Geschenke liegen vor der Tür – so ähnlich hatte es ein Vater für seine Kinder getan. Doch eigentlich durfte er das gar nicht. (Symbolbild) Foto: Beton Studio - stock.adobe.com

Weil er seinen Kinder zu früh Geschenke brachte, musste sich ein Vater vor dem Gericht verantworten – und um seinen Job fürchten. Wie kam es zu dieser Situation?

Ein Vater legt seinen Kindern Geburtstagsgeschenke vor die Tür. Das ist kein Verbrechen – schon aber, wenn der Vater ein Kontaktverbot gegenüber seiner Ex-Frau und den Kindern hat. Vor Gericht wird klar: Mit einem zu hohen Urteil könnte der Mann seinen neuen Job verlieren.

 

Am 30. April 2024 unterzeichnete er die Vereinbarung, sich seiner Ex-Frau und den gemeinsamen Kindern ein Jahr lang nicht mehr als 100 Meter zu nähern. „Ich bin die Kontaktsperre damals freiwillig eingegangen – wegen der Kinder“, sagt der 42-Jährige aus.

Fast genau ein Jahr später fuhr er zur Wohnung seiner Ex-Frau und legte die Geburtstagsgeschenke für die Kinder ab. Aber eben nur fast ein Jahr später – er vertat sich laut eigener Angaben um zwei kritische Tage und legte die Geschenke am 28. April 2025 vor die Tür. „Ich dachte die Sperre ist vorbei. Ich habe nicht geklingelt oder direkten Kontakt gesucht, sondern habe nur die Geschenke abgestellt und bin weggefahren. Es war Vormittag, die Kinder waren in der Schule“, gesteht der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor.

Neuer Beruf in Gefahr

Was er im Gericht erreichen will, fragt Richterin Sarah Krauss den ohne Anwalt erschienen Angeklagten. „Ich sehe ein, dass es nicht ok war, aber es geht um meine Zukunft“, sagt er und führt aus: Er müsse für seinen neuen Beruf eine Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Luftfrachtsicherheitsgesetz bestehen.

„In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit, wenn die betroffene Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen [...], wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind“, heißt es im entsprechenden Paragraphen. Der Job sei ihm wichtig, da er nur so die Unterhaltszahlungen weiterhin leisten könne. Er habe sie nie verpasst, außer, als er nach dem Verlust seiner alten Arbeitsstelle arbeitssuchend war.

Seit dem Ende des Kontaktverbotes habe er seine Kinder nur einmal gesehen – als er sich für zehn Minuten aus der Ferne deren Fußballspiel angeschaut habe. „Meine Ex-Frau will nicht an einem Strang ziehen. Sie trägt die Scheidung auf dem Rücken der Kinder aus. Ich weiß, ich kann da mit Druck und Kampf nichts machen. Ich gehe auch nicht mehr hin, sie sollen aus eigenem Interesse auf mich zukommen, wenn sie so alt sind. Die Kinder werden mich suchen, ich weiß das“, erzählt der Angeklagte.

Staatsanwaltschaft und Gericht lenken ein

Die Staatsanwaltschaftsreferendarin sagt nach der Aussage: „Es spricht menschlich für Sie, wenn Sie Vater sein wollen und Geschenke bringen.“

Und Richterin Krauss: „Man kann es nachvollziehen, dass sie ihren Kinder Geschenke machen möchten, aber sie müssen auch darauf achten, was sie bei ihrer Ex-Frau potenziell ausgelöst haben.“

Das Gericht fällt den folgenden Entschluss: Das Verfahren gegen den Angeklagten wird eingestellt – gegen Auflagen. Er muss 1500 Euro an die Akademie Eigensinn, eine ambulante Jugendhilfeeinrichtung in freier Trägerschaft in Loßburg, zahlen sowie drei Gespräche mit einer städtischen, psychologischen Beratungsstelle führen.

„Es hat mir gutgetan, dass Sie mir zugehört haben und mir so viel Zeit gegeben haben, mich zu erklären. Ich stehe seit Jahren unter finanziellem Druck und bin froh, dass sie eingelenkt haben“, meint der Angeklagte gegen Ende der Verhandlung.