Der Verbandsvorsitzende Kai-Achim Klare und Verbandsdirektor Wolfgang Brucker informierten über den aktuellen Stand der Teilfortschreibung Windenergie im Regionalplan.
„Einen Blick in den Maschinenraum“ nannte es der Verbandsvorsitzende Kai-Achim Klare in der Geschäftsstelle des Verbands Region Südlicher Oberrhein in Freiburg, was er und Verbandsdirektor Wolfgang Brucker zum Arbeitsstand der Fortschreibung des Regionalplans im Bereich Windenergie zu sagen hatten.
Im November 2022 gab das Land Baden-Württemberg das Ziel vor, mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Auch die Region Südlicher Oberrhein muss dieses Flächenziel erreichen – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
Windenergieanlagen könnten dann grundsätzlich auch außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete genehmigt werden. Derzeit sind erst 0,22 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete festgelegt – es fehlt also noch ein großer Teil.
Viele Eingaben nach Offenlage der Flächen
Klare, der hauptamtlich Bürgermeister von Rust ist, gab zu, dass der Prozess deutlich länger dauert als vom Land vorgesehen. Die Planung sollte ursprünglich 2025 abgeschlossen sein. Gleichzeitig gehe es jedoch auch um Rechtssicherheit und um eine sorgfältige Planung, die der besonderen Topografie der Region Rechnung trage, so Klare.
Was als nächstes ansteht: Die Beratung über einen zweiten Offenlagetermin für den Stadtkreis Freiburg und die drei Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis. Sie ist für den 26. Februar angesetzt. Im Mai 2024 hatte es bereits die erste Offenlegung gegeben.
Damals konnten Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen Stellungnahmen einreichen. Die Beteiligung fiel groß aus, die Zahl der Eingaben ging in die Tausende. Brucker konnte sich an keine Teilfortschreibung in der Verbandsgeschichte erinnern, bei der es so viele Stellungnahmen gab.
Die Energiewende sei eines der „richtungsweisenden Themen der letzten Jahre“, ergänzte Klare. Bei der Photovoltaik seien die Rahmenbedingungen bereits gesetzt, hier gebe es große Erfolge. Die Windenergie hingegen werde deutlich kontroverser diskutiert. „Das ist ein emotionaleres Thema als Solar“, sagte Brucker.
Manchen Gruppen geht der Prozess zu langsam
Die Forderungen im Beteiligungsprozess fielen teils gegensätzlich aus: Während einzelne Standorte für manche Betroffene „ein Unding“ darstellten, hielten andere an anderer Stelle sogar mehr Anlagen für möglich. „Wir können nicht alle glücklich machen“, machte Klare deutlich. Den Beteiligungsprozess bewertet der Verband dennoch ausdrücklich positiv.
Um den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen, sei man bis in die Wohngebiete gegangen und habe versucht konkret festzulegen, ab wann für eine Gemeinde eine Überlastung vorliegt. Maßgeblich war dabei nicht die reine Zahl der Anlagen, sondern der sogenannte Sichtkorridor – ein festgelegter freier Sichtwinkel von „zweimal 60 Grad“. Ziel war es, subjektive Wahrnehmungen in ein Schema zu überführen, das großflächig anwendbar ist.
Dabei zeigte sich, dass das grobe Raster des Landes der Realität vor Ort oft nicht standhielt. Vor allem kleinere Verwaltungen brachten mit ihrem „Mikroblick“ viele Aspekte ein, die zuvor nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Neue Ausschlussgründe kamen hinzu, aber auch weitere potenzielle Flächen wurden identifiziert.
Mit 183 Gebieten war man 2022 gestartet, was rund drei Prozent der Regionsfläche entsprach. Übriggeblieben sind nach Angaben des Verbands noch 144, aber „wir haben immer noch mehr als wir brauchen“, wagte Brucker den Vorgriff auf die Beratungen am 26. Februar.
Dann wird sehr wahrscheinlich ein zweites Offenlageverfahren beschlossen. „Wir haben jetzt eine veränderte Kulisse. Eine zweite Offenlage muss sein“, sagte Brucker beim Pressegespräch. Diese soll jedoch deutlich weniger umfangreich ausfallen: Alle Rückmeldungen aus dem Jahr 2024, die bereits bearbeitet wurden, bleiben diesmal außen vor.
Wie lange der Prozess noch dauern wird, wollten Klare und Brucker nicht genau beziffern. Klar ist aber: Bis Ende 2027 muss das Flächenziel von 1,8 Prozent erreicht sein. „Ziel des Verbands ist daher ein Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr“, so Brucker.
Auerhuhn-Schleife
Bei der Planung war unter anderem das Auerhuhn zu berücksichtigen. Die Auerhuhn-Thematik habe den Prozess um ein halbes Jahr verzögert. Letztlich wurden alle Gebiete mit entsprechenden Konflikten außen vor gelassen, da der Umfang an Gutachten für diese große Flächengröße nicht realistisch gewesen wären.