Im Schwimmunterricht passieren selten schwere Unfälle. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Ein sieben Jahre alter Bub ertrinkt während des Schwimmunterrichts in Konstanz. Die Lehrerinnen sind jetzt verurteilt worden – viele Lehrer sehen das kritisch. Der Fall zeigt, wie schnell aus Leichtsinn Schuld werden kann.

Hallenbäder wie das in Konstanz, in dem ein siebenjähriger Junge im Schwimmunterricht ertrunken ist, gibt es viele in Baden-Württemberg. Für die Unterweisung von Erst- und Nichtschwimmern bieten sie nicht immer optimale Voraussetzungen. Und doch: in vielen Gemeinden gibt es keine anderen. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen damit umgehen. Denn Schwimmen steht zurecht auf dem Lehrplan der Grundschulen im Land.

 

Für die Lehrkräfte ist das mit einer großen Verantwortung verbunden. Doch das gehört zu ihrem Job – und den macht die übergroße Mehrzahl offenbar nicht schlecht. Unfälle im Schwimmunterricht sind extrem selten. Außer dem tödlichen Unfall in Konstanz wurde beim Kultusministerium nur ein weiterer schwerer Unfall in den vergangenen fünf Jahren aktenkundig. Dem dabei geschädigten Schüler geht es wieder besser, das Ermittlungsverfahren gegen die Lehrkraft wurde längst eingestellt.

Ist das Urteil absurd?

Anders in Konstanz: dort wurden die beiden Lehrkräfte, eine Lehrerin und eine Referendarin, jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ihre Verteidiger halten das für absurd, und auch viele Lehrer sehen das kritisch. Man stehe heutzutage mit einem Bein im Gefängnis, lautet vielfach die Klage unter Kollegen. Doch der Fall von Konstanz ist die Ausnahme, nicht die Regel. Er zeigt eher, wie schnell aus Leichtsinn Schuld werden kann. Zu viele Kinder wurden gemeinsam ins Wasser geschickt, die Einhaltung von Regeln wurde zu schwach kontrolliert, die nicht ganz einfachen Gegebenheiten wurden zu wenig berücksichtigt. Nicht unbedingt die Referendarin, wohl aber die erfahrene Lehrerin hätte es besser wissen müssen. So tragisch das ist.