Tatort im Verfahren um räuberische Erpressung per Telefon: das Tübinger Finanzamt. Foto: dpa/Carolin Albers

Weil eine Finanzbeamtin ihm den Zahlungsaufschub verweigerte, drohte ein Fabrikarbeiter, sie zu erschießen. Nun stand er wegen räuberischer Erpressung vor Gericht.

Kann ein Anruf ein Verbrechen sein? Ist eine räuberische Erpressung, also umgangssprachlich ein Raub, per Telefon möglich? Nach Ansicht der Tübinger Staatsanwaltschaft zumindest der Versuch sehr wohl – und so landete ein Rottenburger knapp ein Jahr nach einem fernmündlichen Ausraster vor dem Tübinger Schöffengericht.

 

„Ich werde sie alle erschießen!“

Am 24. Februar 2025 klingelte bei einer Sachbearbeiterin des Tübinger Finanzamts das Telefon. Sie hatte zuvor den Antrag eines Steuerberaters abgelehnt, die Steuerschuld seines Mandanten, eines Monteurs, zu stunden. Der war wegen seiner Scheidung von Steuerklasse III in Steuerklasse I gerutscht, 733 Euro sollte er nachzahlen. Nun war der Fabrikarbeiter selbst am Apparat: Er verlangte, dass sie ihm die gewünschte Ratenzahlung gewähre. Sie solle einfach auf sein Wort vertrauen. Sie erklärte dem erbosten Mann, dass die Begründung des Steuerberaters nicht ausreiche. Eigentlich ein Routinevorgang, so die 32-Jährige als Zeugin vor Gericht: Ein- bis zweimal pro Woche habe sie solche Fälle auf dem Schreibtisch.

Dass manche Telefonate nicht konfliktfrei abliefen, sei sie gewohnt: „Die wenigsten freuen sich, wenn sie mit dem Finanzamt zu tun haben.“ Dieser Anruf aber eskalierte ungewohnt heftig, als sie dem Mann Vollstreckungsmaßnahmen ankündigte, sollte er nicht alles auf einmal zahlen. Ihr Gesprächspartner geriet zunehmend in Rage – und drohte ihr, er werde sie erschießen. Sie fragte nach, ob er das ernst meine. Da habe er geantwortet: „Ich werde sie alle erschießen!“ Sie meldete es ihren Vorgesetzten, die erstatteten Anzeige.

Der Streit mit der Ex wuchs ihm über den Kopf

Die Tübinger Staatsanwaltschaft wertete den Ausraster als versuchte räuberische Erpressung, ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft, und erhob Anklage beim Tübinger Schöffengericht. Dort zeigte sich der Mann reumütig: Er sei damals in einer Lebenskrise gewesen, die Scheidung und der Streit ums Geld mit seiner Ex-Frau sei ihm über den Kopf gewachsen: „Ich war da gar nicht bei mir.“ Er habe schnell verstanden, dass er „einen Fehler gemacht“ habe. Bereits bei der ersten Vernehmung durch die Polizei gestand er. Eine Waffe besitze er gar nicht. Er entschuldigte sich bei der 32-jährigen Finanzbeamtin.

Sein Stundungsantrag wurde dann doch noch bewilligt. Kurz hakte der Staatsanwalt da noch mal nach: Ob das mit dem Anruf zusammenhing? Dann wäre womöglich juristisch eine vollendete räuberische Erpressung im Raum gestanden. Da jedoch nicht die Finanzbeamtin selbst darüber entschied, sondern ihre Vorgesetzten, die ja nicht Ziel der Drohung waren, blieb es beim Vorwurf eines Versuchs. Der Staatsanwalt ging von einem minderschweren Fall aus. Die Forderung sei vergleichsweise niedrig gewesen, der bislang völlig unbescholtene Angeklagte bemühe sich um therapeutische Hilfe und zeige Reue. Es gehe um eine „Entscheidung mit Maß“: Er forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 90 Euro. Ähnlich sah es der Verteidiger: „Der Ausraster war eine Episode.“ Und das in einer für den Mann schwierigen Phase: Er habe sich bei der Trennung von seiner Frau in einem „Rosenkrieg“ ums Geld befunden. Er hielt höchstens 50 Tagessätze für ausreichend.

9000 Euro Strafe für den Wutanruf

Doch das Gericht urteilte deutlich strenger: Es verhängte 90 Tagessätze je 100 Euro. Dass er im Schnitt 2500 Euro netto verdiene, glaubten die Richter dem Angeklagten nicht, sie gingen von eher 3300 Euro aus. Außerdem habe die Drohung sehr wohl Eindruck auf die Finanzbeamtin gemacht: „Sie hat sie nachhaltig beeinflusst und beeindruckt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erwägt, in Berufung zu gehen: Sie findet die Geldstrafe zu hoch.