Vegane und vegetarische Produkte boomen, doch wer kontrolliert eigentlich, was drin sein darf?
Eigentlich, sagt Vanessa Holste, gibt es eher zu viele als zu wenige Label auf dem Lebensmittelmarkt. Dennoch spricht sich die Verbraucherschützerin für eine weitere Kennzeichnung aus. „Es fehlt vor allem eine gesetzlich festgelegte Definition für vegetarische und vegane Produkte“, sagt die Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Landesregierung sollte sich für eine EU-weit einheitliche verbindliche Kennzeichnung von ‚veganen’ und ‚vegetarischen’ Produkten einsetzen.“ Wichtig sei, dass Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, um was für ein Lebensmittel es sich handelt.
Obwohl die Nachfrage nach veganen Produkten in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist, handelt es sich laut dem hiesigen Ministerium für Verbraucherschutz noch um einen Nischenmarkt. Menschen, die komplett auf tierische Produkte verzichten, sind in der Minderheit, wie aus dem Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2022 hervorgeht. Nur etwa ein Prozent der deutschen Bevölkerung ernährt sich vegan und weitere sieben Prozent vegetarisch. 44 Prozent der Befragten ernähren sich flexitarisch, sie essen also gelegentlich Fleisch, verzichten aber ab und zu bewusst darauf. „Flexitarier sind in der Regel auch die Hauptzielgruppe für vegane Ersatz- und Fertiggerichte, während diese Produkte – entgegen der allgemeinen Meinung – nur für einen Teil der Veganer und Vegetarier eine echte Alternative sind“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums für den Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag.
Nachteile verarbeiteter Lebensmittel
Dabei sieht das Ministerium die Fertig- und Ersatzprodukte nicht unkritisch: „Durch einen hohen Verarbeitungsgrad, eine Vielzahl von Inhaltsstoffen sowie die Verwendung von Zusatzstoffen wird der ernährungsphysiologische Wert eher ungünstig beeinflusst“, heißt es in der Antwort. Den verarbeiteten Produkten – wie auch den Produkten mit tierischen Zutaten – sei oft viel Zucker, Fett und Salz zugesetzt. Die Lebensmittel seien außerdem zum Teil mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert. Diese Ergänzungen folgten aber keiner Systematik und unterschieden sich auch in der Menge zwischen den einzelnen Produkten.
Dennoch sieht das Ministerium keine Notwendigkeit für eine gesetzlich verankerte Kennzeichnung. Zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung von veganen und vegetarischen Ersatzlebensmitteln stünden ausreichend Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung, teilt ein Sprecher mit. „Verbraucherinnen und Verbrauchern bieten die bestehenden Label bei Bedarf eine Orientierung.“ Von staatlicher Stelle überprüft werden die aber bislang nicht. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und den Schutz vor Täuschung.
V für Vertrauen?
Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Georg Heitlinger kritisiert diese Haltung: „Da Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkteigenschaften nicht selbst am Produkt verifizieren können, sind diese für sie reine ‚Vertrauensgüter’“, sagt er.
Auch die Verbraucherzentrale sieht das kritischer als das Ministerium: In einer gesetzlich festgelegten Definition müsse verbindlich festgelegt sein, welche Zutaten enthalten und welche Hilfsstoffe während der Produktion verwendet werden dürfen und welche nicht, sagt die Verbraucherschützerin Holste. „Die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorgaben für ‚vegan’ und ‚vegetarisch’ müssten von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden“, fordert sie.