Die Ermittlungen wegen „Entziehung Minderjähriger“ nach der Anzeige eines Vaters wurden eingestellt. Wie reagiert das Amt?
Der Fall sorgte für Aufsehen. Ein Vater aus dem süddeutschen Raum zeigte das Kreisjugendamt Schwarzwald-Baar an, der Vorwurf Kindesentziehung.
Hintergrund des juristischen Schritts: Trotz eines richterlichen Beschlusses habe das Jugendamt später empfohlen, den Umgang mit dem Vater auszusetzen und das Sorgerecht allein auf die Mutter zu übertragen. „Dagegen habe ich dann geklagt.“
Das ist die Begründung
Angezeigt wegen „Kindesentziehung“, so der Vater im Gespräch mit unserer Redaktion, habe er das Kreisjugendamt Schwarzwald-Baar deshalb, weil es sich über einen richterlichen Beschluss hinweggesetzt habe.
Die Ermittlungen wurden jedoch mittlerweile eingestellt, mit der Begründung: Da die Behörden-Mitarbeiterinnen das Kind nicht selbst vorenthalten haben, scheide eine Strafbarkeit aus. Auch der Gang nach Karlsruhe zur Generalstaatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg, auch hier wurde eine Einstellung verfügt.
Dieses Fazit zieht das Amt
Für das Kreisjugendamt sind die Einstellungsverfügungen aus Konstanz und Karlsruhe eine Bestätigung, wie Kristina Diffring, Referentin des Landrats, auf Anfrage unserer Redaktion schreibt. „Wir sehen hierin die Bestätigung durch die ermittelnden Behörden, dass das Jugendamt keine strafrechtlich relevanten Fehlentscheidungen getroffen hat.“ Personelle Veränderungen habe es im Zusammenhang mit der juristischen Angelegenheit nicht gegeben: „Da die Mitarbeitenden rechtskonform gearbeitet haben, ist eine personelle Veränderung nicht erforderlich.“
Es ist die ultima ratio
Immer wieder äußern Eltern teils massive Kritik am Kreisjugendamt. Zu der Frage nach etwaigen Korrekturen oder Reaktionen äußert sich Heike Frank, Pressesprecherin im Landratsamt, eher allgemein. Das Jugendamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis habe sich stets weiterentwickelt und überprüfe regelmäßig die strukturellen Rahmenbedingungen. Um der besonders wichtigen Aufgabe des Kinderschutzes gut und angemessen nachzukommen, wirken stets mehrere Fachkräfte und Beteiligte zusammen, so Frank. „Es ist hervorzuheben, dass der Kinderschutz immer im Spannungsfeld zwischen dem Wohl des Kindes, der Bindung zu seinen Eltern und der ultima ratio Entscheidung, der Inobhutnahme des Kindes, steht. Für alle Beteiligten bringt dieses Spannungsfeld verschiedene persönliche Reaktionen mit sich.“
Auch als Arbeitgeber verpflichtet
Als Arbeitgeber habe das Kreisjugendamt seinen Mitarbeitenden gegenüber eine Fürsorgepflicht. In diesem Rahmen werden zum Beispiel Deeskalationstrainings für die Mitarbeitenden angeboten, um somit die persönlichen Kompetenzen auszubauen, Konflikten professionell begegnen zu können. Zudem erhalten die Fachkräfte Supervision.