Szenen einer Eskalation: Der "Lichtspaziergänger" diskutiert mit Polizisten am Abend des 21. Dezember 2020, ehe er zu Boden geht. Gegen den Mann hat das Balinger Amtsgericht nun einen Strafbefehl erlassen. (Screenshots) Foto: Maier

Juristischer Nachhall zu der untersagten Demonstration Ende Dezember in Balingen: Gegen den Mann, der damals trotz des Verbots in der Fußgängerzone war, dort laut Musik hörte und sich minutenlang der Kontrolle durch die Polizei widersetzte, hat das Amtsgericht nun einen Strafbefehl erlassen. Ob es dabei bleibt, klärt sich in nächster Zeit.

Balingen - Rund 40 Personen hatten sich am Montagabend, 21. Dezember, in der Balinger Innenstadt versammelt, ganz offensichtlich in Fortsetzung der sogenannten Lichterspaziergänge, zu denen in den Wochen zuvor immer wieder montagabends Gegner der Corona-Maßnahmen, Corona-Leugner sowie Verschwörungserzähler zusammengekommen waren. Die Versammlung am 21. Dezember hatte die Stadt Balingen indes wegen zuvor fortgesetzter Verstöße gegen die Auflagen verboten.