Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Cannabis-Besitz verurteilt Foto: Boris Roessler/dpa/Boris Roessler

Ein 25-Jähriger aus dem Kinzigtal musste sich vor dem Amtsgericht in Wolfach verantworten – und 6000 Euro zahlen.

Weil er im November 2023 eine nicht geringe Menge an Cannabis „auf Vorrat“ gekauft hatte und er eine nicht erlaubte Waffe besaß, saß ein 25-Jähriger aus dem Kinzigtal beim Amtsgericht Wolfach auf der Anklagebank.

 

Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, weshalb beim Amtsgericht eine öffentliche Hauptverhandlung angesetzt wurde. Für den Staatsanwalt bestätigten sich im Verlauf der Verhandlung sowohl der Vorwurf des Erwerbs einer größeren Menge Cannabis als auch der des Besitzes einer verbotenen Waffe. Für beide Vorwürfe zusammen hielt er eine Geldstrafe von 6000 Euro für angemessen. Richterin Ina Roser folgte in ihrem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. Der bei der Polizei asservierte Schlagring wird einbehalten. Er habe bereits 2023 mit dem Rauschmittelkonsum aufgehört, versicherte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Er konnte die erfolgreiche Teilnahme an einem Abstinenzprogramm nachweisen. Kurz vor Ablauf des Programms sei es zur Hausdurchsuchung wegen des Cannabiskaufs gekommen. Dabei sei bei ihm zu Hause ein als nicht erlaubte Waffe bezeichneter Schlagring gefunden worden. „Ich hatte dem Cannabiskonsum schon vor der Hausdurchsuchung abgeschworen“, erklärte der Beschuldigte; wegen der Gesundheit und wegen des Führerscheins, der ihm bei einer Verkehrskontrolle entzogen worden war und den er inzwischen wieder erworben habe.

„Mir geht’s ohne Konsum besser denn je“, versicherte er. Natürlich sei die Abstinenz am Anfang schwer gewesen. Er konnte dabei aber auf die Unterstützung durch seine Eltern zählen, sämtliche Kontakte zum Konsumenten-Umkreis habe er abgebrochen. „Ach, das alte, verstaubte Ding“, meinte er zu dem bei ihm gefundenen Schlagring. „Da hat mich meine Vergangenheit eingeholt.“ Er habe ihn einmal als Jugendlicher zusammen mit Freunden in Straßburg gekauft – und dann total vergessen.

„Nur aus Jux, benutzt habe ich ihn nie“, versicherte er. Im Übrigen verzichte er auf die Rückgabe des von der Polizei konfiszierten Schlagrings, so der Angeklagte.