Der Berliner Galerist Johann König und seine Frau wollen ein Verbot gegen Christoph Peters’ Hauptstadt-Roman „Innerstädtischer Tod“ erwirken, weil sie sich in einer darin thematisierten Sex-Affäre wiedererkennen.
Bisher werden in Deutschland immer zwei berühmt-berüchtigte Fälle genannt, wenn es im literarischen Feld um die Kollision von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten geht. Der eine ist Klaus Manns 1971 nach einer höchstrichterlichen Entscheidung verbotene Roman „Mephisto“, gegen den die Enkel des Schauspielers Gustaf Gründgens geklagt hatten, weil sie darin eine postmortale Ehrverletzung ihres Großvaters sahen – erfolgreich, sieht man davon ab, dass das Buch mittlerweile ohne juristische Konsequenzen wieder zu erwerben ist. Der andere ist Maxim Billers Roman „Esra“, der 2003 kurz nach seinem Erscheinen wieder verschwinden musste, weil sich die ehemalige Lebensgefährtin des Autors und ihre Mutter darin wiedererkannt hatten.
An diesem Mittwoch könnte ein weiterer Fall dazukommen: Der Berliner Galerist Johann König und seine Frau wollen vor dem Hamburger Landgericht ein Verbot des im Herbst erschienenen Romans „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters erwirken. Das „streitgegenständliche Buch“ verletze nachhaltig die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller, wie es in dem Antrag auf einstweilige Verfügung der auf Medienfragen spezialisierten Berliner Kanzlei Schertz Bergmann heißt. Minutiös werden in dem 60 Seiten umfassenden Schriftsatz Übereinstimmungen aufgeführt, die beweisen sollen, dass es sich bei zwei der Romanfiguren für jeden erkennbar nur um das Galeristenehepaar König handeln kann. In einer ähnlich umfangreichen Schutzschrift listet der beklagte Verlag auf, welche Verfremdungen und Abweichungen den fiktionalen Charakter der Darstellung belegen.
Explosive Mischung
Es kommt sicher nicht alle Tage vor, dass jemand aus der Kunst-Szene gegen die Kunstfreiheit zu Felde zieht. Dabei werden in dem Roman zunächst einmal Ähnlichkeiten ganz anderer Art inszeniert. „Innerstädtischer Tod“ ist der dritte Teil einer Trilogie, die sich bewusst auf eine andere berühmte Trias bezieht. In seiner „Trilogie des Scheiterns“ hat Wolfgang Koeppen in den 50er Jahren die Umwälzungen und Kontinuitäten einer moralisch korrumpierten Nachkriegsgesellschaft vermesssen. Christof Peters verpasst diesem Zyklus ein zeitgenössisches Update, in dem er ähnliche Verfahren – personale Perspektiven, scharfe Schnitte – und Figurenkonstellationen mit aktuellen Rollen neu besetzt.
In Koeppens „Tod in Rom“, dem letzten Teil der Trilogie, trifft eine in sich entzweite deutsche Familie in der ewigen Stadt aufeinander: Ein Sohn steht vor dem Durchbruch als Komponist, weil sich ein bekannter Dirigent der Aufführung seines avantgardistischen Stücks annimmt. Sein Vetter lässt sich unterdessen zum Priester weihen, um sich von seinem Vater, einem untergetauchter SS-General, abzusetzen. Verdrängte Schuld, Wirtschaftswundertaumel und Nazi-Nostalgie verbinden sich in dem Zeitbild zu einer explosiven Mischung, die von einem sexuellen Eklat entflammt wird.
