Von der Politik wurden in jüngster Zeit einige Gesetzesänderungen und Verbesserungen zur Existenzsicherung der Heilbäder und Kurorte in Deutschland verabschiedet. Das wirkt sich auch auf Bad Wildbad aus.
Bad Wildbad - Im Juni 2021 beschloss der Bundestag eine Änderung im Sozialgesetzbuch, wonach die ambulante Vorsorge in anerkannten Kurorten – damit ist die vom Hausarzt verordnete Badekur gemeint – von einer Kann- zu einer Pflichtleistung für die Gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger wird.