Ein Anblick, den sich Verein und Stadt wünschen – doch leider wird auf dem Sportplatz im Bürgerpark nicht nur gekickt. Foto: Bender

Sachbeschädigungen und illegal entsorgter Abfall sind ein wachsendes Problem in Lahr. Lange wurde über die Installation weiterer Kameras diskutiert – nun ist es so weit.

Die Verzweiflung beim FV Dinglingen erreichte zum Jahresstart einen neuen Höhepunkt. Einmal mehr war der Sportplatz des Fußballvereins Opfer blinder Zerstörungswut. Mutmaßlich eine Gruppe Jugendlicher setzte eine bereits gezündete Feuerwerksbatterie in Brand und verursachte so ein Feuer, das nicht nur den Kunstrasen in Mitleidenschaft zog, sondern auch für einen Totalschaden an einer Auswechselbank sorgte.

 

Fast schon reflexartig erneuerten die Vereinsverantwortlichen – teils mit Unterstützung aus dem Gemeinderat – ihre Forderung nach einem Zaun um das Gelände im Bürgerpark. Indes, mindestens ebenso nachdrücklich winkt die Stadt ab. „Der Sportplatz ist wie das gesamte LGS-Gelände für die Allgemeinheit bestimmt. Das soll so bleiben, weil der absolute Großteil es zweckgemäß nutzt“, sagt Bürgermeister Guido Schöneboom im Gespräch mit der LZ.

„Eine kleine Anzahl Unbelehrbarer“

Tatenlos zusehen, wie „eine kleine Anzahl Unbelehrbarer“ immer wieder Schäden anrichtet und dadurch Kosten produziert, will das Rathaus aber nicht. Vielmehr wird man in Zukunft ganz genau hinschauen, um bei Bedarf handeln zu können.

Überwachung von Altglascontainern

Gedankenspiele gab es schon lange, nun ist die Stadt fest entschlossen, den Einsatz von Überwachungskameras auszuweiten. Wie bereits beim Streifenhaus im Bürgerpark und an der öffentlichen Toilette in der Mehrzweckhalle sollen künftig nicht nur rund um den Fußballplatz des FV Dinglingen, sondern auch an fünf Altglascontainern digitale Augen angebracht werden: in der Schwarzwald-, Berg-, Römer- und Burgbühlstraße sowie im Neuwerkhof, wo gefühlt täglich illegaler Müll abgelegt wird, wie Schöneboom berichtet: „Wir haben von öffentlichen Appellen bis hin zu einem Runden Tisch alles versucht. Dennoch kommen die Mitarbeiter des BGL kaum hinterher, den Abfall wegzuräumen. Das kann und will ich den Kollegen nicht weiter zumuten.“

Kameras haben sich bewährt

Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass der Einsatz von Kameras wirke, sich die Lage an einstigen Ärger-Hotspots merklich beruhigt habe. Wobei dem Ersten Beigeordneten wichtig ist, nicht von Videoüberwachung, sondern von Videoschutz zu sprechen. „Wir schützen unsere Infrastruktur und damit alle rechtschaffenen Lahrer Bürger.“

„Pilotprojekt“ könnte künftig ausgeweitet werden

Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen für das Lahrer Vorhaben nicht (mehr) – just diese Woche hat der Landtag beschlossen, den Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum zu erleichtern (siehe Info). Schöneboom stellt klar: „Wer auf dem Kunstrasen des FV Dinglingen Fußball spielt oder sein Altglas in die Container wirft, hat nichts zu befürchten. Wer aber die Regeln, die für alle gelten, missachtet, der muss mit Konsequenzen rechnen.“ Die Aufnahmen sollen 72 Stunden gespeichert und – wenn es keinen Vorfall gab – anschließend dauerhaft und unwiederbringlich gelöscht werden.

Mittel stehen im Haushalt bereit

Wie geht es konkret weiter? Laut dem zuständigen Bürgermeister werden nun Angebote von Fachfirmen eingeholt. Aller Voraussicht nach werde man die Kameras mit der notwendigen Ausrüstung zunächst mieten. Entsprechende Mittel für das mit OB Markus Ibert abgestimmte „Pilotprojekt“ stünden im Haushalt bereit. Schöneboom betont, dass „selbstverständlich zuerst der Gemeinderat informiert wird“, denkt aber bereits weiter: Zufriedenstellende Ergebnisse vorausgesetzt, könnte „der Videoschutz auf weitere neuralgische Punkte ausgedehnt“ werden. Ob er dabei schon bestimmte Orte im Kopf hat, will der Bürgermeister aktuell noch nicht sagen.

Das regelt das Gesetz

Dank einer Lockerung des Landesdatenschutzgesetzes haben die baden-württembergischen Städte und Gemeinden nun deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung per Kamera. Insbesondere ist diese nun nicht mehr nur auf bestimmte Objekte beschränkt, sondern kann generell „zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben" eingesetzt werden. Explizit im Auge hat der Gesetzgeber etwa Orte, an denen regelmäßig wilder Müll entsorgt wird.