Bis die Bombe platzt
Was Christoph Peters daraus macht, könnte man mit der in der Bildenden Kunst geläufigen Praxis der Übermalung vergleichen. Aus Rom wird Berlin, aus dem einflussreichen Dirigenten der angesagte Galerist Konrad Raspe, aus dem Komponisten der junge Künstler Fabian Kolb und aus dem Nazi-Onkel der führende Politiker der Neuen Rechten Hermann Carius, der das vergangene Tausendjährige Reich als „Fliegendreck im großen Buch der deutschen Geschichte bezeichnet“ – auch solche Gestalten soll es geben. Vor allem aber wird aus einem Lehrstück der alten BRD ein von Gegenwärtigkeit berstendes Tableau der Jetztzeit. Galeristen müssten eigentlich einen Sinn dafür haben. Den Hintergrund bildet der Ukraine-Krieg, doch die Bombe, die in die Hauptstadtgesellschaft platzt, ist der Bericht über eine Metoo-Affäre des großen Kunst-Impresarios.
Eine solche gab es auch um Johann König, als im August 2022 die „Zeit“ über angebliche sexuelle Übergriffe auf mehrere Frauen berichtet hatte. Derselbe Anwalt, der nun gegen Peters‘ Roman vorgeht, klagte damals gegen die Berichterstattung der Wochenzeitung, erzielte aber nur einen Teilerfolg. Über Vorwürfe der Belästigung darf laut „Zeit“ „in ihrer überwiegenden Substanz weiterhin als Verdacht berichtet werden“.
Mitfühlende Melancholie
„Dieses Buch ist ein Roman“, schreibt Christoph Peters in der Vorbemerkung: „Als literarisches Werk knüpft es in vielen Passagen an reales Geschehen und an Personen der Zeitgeschichte an. Es verbindet Anklänge an tatsächliche Vorkommnisse mit künstlerisch gestalteten, fiktiven Schilderungen sowie fiktiven Personen.“ Ganz offensichtlich liegt das Augenmerk der Wiedererkennbarkeit nicht auf der Identität einzelner Figuren, sondern auf dem Zeitgefühl, das sie repräsentieren. Hier liegt die Qualität dieses hellhörigen Romans: im Aushorchen von Denk- und Argumentationsmuster, in denen sich die gleichen Widersprüche und Zynismen durch so antagonistische Sinnsysteme wie Kunst, Politik oder Religion ziehen. Und seine Haltung ist ganz eindeutig die mitfühlender Melancholie statt feixender Genugtuung.
Ganz anders als etwa die zur allseitigen Kenntlichkeit verschlüsselte Abrechnung Benjamin von Stuckrad-Barres mit seinen einstigen Springer-Verbindungen in dem Enthüllungsroman „Noch wach“. Lustig allerdings, dass dieselbe Kanzlei, die nun auf identifizierende Parallelen pocht, damals in Gestalt von Christian Schertz den befreundeten Autor Stuckrad-Barre juristisch beraten hat. Ein weiteres Mitglied der Sozietät wiederum, der Medienanwalt Bernhard von Becker, hat einen Essay über den Fall „Esra“ veröffentlicht, in dem er der Frage nachgeht, nach welchen Maßgaben einem fiktionalen Werk sinnvoll der Vorwurf zu großer Wirklichkeitsnähe gemacht werden kann – und worin er klar für die Kunstfreiheit plädiert.
Das Galeristenpaar im Roman ist sofort bestrebt, den Skandal in einen PR-Effekt umzumünzen. Entsprechend würde man Peters‘ Buch wünschen, dass es im Zuge dieser Affäre die Aufmerksamkeit bekommt, die es verdient – wer weiß, wie lange man noch Gelegenheit hat, es zu lesen. Wie auch immer der Streit ausgeht, eines hat die Klage erreicht, dass man fortan, auch wenn man von alleine nie darauf gekommen wäre, die Affäre König vor Augen haben wird. Und dass das Genre Schlüsselroman, das so bedeutende Ausprägungen hervorgebracht hat wie Thomas Manns „Zauberberg“, jederzeit von umtriebigen Rechtsanwälten nach juristischem Gutdünken bedroht werden kann.
Christoph Peters: Innerstädtischer Tod. Luchterhand Verlag. 304 Seiten, 24 Euro.