Jugendliche haben in Trossingen Steine in Richtung einer Fensterscheibe geworfen. Die ging zwar nicht zu Bruch, so wie diese hier (Symbolfoto). Die Hausfassade an dem betreffenden Gebäude wurde aber beschädigt. Foto: © Heiko Küverling – stock.adobe.com

Sprecherin macht klar, dass es sich nicht um lapidare Lausbubenstreiche handelt.

Meldungen aus Trossingen machten unlängst in Social-Media-Kanälen die Runde.

 

„Unglaublich“, heißt es da, sei Folgendes: Zwei Jungen versuchten, an einem Haus eine Scheibe mit handgroßen Steinen einzuwerfen.

„Glücklicherweise ist nur die Fassade beschädigt“, wird da weiter berichtet. Zu sehen sind in dem Post auch zwei Fotos, die die vermeintlichen Steinwerfer zeigen, einen davon sogar in gut erkennbarer Großaufnahme, wie er – wohl nach dem Steinwurf – auf seinem Fahrrad davon flitzt.

„Ich kenne die Kinder“

Prompt antwortete dann auch eine andere Userin: „Ich kenne die Kinder, sind schon mehrfach durch solche Aktionen aufgefallen.“ Warum die Jungs dann noch nie angezeigt worden seien? Sie seien strafunmündig und einige „Wachtmeister“ hätten die Aussage getroffen, „das wir ja alle mal Kinder waren.“

Ob das so stimmen kann? Eine Nachfrage der Redaktion bei der Polizei ergab: Ja, der Fall ist im zuständigen Spaichinger Revier bekannt. Das Ganze habe sich am 2. November gegen 13 Uhr ereignet, bestätigt Polizeisprecherin Tatjana Deggelmann. Der Geschädigten – also derjenige, bei dem zwar das Fenster heil blieb, aber die Fassade etwas abbekam, habe Anzeige bei der Polizei erstattet.

Steine gezielt geworfen?

Und ist es nun aus Sicht der Polizei tatsächlich eine Bagatelle verbucht werden? „Als Lausbubenstreich kann man Würfe mit einem handflächengroßen Stein nicht bezeichnen“, betont die Sprecherin. Auch wenn der Schaden als gering bezeichnet wird – eine genaue Schadenshöhe ist derzeit nicht bezifferbar -, sei „ der Schaden oft vorher nicht absehbar.“

Gegenstand der Ermittlungen sei, „ob die Steine auf etwas gezielt geworfen wurden.“ Ob es stimmt, dass die betreffenden Jungen bereits mit ähnlichen Aktionen aufgefallen sind, aber aufgrund ihres Alters nicht belangt werden konnten, dazu macht die Sprecherin keine Angaben.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern für den Schaden haften, den ihre Kinder, verursacht haben, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Maßgeblich ist auch das Alter der Kinder. Sind sie jünger als sieben Jahre, haften sie nicht für Schäden, die sie anrichten. Die Haftung von Kindern von sieben bis 18 Jahren richtet sich nach ihrer „Einsichtsfähigkeit“.

Stigma durch Fotos

Und was ist davon zu halten, dass Bilder der Jungen auf Facebook verbreitet werden?

Wie bewertet die Polizei generell eine solche Suche nach „Tätern“ über die sogenannten Sozialen Netzwerke?

„Generell ist das Suchen und Teilen von Personen in den Sozialen Medien von einer nicht öffentlichen Stelle nicht zu befürworten. Die Personen werden stigmatisiert und ein unbeschwertes Leben ’danach’ ist nicht mehr möglich. Sind Fotos und Bilder im Netz, so können diese nicht mehr gelöscht werden“, gibt die Sprecherin zu bedenken,