Kurz nach der Geburt soll eine Frau in Langenau (Alb-Donau-Kreis) ihr Kind in einem Glascontainer abgelegt haben. Durch eine Kette glücklicher Zufälle überlebt es körperlich unbeschadet. Nun erging das Urteil gegen die Mutter.
Das Landgericht Ulm hat eine Mutter zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem sie ihr Neugeborenes nachts in einem Glascontainer ausgesetzt haben soll. Die Kammer verurteilte die 38-Jährige am Montag wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht war überzeugt davon, dass die Frau in einer Nacht im vergangenen Oktober das Kind zur Welt brachte und anschließend in einen abgelegenen Altglascontainer in Langenau (Alb-Donau-Kreis) warf.
Das Motiv der Tat sei von „erschreckender Banalität“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Frau habe das Kind nicht gewollt, und Alternativen wie eine anonyme Geburt und Adoption seien ihr zu aufwendig gewesen. Der Richter sprach von einer „Kette glücklicher Ereignisse“, durch die das Kind körperlich unbeschadet überlebte. Ein Passant hatte das Baby entdeckt und Rettungskräfte alarmiert.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die Frau schon Tage vor der Geburt mit der Frage auseinandergesetzt, dass das Kind „entsorgt“ werden müsse. Die Schwangerschaft habe sie geheim gehalten. Aus Sorge um ihr eigenes Leben habe sie während der Geburt eine Klinik angerufen und sich von einer Hebamme telefonisch begleiten lassen. Im Gespräch mit der Hebamme habe sie gelogen und erzählt, dass es bereits einen Termin zur Adoption gebe. Als das Kind auf der Welt war, habe sie das Telefonat abrupt beendet.
Strafmaß über den Forderungen der Staatsanwaltschaft
Das Strafmaß des Urteils lag deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Einer Gerichtssprecherin zufolge hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft unter anderem wegen versuchten Mordes beantragt. Die Verteidigung hatte demnach eine Freiheitsstrafe von vier Jahren unter anderem wegen versuchten Totschlags gefordert.
Teile der Verhandlung fanden wegen der persönlichen und intimen Umstände der Tat unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.