Gegensatz zum Geschlecht des ungeborenen Kindes.

Nagold/Tübingen - Der Prozess um die Tötung einer jungen schwangeren Frau in Nagold im vergangenen Jahr geht auf die Zielgerade. Auf der Anklagebank sitzt der 28-jährige damalige Lebensgefährte des Opfers. Ihm wird vorgeworfen, am 24. April 2022 seine Partnerin getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Am Donnerstag stand unter anderem die Obduktion der getöteten Frau im Fokus des Gerichts unter Vorsitz von Richter Armin Ernst.

400 Milliliter Blut fanden sich im Brustkorb

Nach den Erkenntnissen der Mediziner drang das Tatmesser zwischen zweiter und dritter Rippe in den Körper der Frau ein und durchstach den rechten Lungenlappen. 400 Milliliter Blut fanden sich im Brustkorb der Frau. Das bedeutet, dass die Frau innerlich verblutete.

Gleichzeitig stellten die Mediziner eine Fraktur von Kehlkopf und Zungenbein fest, was bedeutet, dass die Frau erwürgt wurde. Vieles deutet darauf hin, dass die Frau zunächst erwürgt und dann erstochen wurde, denn an ihrem Körper fehlen Abwehrverletzungen gegen das Messer. Aber auf eine Reihenfolge festlegen wollte man sich explizit nicht – auch nicht, ob das Ganze im Stehen oder Liegen geschah. Wirklich wissen kann das offenbar nur der Täter. Der Angeklagte, der damalige Lebensgefährte der Frau, schwieg auch zu dieser Frage – wie schon im gesamten Verfahren.

"Sehr geringe Frustrationstoleranz"

Ein weiteres Ergebnis der Obduktion war, dass bei der Frau eine "intakte" Schwangerschaft vorlag. Mittels DNA-Untersuchung wurde festgestellt, dass es sich um einen männlichen Fötus gehandelt hat – und der Angeklagte der Erzeuger des Kindes war.

Im Zuge des psychiatrischen Gutachtens wurde beim Prozess am Landgericht bekannt, dass der Angeklagte einmal versucht hat, sich im Gefängnis das Leben zu nehmen – mit Rasierklingen. Darüber hinaus bestätigte das Gutachten, dass der Angeklagte seit dem Alter von 14 Jahren mit Drogen zu tun hatte – Cannabis, Kokain, Alkohol und auch Ecstasy. Der Mann habe eine "sehr geringe Frustrationstoleranz" und eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung". Werde die nicht behandelt, sei das Risiko, dass der Mann weitere Gewalttaten verübt, hoch.

Der Prozess geht am 9. Februar mit den Plädoyers und dem Urteil zu Ende.