Unser Leser Patrik Helbig aus Sulz drückt seinen Ärger – auch im Namen der Vertrauensgemeinschaft – in einem Leserbrief aus.
Am 8. Juni haben Rainer Beck und ich im Rahmen der Einwohnerversammlung nicht 1321, wie in dem Artikel behauptet, sondern 1365 gültige Unterschriften von Sulzer Bürgern für das Bürgerbegehren an Bürgermeister Keucher übergeben.
Dieser hat daraufhin trotz positiven Bescheids des Städte- und Gemeindetages Baden-Württemberg zur Gültigkeit des Bürgerbegehrens zwei rechtliche Stellungnahmen eingeholt.
Des Bürgerbegehrens beraubt
Dass wir Vertrauensleute über diesen Schritt nicht informiert wurden, ist vielleicht noch eine Frage des Stils. Dass Bürgermeister Keucher allerdings nach drei positiven Rechtsauskünften dann eine kritische Stellungnahme einer privaten Anwaltskanzlei herangezogen hat, um den Gemeinderat zur Ablehnung des Bürgerbegehrens zu bewegen, sorgt aus unserer Sicht keineswegs für mehr Rechtssicherheit.
Am 30. September kam es zur Ablehnung unseres Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat – dies, unmittelbar nach meiner Rede, in der ich deutlich auf diese höchst problematischen Punkte hingewiesen habe. Gleich im Anschluss wurde ein eigener, inhaltsgleicher Bürgerentscheid für die Stadt beschlossen.
Mit diesem Vorgehen wurden die 1365 Sulzer ihres Bürgerbegehrens beraubt, für das sie ihre Unterschrift gegeben haben. Als Folge wurde uns und allen kritischen Bürgern jeglicher Einfluss auf den gesamten weiteren Ablauf genommen. Dabei wäre es unsere Aufgabe gewesen, die Entscheidungsfindung in der Gemeinde zu unterstützen und in Veröffentlichungen oder in schriftlichen Informationen der Gemeinde unsere Auffassung gleichrangig darzulegen. Deshalb haben wir bereits am 11. Oktober beim Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz ersucht und am 14. Oktober Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt, damit eine gerichtliche Überprüfung stattfinden kann.
Bereit, den Antrag zurückzuziehen
Dennoch waren wir grundsätzlich bereit, unseren Antrag zurückzuziehen, wäre ein faires, gerechtes Vorgehen der Stadt erkennbar geworden. Leider konnte davon zu keinem Zeitpunkt die Rede sein.
Am 28. November hat das Verwaltungsgericht dann auch folgerichtig sämtliche Argumente der Anwälte der Stadt verneint und die Ungleichbehandlung eindeutig festgestellt. Dabei handelt es sich nicht um juristische Haarspalterei, sondern es geht um die demokratische Institution von Vertrauenspersonen, die hier ausgehebelt werden sollte.
Kein Recht
Bürgermeister Keuchers Hauptmotivation ist laut dem Artikel die erhoffte Zusatzeinnahme von 34 Millionen. Seine persönliche Sichtweise steht ihm selbstverständlich zu, sie gibt ihm aber nicht das Recht, jenseits gesetzlicher Vorgaben Einfluss auf das vollkommen legitime Recht der Bürger auszuüben, über den Bau von Windrädern im Wald mit all den damit verbundenen massiven Folgen selbst zu entscheiden.
Patrik Helbig, SulzSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.