Das Landgericht München hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem ZDF Aussagen aus einer Sendung von Jan Böhmermann untersagt. Das ist keine Zensur, sondern ein Hinweis, akkurater zu arbeiten, kommentiert unser Redakteur Christian Milankovic.
Ist das nun ein Sieg oder doch eher nicht? Arne Schönbohm, ehemals Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat vor Gericht in vielen Punkten Recht bekommen, eine Entschädigung bleibt ihm aber verwehrt.
Gericht beanstandet mehrere Passagen
Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil dürfen vier Äußerungen aus einer „ZDF Magazin Royale“-Sendung nicht mehr verbreitet werden, in der sich der Humorist Jan Böhmermann mit Schönbohm befasst hatte. Dieser verlor im November 2022 seinen Job. Es ist nicht das erste Mal, dass Inhalte der Sendung Kritik nach sich ziehen. Erinnert sei an das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdoğan. Allein vor dem Hintergrund dieser Vorgeschichte ist es unverständlich, dass das sich das ZDF zur Ausstrahlung der nun in Teilen kassierten Sendung entschieden hat. Nun erhält der Sender einen deutlichen Warnschuss.
Ein Augenmerk darauf zu haben, ob handwerkliche Standards auch in Satire-Beiträgen eingehalten werden, ist noch lange keine Zensur. Wer das behauptet, will sich einer kritischen Auseinandersetzung schlichtweg entziehen. Solche Vorwürfe fallen den Urhebern auf die Füße.