In den vergangenen Monaten kam es sowohl in Calw, als auch in Schömberg immer wieder zu Fällen von Vandalismus. Unbekannte beschmierten Mauern, zündeten Sitzbänke an und pinkelten sogar in das Taufbecken einer Kirche. Was geht im Kopf solcher Menschen vor? Wir haben Experten befragt.
Calw - Mauern, Sitzbänke, Spielgeräte – noch nicht einmal die Inneneinrichtung von Kirchen scheint vor den Schandtaten Unbekannter sicher zu sein, die scheinbar willkürlich das Eigentum anderer zerstören. Im Mai war es im Kloster Hirsau zu einem derartigen Fall gekommen. Unbekannte hatten die Mauern mit Graffiti beschmiert und damit großen Sachschaden angerichtet. Am selben Wochenende wurden im Stadion auf dem Wimberg zwei Sitzbänke in Brand gesetzt. In Schömberg kam es noch dicker: Dort wüteten die Übeltäter in der katholischen Kirche St. Joseph. Sie zündeten Papiertücher an und pinkelten sogar in das Taufbecken.
Aber warum das alles? Was bewegt Menschen dazu, solche Taten zu begehen? Und gibt es "den typischen Täter" in Vandalismus-Fällen? Das haben wir zwei Experten gefragt: Frank Weber, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, und Udo Frank, Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzug des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) Südwürttemberg.
Kein fest umrissener Straftatbestand
Obwohl jeder weiß, was mit Vandalismus gemeint ist, gilt der Begriff keineswegs als fest umrissener Straftatbestand, erklärt Weber einleitend. "Dazu kann sich Vandalismus in allzu unterschiedlicher Erscheinungsform äußern. Fest steht lediglich: Die Zerstörungswut richtet sich gegen öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum und zeigt sich in erster Linie als Sachbeschädigung", erklärt er. "Zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, abgebrochene Pkw-Außenspiegel und -Antennen, herausgerissene Telefonkabel, abgebrannte Heustadel und Hütten oder mutwillig verschmierte oder besprühte Wandflächen: Die Schneise der Verwüstung durch Vandalismus ist breit", zählt der Polizeisprecher auf.
Gruppendynamische Faktoren
Ebenso breit gefächert wie die Beschädigungen, die sie anrichten, gestalten sich auch die Gründe für solche Taten. "Menschliches Verhalten wird durch vielfältige innere Vorgänge bestimmt. Daher kann hinter ähnlich aussehenden Handlungen eine unterschiedliche Motivationslage stehen, sodass es den einen typischen Täter für solche Handlungen nicht gibt", stellt Frank vom ZfP klar. Es gebe aber durchaus einige Personengruppen, beziehungsweise Konstellationen, die überrepräsentiert häufig mit Sachbeschädigungen auffallen. "Meist männliche Jugendliche oder junge Erwachsene, also Menschen im Lebensabschnitt der sogenannten Adoleszenz", nennt er. Bei ihnen komme es zu Sachbeschädigungen oft in der Gruppe, sodass gruppendynamische Faktoren eine Rolle spielen. Neben den "gängigen" Gründen wie Grenzen austesten, Stärke demonstrieren oder Mutproben bestehen.
Eine andere Gruppe, die zu Vandalismus tendieren kann, sind laut des Experten Personen, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen, insbesondere von Alkohol. "Sachbeschädigungen können auch als Impuls- und Frustreaktionen auftreten, sie sollen den Betreffenden zur Spannungsabfuhr dienen", erläutert er. Und: "Gelegentlich können Vandalismus-Handlungen auch Ausdruck von Symptomen seelischer Krankheiten sein."
Politischer Protest
Selbstverständlich, ergänzt er, kommen noch weitere Motive oder Hintergründe in Betracht, die in der Regel nicht psychiatrisch gesehen werden. "So können Sachbeschädigungen etwa auch als Ausdruck politischen Protests (siehe zum Beispiel Demonstrationen zum 1. Mai oder politisch motivierte Sprayer-Kollektive) entstehen, gemeint als Ausdruck der Ablehnung der bestehenden politischen Verhältnisse".
Je nachdem, welche Motive vorliegen, unterscheiden sich natürlich auch die Konsequenzen, die daraus abzuleiten sind. Üblicherweise wird Sachbeschädigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. "Bei geringfügigen Haft- oder Ersatzfreiheitsstrafen können Ersatzmaßnahmen zur Verbüßung in Betracht kommen, etwa ›Schwitzen statt Sitzen‹, also die Teilnahme an Arbeitsprojekten." Gerade bei jungen Tätern können auch gemeinnützige Arbeit oder die Beteiligung an der Wiedergutmachung der Schäden als Maßnahme sinnvoll sein. Sind die Vorfälle Ausdruck von Stress, wäre laut Frank – neben den strafrechtlichen Sanktionen – zu prüfen, ob "besondere Persönlichkeitszüge vorliegen, die eine spezifischere Behandlung oder eine psychotherapeutische und/oder sozialarbeiterische Klärung der aktuellen Lebenssituation angezeigt erscheinen lassen." Im Falle von seelischen Krankheiten "würde eine sachgerechte Behandlung dieser Krankheiten die Wiederholungswahrscheinlichkeit senken können, prognostiziert Frank.
"Meist sehen wir entsprechende Täter im Rahmen von Begutachtungen zur Frage der Schuldfähigkeit, nur sehr selten erreichen die Delikte einen Erheblichkeitsgrad, dass sie für sich alleine eine Unterbringung im Maßregelvollzug rechtfertigen könnten", fügt er an.
20 Prozent werden rückfällig
Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Täter rückfällig wird, also immer wieder Dinge kaputtmacht? "Die Häufigkeit einer erneuten polizeiliche Registrierung nach einer mutmaßlichen Sachbeschädigung mit einem einschlägigen Tatvorwurf innerhalb von zwölf Monaten lag nach Untersuchung in Nordrhein-Westfalen bei 20 Prozent der erfassten Tatverdächtigen", erläutert der Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzug des ZfP Südwürttemberg.
Info: Vandalismus vorbeugen
Das Polizeipräsidium Pforzheim gibt folgende Ratschläge: "Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt. Erstatten Sie Anzeige." Dennoch solle man vorsichtig sein, wenn man selbst eingreift. "Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen eskalieren – insbesondere dann, wenn Alkohol im Spiel ist oder wenn eine Gruppe von Tätern auftritt."
Eltern sollen mit ihren Kindern über den Wert und Nutzen öffentlicher Einrichtungen sprechen. "Machen Sie ihm klar, dass jede Beschädigung von uns allen bezahlt werden muss. Verdeutlichen Sie ihm auch, dass Einrichtungen wie öffentliche TeleStationen im Notfall lebensrettend sein können", heißt es in dem Schreiben des Polizeipräsidiums.
"Seien Sie Vorbild dabei, wie mit öffentlichem und privatem Eigentum umgegangen werden sollte."
Wird man Zeuge von Vandalismus, sollte man der Polizei möglichst genaue Hinweise zur Tatzeit, zum Tatort, zu den Tätern und zu eventuell benutzten Fahrzeugen geben. Vandalismusschäden sind umgehend zu melden. Insbesondere dann, wenn sie eine Gefahr darstellen.