Am Landgericht Tübingen fiel das Urteil im Prozess um den Tod einer 25-Jährigen im Bereich Bad Teinach. Foto: Sebastian Bernklau

Das Tübinger Landgericht ist sich sicher: Der 46-jährige Angeklagte hat am Abend des 2. September 2024 seine Ex-Partnerin getötet. Der Angeklagte muss lange ins Gefängnis.

Das Gericht in Person des Vorsitzenden Richters Armin Ernst nahm sich am Morgen des 10. Juli viel Zeit, um sein Urteil gegen den 46-jährigen Angeklagten zu begründen. Fast 80 Minuten lang drehte Ernst im Saal 120 des Tübinger Landgerichts jeden sprichwörtlichen Stein um, der in dem Verfahren eine Rolle gespielt hatte.

 

Und das hatte seinen Grund: Der Prozess war, das sagte Ernst selbst zu Beginn seiner Urteilsbegründung, ein reines Indizienverfahren. Stichhaltige Beweise gab es eigentlich keine. Und so sei es die Gesamtschau auf alle Aussagen, Erkenntnisse und Hinweise gewesen, die das Gericht zu dem Schuldspruch und zum Urteil von zehn Jahren Haft gebracht hätten. Richter Ernst rekonstruierte die Ereignisse rund um den Tod der 25-jährigen Frau, deren Leiche man am 23. September in einem Wald bei Emberg gefunden hat:

2022 wurde sie schwanger, allerdings nicht vom Angeklagten

Die Beziehung der Getöteten mit dem Verurteilten sei von Anfang an mit Unwägbarkeiten behaftet und belastet gewesen. Zu Beginn der Partnerschaft 2018 war sie 19 Jahre alt, er 40. Sie ging bis zu 50 Stunden die Woche arbeiten und sorgte für die Familie, er hatte aus der Vergangenheit erhebliche Schulden. 2022 wurde sie schwanger, allerdings nicht vom Angeklagten, wie sich erst im Laufe des Prozesses rausstellte.

Im Sommer 2024 trennte sich das Paar. Beide blieben allerdings in der gemeinsamen Wohnung in einem Teilort von Bad Teinach wohnen, wohl weil die Frau fürchtete, bei einer auch räumlichen Trennung für zwei Mieten aufkommen zu müssen. Die Frau schlief gemeinsam mit dem Kind im Kinderzimmer. Der Mann auf der Couch im Wohnzimmer.

Es war das letzte Lebenszeichen des Opfers

Am 2. September holte der Mann gegen 18 Uhr die 25-Jährige von der Arbeit ab. Zu Hause sei es zu einem heftigen und lautstarken Streit gekommen, in dessen Verlauf die Frau ihn als „unfähig“ und „faul“ bezeichnet habe. Gegen 20 Uhr sei die Frau dann schlafen gegangen. Um 20.50 Uhr habe dann die beste Freundin der später Getöteten angerufen. Die beiden Frauen telefonierten dann noch kurz. Es war das letzte Lebenszeichen des Opfers.

„Nach 20.53 Uhr und vor 22.32 Uhr“ habe der Mann dann den Entschluss zur Tötung seiner Ex-Partnerin gefasst, davon zeigte sich das Gericht überzeugt. Der Mann habe dann im Kinderzimmer der Frau mit einem scharfen Gegenstand, „vermutlich einem Messer“, die Kehle durchgeschnitten. Vermutlich noch in der Nacht habe der Mann die Leiche in den Kofferraum seines Autos geladen und in der Nähe von Emberg „entsorgt“.

Bereits nach Mitternacht habe der Mann im Internet nach Recyclinghöfen und Autowaschanlagen gesucht. Um 7.42 Uhr am nächsten Morgen habe er sich zum Recyclinghof Langenbrand aufgemacht, wo er von einer Überwachungskamera gefilmt wurde.

