Parkplätze für Bewohner der Innenstadt sind rar – und der Bedarf groß. Foto: Rousek

Das Parken für Anwohner darf deutlich teurer werden, so ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Beispiel von Freiburg. Nimmt die Stadt Calw das zum Anlass, auch hier an der Gebührenschraube zu drehen? Wir haben nachgefragt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst ein Urteil gefällt, das für Autofahrer in ganz Deutschland gravierende Auswirkungen haben könnte. Oder vielmehr für jene, die einen Platz für ihr Auto brauchen, wenn sie gerade nicht fahren. Anwohnerparkgebühren in Höhe von mehr als 300 Euro im Jahr sind laut des Gerichts nämlich völlig in Ordnung. Drohen solche Preise bald auch Bürgern in Calw?

 

Zum Hintergrund: Vor drei Jahren hatten Bundestag und Bundesrat entschieden, eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr zu kippen, wie die Tagesschau erläutert. „Seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln“, heißt es dort.

Preissprünge zu groß

2022 hatte die Stadt Freiburg dann die Gebühr für Anwohnerparkplätze von 30 Euro jährlich auf 360 Euro erhöht (für „normalgroße“ Autos). Besitzer eines Wagens mit mehr als 4,70 Metern Länge müssen seither 480 Euro berappen, Autos unter 4,21 Meter kosten die Besitzer 240 Euro.

Ein Stadtrat aus Freiburg hatte gegen diese Gebührenerhöhung geklagt. Auf den ersten Blick mit Erfolg. Denn das Gericht in Leipzig hat die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Zum einen, weil die Stadt eine Rechtsverordnung anstatt einer Satzung hätte erlassen müssen, zum anderen, weil einzelne Regelungen unzulässig seien. Beispielsweise äußerte sich das Gericht, dass die Preissprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge zu groß seien.

Aber: Gegen die Höhe der Parkgebühren hat das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich nichts. Ein Urteil mit Signalwirkung für andere Städte also, wie vielerorts zu lesen war?

Zumindest in Calw ist derzeit keine Erhöhung des Preise für Anwohnerparkplätze geplant, betont die Pressesprecherin der Stadt, Stefanie Schweigert, auf Nachfrage unserer Redaktion. Bisher zahlen Anwohner in der Innenstadt, falls sie keine eigenen vor dem Haus haben, 30 Euro (bis ein Jahr), 45 Euro (bis zwei Jahre) oder 60 Euro (bis drei Jahre). In den vergangenen Jahren haben sich die Gebühren nicht verändert, sagt Schweigert. Es habe keine Erhöhung gegeben.

Und das, obwohl die Pressesprecherin den Parkdruck in der Innenstadt als „sehr hoch“ bezeichnet. Der ADAC wird zu diesem Thema im ZDF wie folgt zitiert: „Die Höhe der Parkgebühren sollte sich primär nach dem vorherrschenden Parkdruck richten. Gebührenanhebungen – sofern nötig – sollten maßvoll und sozialverträglich sein.“

Erlöse für ÖPNV-Ausbau

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht sich vehement für Erhöhungen der Parkgebühren aus. „Wir fordern alle deutschen Städte auf, der absurden Subventionierung des Privatautos ein Ende zu setzen. Anwohnerparkgebühren von 360 Euro pro Jahr, wie Freiburg sie beschlossen hat, sind zulässig und angemessen. Der öffentliche Raum ist knapp und darf nicht länger für acht Cent pro Tag verramscht werden. Die Einnahmen müssen in den massiven Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen. So schützen wir das Klima und machen unsere Städte lebenswerter“, sagt der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.