Die Polizei war mit starken Kräften am Fundort der Leiche im Einsatz. (Archivbild) Foto: Klormann

Um 8.43 Uhr gelang es dem Mann nach Ansicht des Gerichts, mit einer Bankkarte seiner Ex-Partnerin 1000 Euro von deren Konto abzuheben. Bei zwei anderen Banken missglückte der Versuch einer Abhebung. Der Mann wurde bei mindestens einem Vorgang von der Überwachungskamera gefilmt. Später wurden alle Karten bei dem Mann gefunden.

Um 10.58 Uhr lud er auf dem Wertstoffhof Simmozheim Gegenstände ab – wie das Gericht mutmaßt unter anderem die blutverschmierte Matratze des Bettes.

Matratze im Kinderzimmer fehlt, aber Zahnbürste noch da

Nachdem sich der Arbeitgeber Sorgen machte, als die Frau am Morgen nicht zur Arbeit erschien, bekam der Mann um 18.30 Uhr Besuch von der Polizei. Den Beamten sagte der Mann, seine Ex-Partnerin habe nach einem Streit die Wohnung verlassen. Vielleicht sei sie ihrer Freundin in den Kroatien-Urlaub nachgereist. Den Polizisten sei aufgefallen, dass die Matratze im Kinderzimmer fehlte, aber die Zahnbürste der Frau noch da gewesen sei. Um 20.07 Uhr sei der Mann noch einmal in einer Waschstraße gewesen.

Bei den Befragungen der Ermittler in der folgenden Zeit habe der Mann „mannigfaltige, widersprüchliche Geschichten erzählt“, so Richter Ernst. Ein Beispiel: Einmal behauptete der spätere Angeklagte, seine Ex-Partnerin sei nach Kroatien zur besten Freundin gereist, einmal sagte er aus, sie sei nach Mazedonien. Einmal brachte er ins Spiel, sie sei aus Rache für eine Verhaftung im Drogenmilieu ermordet worden.

Warum ist der Kofferraum des Autos blitzeblank gereinigt?

Auch weitere Indizien sprachen aus Sicht des Gerichts gegen den Angeklagte: Warum sollte die Frau ohne ihre Geldkarten in den Urlaub fahren? Wie soll die Frau ohne Auto – das stand vor dem Haus – in der Nacht in den Urlaub fahren? Auch ein Bus fuhr in der Nacht keiner. Wieso entsorgt der Mann sofort das Bett? Warum ist der Kofferraum des Autos blitzeblank gereinigt, der Innenraum des Autos aber sehr unordentlich? Wieso findet sich eine Fichtennadel vom Leichenablageort im Auto des Mannes? Und wieso ist der Mann im September häufig rund um den Leichenablageort unterwegs gewesen – in anderen Monaten aber nicht?

„Wir haben keinen Zweifel, dass es der Angeklagte war“, machte Richter Armin Ernst klar. Er sei voll schuldfähig und habe mit „direktem Tötungsvorsatz“ gehandelt.

Kein minderschwerer Fall des Totschlags

Warum dann also keine Verurteilung wegen Mord? Man habe mögliche Mordmerkmale unter die Lupe genommen, erklärte der Richter: Habgier, niedere Beweggründe und Heimtücke. Aber für keines der drei Mordmerkmale habe man ausreichende Beweise erbringen können. Daher die Verurteilung wegen Totschlags. Bliebe noch die Möglichkeit, dass es sich um einen „minderschweren Fall“ handelt. Das verneinte das Gericht und begründete das auch ausführlich.

Wann das Urteil von zehn Jahren rechtskräftig wird, ist unklar. Selbst der Vorsitzende Richter geht davon aus, dass der Verurteilte das Urteil anfechten wird. Sicher ist, dass der Verurteilte in Haft muss. Gegen den 46-Jährigen, der als freier Mann ins Gericht gekommen war, wurde noch hinter den verschlossenen Türen des Gerichtssaals ein Haftbefehl erlassen.